von thomas1967 » 03.03.2010, 02:21
Hallo!
Nach einer mittlerweile recht lange dauernden Krankheitsgeschichte mit Stomaanlage und mittlerweile erfolgter Rückverlegung haben mir die Ärzte eine Berentung nahegelegt bzw. würden diese Befürworten. Da ich mich mit dem Thema noch nicht befasst habe ist das für mich natürlich totales Neuland und ich weiß nicht wirklich, was ich tun soll (vielleicht doch wieder arbeiten gehen?).
Da es in diesem Forum doch einige Leute gibt, die diesen Weg bereits gegangen sind, wäre ich froh, wenn mir vielleicht jemand ein paar Tipps zum Thema Berentung geben könnte (Links, eigene Erfahrungen etc. pp, gerne auch per PM), ich weiß ja nicht einmal, welche Art der Berentung für mich infrage käme. Bin totaler Newbie was das angeht.
Meine Geschichte findet ihr http://www.stoma-forum.de/topic.php?id=6164& <- hier. Seit ein paar Wochen habe ich einen GdB von 100%, falls das noch etwas zur Sache tut.
Bin für jeden Tipp, jede Anregung etc. dankbar.
MfG
Thomas
von Hugo » 03.03.2010, 11:17
Es würde aus meiner Sicht nur die Erwerbsunfähigkeitsrente in betracht kommen. Habe auch Erwerbsunfähigkeitsrente! Bei mir wurde allerdings ein Rehaantrag nicht genehmigt und dann umgedeutet nachdem ich Einspruch eingelegt hatte und bin so seit 2002 in Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit. Dieses Jahr läuft die aus und ich muss wieder die weitergewährung beantragen!
von ines1973 » 03.03.2010, 12:08
Ich habe seit meinem 3. Lebensjahr einen künstlichen Ausgang und habe vor ca. 6 Jahren einen Antrag auf Rente gesetellt. Erst bekam ich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und seit ca. 4 Jahren wegen voller Erwerbsminderung. (da ich nicht länger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann). Meine Rente läuft auch auf Zeit, so das ich alle 3 Jahre eine Verlängerung beantragen muss. Ines
von nordlicht » 03.03.2010, 17:27
hallo thomas
also ich bin momentan mittendrin was den antrag auf
EMR betrifft.
war im dezember 2009 in bad brückenau zur REHA.
sämtliche mich behandelnden ärzte rieten mir den antrag
zu stellen.
gestellt wurde der antrag am 19.01.2010.
laut bearbeiterin dauert sowas 4 bis 7 monate.
im oktober würde mein krankengeld auslaufen.
am 17.03.2010 muss ich zur untersuchung zur amtsärztin.
wie es dann weitergeht weiss ich noch nicht.
mehr kann ich dir leider momentan nicht dazu schreiben.
ganz lieber gruss von martina
von Linie 22 » 03.03.2010, 20:31
Hallo Thomas,
thomas1967 hat geschrieben:
Nach einer mittlerweile recht lange dauernden Krankheitsgeschichte mit Stomaanlage und mittlerweile erfolgter Rückverlegung haben mir die Ärzte eine Berentung nahegelegt bzw. würden diese Befürworten.
Befürworten ist das Eine. Die Rente genehmigt bekommen das Andere. Denn darüber entscheiden nicht die befürwortenden Ärzte sondern eine Kommission, welche sich aus ca. 5 - 6 Personen div. Fachbereiche zusammen setzt.
ich weiß nicht wirklich, was ich tun soll (vielleicht doch wieder arbeiten gehen?).
Falls die Berentung ein ernstes Thema werden sollte, dann würde ich Dir zur Rente wegen voller Erwerbsminderung (EMR) raten. Andere Arten von Frührente sind mir auch nicht bekannt.
Seit ein paar Wochen habe ich einen GdB von 100%, falls das noch etwas zur Sache tut.
Inwiefern und ob überhaupt der GdB bzgl. einer Berentung eine Rolle spielt vermag ich nicht einzuschätzen. Ich habe 90%.
von Biggi0001 » 04.03.2010, 06:25
Es gibt zwei Dinge, die ich anmerken möchte:
Punkt 1 - da hat Linie22 absolut recht.
Punkt 2 - "vielleicht wieder arbeiten gehen" - das wäre sicherlich das Beste, zuerst mal muss man sich das "Berentet sein" erst mal leisten können (Aufschluss gibt darüber der letzte Rentenbescheid, dort steht, was Du im Falle einer vollen Erwerbsminderung bekommen wirst). Zweitens ist Arbeiten immer besser als Nicht-Arbeiten und ein Stoma ist an sich erst mal kein Grund, nicht mehr berufstätig sein zu können (das wiederum in Abhängigkeit von deinem jetzigen Beruf etc.)
