von hmengers » 16.03.2009, 14:57
Hallo,
untenstehend eine Aufstellung der für so manchen User hier relevanten Änderungen zum Thema "gelber Parkausweis", den es zukünftig in ALLEN Bundesländern geben wird. Außerdem: Die Voraussetzungen für den BLAUEN Parkausweis (mit den hoffentlich NIE fehlbelegten breiteren Parkplätzen...) gelten jetzt auch bei Conterganschädigungen und vergleichbaren Behinderungen.
Der Bundesrat hat am 6. März 2009 Änderungen der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen mit Blick auf Menschen mit Behinderung zugestimmt.
U. a. wird der Kreis behinderter Personen ausgeweitet, die Parkerleichterungen in Anspruch nehmen können, also auch im eingeschränkten Halteverbot, in Ladezonen oder in Fußgängerzonen parken dürfen. Bislang war dies nur denen gestattet, die Anspruch auf Nutzung eines Behindertenparkplatzes hatten. Künftig gilt das auch für
* Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
* Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
* Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
* Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Für die Vergabe der Ausnahmegenehmigungen sind die Straßenverkehrsbehörden der Länder zuständig.
von Biggi0001 » 16.03.2009, 15:06
Stoma und ZUGLEICH künstlicher Harnableitung ...
Also nicht zu früh freuen
Weiterhin: um die Parkerleichterung wg. CU o.ä. zu bekommen, reicht es nicht, daß diese "vorhanden" ist, sondern sie muss ausdrücklich im Bescheid mit dem entsprechenden Grad der Behinderung vermerkt sein.
Viele Grüße von Biggi
von doro » 16.03.2009, 16:27
sie muss ausdrücklich im Bescheid mit dem entsprechenden Grad der Behinderung vermerkt sein.
von hmengers » 16.03.2009, 16:40
Hallo Doro,
wenn ich mich richtig erinnere liegt der "Mors der Welt" doch in NRW, oder? Dort gibt es den "gelben" mindstens seit 2006 und man hätte Dir den (wie auch in Hessen, RLP, Saarland, bayern, Thüringen - und wohl auch weiteren Ländern) schon längstausstellen müssen/können. Der Satz mit CU steht in NRW explizit im Erlass des Ministeriums vom ??? (damals).
In den Ländern, in denen das neu kommen wird, rechnet mal mit 3-4 Monaten (Erlaß und die Zeit, bis die Beamten das gelesen und in die Praxis übernommen haben)
Herbert
von steffen » 16.03.2009, 16:58
frage an herbert.
in meiner stoma zeit hatte ich auch mal so ein antrag gestellt.wurde natürlich abgelehnt.eine bekannte von mir hatt nun auch ein kolo stoma und 100% schwerbehinderung.wenn
ich das richtig verstehe müsste sie doch jetzt die erleichterung zum parken bekommen?
alles gute steffen.
von hmengers » 16.03.2009, 17:03
Hallo Steffen,
nur wegen des Stoma: nein. Nur dann, wenn Stoma UND künstliche harnableitung zusammentreffen (und natürlich möglicherweise wegen der anderen Gründe)
Herbert
von doro » 16.03.2009, 17:04
Stoma und 1oo Prozent SBH sind ein großer Unterschied,denn auf das Stoma gibt es kaum 100 eher so wie ich, mit Erkrankung 60.
von steffen » 16.03.2009, 17:08
danke für die schnelle antwort.
da wars ja nun weider nichts.denn sie hatt nur ein "stoma"
und das wegen darmkrebs.
alles gute steffen.
von Linie 22 » 16.03.2009, 17:11
hmengers hat geschrieben: * Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
von hmengers » 16.03.2009, 17:21
Hallo Linie,
ist das denn so schwer? Mit den o.g. Kriterien hast Du einen Rechtsanspruch auf einen solchen Ausweis und dann gibt es auch noch individuelle Ermessensentscheidungen - und da es Dir nach eigener Aussage nur darum geht, Parkgroschen zu sparen, kannst Du ja notfalls jetzt anfangen für die Zeit nach 2012 ein Sparschwein zu füttern...
Herbert
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