von Webkänguru » 16.04.2009, 07:51
Hinweis: die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die aktuelle Situation in Deutschland.
Zur allgemeinen Information über die derzeitige Rechtslage und unsere Ansprüche auf Stomaversorgung haben wir auf www.Stoma-Welt.de einen ausführlichen Artikel veröffentlicht. Dort findet ihr unter anderem Infos zu folgenden Themen:
von doro » 16.04.2009, 08:25
Nachdem ich mir Stomaversorgung 2009 - Rechtslage und Anspruch verinnerlicht habe,muß ich ein großes Lob zu Herbert sagen,der diese für viele unüberschaubare Thematik schlicht und einfach auf den Punkt gebracht hat und keine Frage offen lässt-
Große Klasse !
von Beutelmaus » 16.04.2009, 08:39
Guten Morgen,
vielen Dank Herbert und Christian für die Infos.
Bin gerade dabei meinen Bedarf für das nächste Quartal zu bestellen. Und dazu eine Frage: muss die Stomabandage (für sportliche Aktivitäten) auf ein getrenntes Rezept verordnet werden? Wie oft kann der Arzt eine Stomabandage verschreiben? Gibt es dazu neue gesetzliche Regelungen?
Danke und Gruß
Monika
von mini62 » 16.04.2009, 08:44
Schließe mich dankend meinen Vorschreibern an!!!
@ Monika
Ich bekam vor ca. 3 Wochen eine Stomabandage auf einem Extra-Rezept mit Diagnose verschrieben. Sowohl Internist als auch Sani-Haus informierten mich dahingehend, dass 2 x pro Jahr eine Bandage verordnet werden kann.
LG Petra
von Beutelmaus » 16.04.2009, 09:28
Hallo Petra,
mit einer so schnellen Antwort habe ich gar nicht gerechnet.
Vielen Dank und Gruß
Monika
von angeli » 26.07.2009, 23:07
Danke für den aussagekräftigen Link Christian und Herbert
von hmengers » 06.01.2010, 23:02
Hallo,
die Zeit vergeht und 2010 hat sich einiges geändert. Deshalb wurde die Übersicht jetzt aktualisiert und steht unter diesem Link Stomaversorgung 2010 - Rechtslage und Anspruch
Herbert
von mini62 » 07.01.2010, 14:19
Hallo Herbert,
danke für deinen unermüdlichen Einsatz für uns
Nun hätte ich aber mal noch eine Frage für meinen Nachbarn. Er ist durch einen Unfall inkomplett gelähmt, sitzt im Rolli und benutzt Uro-Kondome und Beinbeutel, die er bisher bei einer unserer örtlichen Apotheken bezieht. Die machten letztjährig schon mal Probleme mit der Lieferung, und ich denke, dass bei der Apo zu wenig Bedarf da ist.
Wie wird sich das dann auswirken? Worunter fallen die Urokondome und Beinbeutel in seinem Fall? Hilfsmittel, Inkontinenzbedarf oder .... ?
Schon mal Danke im Voraus
LG Petra
von hmengers » 07.01.2010, 15:24
Hallo Petra,
die Urokondome und Beutel dazu sind als Inkontinenzbedarf Hilfsmittel der GKV, die - wegen der schlechten Handelsspanne - in den letzten Jahren nur noch selten von Apotheken geliefert wurden, während Sanihäuser und Homecare-Firmen damit keine Probleme haben.
Da sich da - im Gegensatz zur Stomaversorgung - am Produkt überhaupt nichts ändert (ich benutze so was in gleicher Ausstattung selbst seit rund 20 Jahren) ist ein Wechsel des Versorgers also problemlos, egal woher die Ware geliefert wird. Aber die Apotheke kann höchstwahrscheinlich nicht mehr mit der KK abrechnen.
lg.
Herbert
von mini62 » 07.01.2010, 16:16
Danke Herbert,
geb ich so weiter.
LG Petra
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