Grundsätzlich gibt es die sog. volle EM-Rente, wenn du weniger als 3 Std. täglich berufstätig sein könntest, die halbe wenn du zwischen 3 und 6 Std. täglich arbeiten kannst. Ab 6 Std entfällt eine EM-Rente.
Punkt 3 - Der GdB hat keinen Einfluss auf deine Arbeitsfähigkeit.
Das in aller Kürze - mehr lässt sich ohne Genaueres zu wissen nicht sagen.
LG, Biggi
von hmengers » 04.03.2010, 12:00
Hallo,
zur Klärung wegen "voller" und "teilweiser" Erwerbsminderungs-Rente:
Üblicherweise stellt man einen Antrag auf EM-Rente mit Fragebogen, Arztauskunft und Gutachten durch einen von der DRV beauftragten Gutachter. Danach entscheidet die DRV entweder volle Rente, Rente wegen teilweiser EM oder kein Rentenanspruch. Hinzuverdienstgrenzen gibt es immer. Arbeitet man bei voller EM-Rente und überschreitet die Freigrenze von 400 €/Monat gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie bei der teilweisen EM-Rente mit einer Ergänzung: Es gibt eine weitere Hinzuverdienstgrenze (ca. 73 % der Grenze bei teilweiser EM-Rente, die ja genau 50 % der Vollrente ausmacht), bei der die volle EM-Rente nur zu 75 % ausgezahlt wird.
Die Angabe, ob man Rente wegen voller oder teilweiser EM beantragt ist also eigentlich überflüssig. Im Zweifelsfall immer volle EM-Rente beantragen (s. oben). Die DRV wird dann entweder Ja sagen oder, falls die Bedingungen vorliegen, stattdessen eine Rente wegen teilweiser EM gewähren.
Herbert
von thomas1967 » 05.03.2010, 20:40
Hallo!
erst einmal vielen Dank für die Antworten. Das hilft mir schon ein wenig weiter, auch was eine Bewertung des Ganzen angeht. Das eine Befürwortung durch die Ärzte nicht gleichzusetzen ist mit einer Befürwortung durch die Deutsche Rentenversicherung ist einleuchtend, wäre ja auch zu einfach.
Da mein Krankengeld ja irgendwann ausläuft (dürfte so im Juli der Fall sein), muß ich mir ja Gedanken machen, wie es weitergeht, zumal die Ärzte mir einfach kein grünes Licht geben, wieder arbeiten zu gehen. Was passiert eigentlich, wenn der Anspruch auf Krankengeld ausgelaufen ist, ohne dass ich wieder gesund "geschrieben" bin?
Bei mir stünde im Fall des Wiedereinstiegs das Hamburger Modell an, jetzt habe ich von einem Freund gehört, dass eine ehemalige Kollegin von ihm Probleme bekam, als sie NACH dem Wiedereinstieg feststellte, dass es einfach nicht geht und sie Rente beantragen wollte. Gibt es da Erfahrungen, ggfs. Gesetzestexte? Wenn ich bspw. mit dem Hamburger Modell beginne und dann irgendwann feststelle, dass mein Körper das doch nicht mitmacht, ich dann ggfs. Rente einreichen möchte, geht das so ohne weiteres oder gibt es da Probleme? Wenn ich das zu Rate ziehe, was besagter Freund mir erzählt hat, scheinbar JA.
Falls noch jemand Ideen, Links oder ähnliches hat, last es mich wissen, bin für jedwede Info dankbar.
MfG
Thomas
von Hugo » 06.03.2010, 08:12
bei mir war das damals so als das Krankengeld auslief wurde man ausgesteuert. Ob das heut noch so heißt weis ich nicht. Dann muss man sich bei der Arbeitsagentur melden damit man weiter Pflichtversichert ist!
von Linie 22 » 06.03.2010, 10:57
Hallo Thomas,
nach Auslauf des Krankengeldes habe ich mich beim Arbeitsamt gemeldet.
Zum Einen, wie von Hugo bereits richtig angemerkt, zwecks Pflichtversicherung.
Zum Anderen konnte ich Arbeitslosengeld beantragen und habe es auch in vollen Umfang für 12 Monate bewilligt bekommen, da ich bis zum letzten Tag vor meinem KH-Aufenthalt Vollzeit tätig war.
Nach ca. 5 Monaten Bezug von Arbeitlosengeld erhielt ich meinen Rentenbescheid incl. rückwirkender Renten-Nachzahlungen und Verrechnung überbezahlter Leistungen.
Tschüüüss. ... , grüßt Silke (Linie 22)
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