von MiniBonsai » 21.09.2010, 22:35
@HMengers oder andere Kundige
Ich hab da mal eine Frage:
Als Schwerbehinderte habe ich in einem Arbeitsverhältnis ja Anspruch auf Zusatzurlaub.
Nun wurde mir von der REntenversicherung mit geteilt, dass ich in der Umschulung darauf keinen Anspruch habe,
da das ja kein richtiges Arbeitsverhältnis sei?!
Hast du da evtl nähere Informationen worauf sich diese Ablehnung stützt?
Und vor allemob das wirklich korrekt ist, dass man in einer Umschulung keinen Zusatzurlaub bekommt?
Ich danke dir!
MiniBonsai
von Hugo » 22.09.2010, 09:59
Hallo MiniBonsai,
ich hatte eine Umschulung bekommen. Ist zwar schon 15 Jahre her als ich die Umschulung begonnen habe aber wir konnten uns alle nicht irgendwann Urlaub nehmen. Aber dennoch hatten wir sehr viel Schulferien. Zwei Wochen an Weihnachten, zwei Wochen an Pfingsten, vier Wochen Sommerferien, drei Tage am Fasching und ich bin mir nicht mehr ganz sicher aber eine Woche an Ostern glaub ich war auch dabei.
von Frank38 » 22.09.2010, 11:28
huhu Mini Bonsai,
Nach § 3 BUrlG haben alle Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch. Hierunter fallen auch Aushilfskräfte und in der Berufsausbildung beschäftigte. Unter dem Begriff in der Berufsausbildung beschäftigte fallen nach dem Berufsbildungsgesetz (= BBiG) alle Auszubildenden, Lehrlinge, Anlernlinge, Praktikanten/innen, Volontäre und Umschüler/innen, soweit die Umschulung nicht ausschließlich in einem Schulverhältnis stattfindet. Weiterhin werden auch Schüler und Studenten vom BUrlG erfasst, die während der (Semester-) Ferien arbeiten.
Ich lese das so, wenn die Umschulung nur Schulisch statfindet hat man keinen anspruch auf Urlaub nach § 3 BUrLG, also nur Ferien die vielmehr sind als Urlaubtage , solltest du aber eine Umschulung im Betrieb machen plus Schule, stehen dir die 5 tage nach Gemäß § 47 SchwbG (= Schwerbehindertengesetz) zu, fällst ja dann unter dem BUrLG.
hier ist mal ein Link dazu:
http://www.ra-kotz.de/urlaub1.htm
lg Frank
von Tütensuppe » 22.09.2010, 13:39
Moin zusammen,
es kommt vielleicht auch darauf an wo du deine Umschulung machst. Meine ist jetzt 18 Jahre her und fand in einem Berufförderungswerk statt. Bei meinem ersten Termin bei unserer Betreuerin bot sie mir gleich von sich aus an das ich sofern ich bezgl. meiner Erkrankung (Morbus Crohn) mal nicht mehr so kann, ich durchaus 2,-3 Tage außer der Reihe frei haben könnte. Zum Schluß der Umschulung mußte ich das Angebot dann tatsächlich in Anspruch nehmen. Ansonsten so wie Frank es schrieb.
Viele Grüße
Karsten
Die Blödheit fängt da an, wo die Dummheit aufhört! ... puhh, zum Glück bin ich nur bekloppt!
von MiniBonsai » 22.09.2010, 22:26
Danke @Frank38
Das ist wohl des Rätsels Lösung mit der Ausbildung rein schulisch, denn die Umschulung ist komplett schulisch angesiedelt(mit 6 Monaten Praktikum incl.)...
@Hugo
So viel Urlaub/Ferien haben wir nicht. Dies Jahr hat die Umschulung im August begonnen und wir haben frei vom 23.12. bis 4.1. (24.12. und 31.12. zählen als volle Urlaubstage) Die nächsten Ferien sind dann Ostern 2 Tage und dann im Sommer 3 Wochen.Danach dann wieder Weihnachten...
Tja, werd ich dann wohl mit leben müssen... schade, denn so 2 individuelle Tage wären nicht schlecht gewesen dies Jahr *gg*
von Hugo » 23.09.2010, 13:49
Hallo MiniBonsai,
ich weis ja nicht wie es da aussieht wo du die umschulung machst. Aber bei mir war damals ein Sozialdienst vorhanden der wenn ich mal frei brauchte das auch genehmigen konnte. Allerdings ging das nur mal für einen Tag. Mehrere tage musste der Leistungsträger genehmigen. Was mir aber damals vom Sozialdienst gleich mitgeteilt wurde das der Leistungsträger das nicht genehmigt.
Gruss hugo
von GnomeRanger » 23.09.2010, 14:50
Aloha,
ich bin zwar schon ein paar Tage aus der Schule raus und arbeite seit längerem schon in einem Familienbetrieb, aber wenn ich glaube ich habe da mal etwas gehört was "angeblich" einige Leute machen sollen die ein paar freie Tage haben wollen.
Nennt sich der Gelbe Schein oder so....wie gesagt ich bin mir da nicht soooo sicher
Vorraussetzug ist entweder gutes schauspielerisches Können oder einen guten Draht zum Hausarzt.
Grippale und Magen-Darm Infekte kommen sehr schnell und unvorbereitet und sind oft auch sehr schnell wieder weg.
Schwupps hatte man bis zu einer Woche Entspannung
LG Mickey (der so etwas nie tun würde oder getan hat oder auch nur ansatzweise Andere dazu raten würde)
von Skyfire » 02.10.2010, 11:37
Hi Gnomi,
Mini spricht ja wohl von Urlaub, nicht vom gelben "Urlaub" wo man erreichbar sein muss, sie will sich schliesslich frei bewegen koennen und nicht in ihren 4 Waenden sein, bis auf ein paar kleinigkeiten ausgenommen an Krankheiten(Bruch eines Knochens o.aehnliches in der Art) darf sie dann auch nur zum Einkaufen vor die Tuer. Sowas nenne ich dann keinen Urlaub, wenn ich dann stetig Angst haben muesste das einer der Mitarbeiter des Bildungstraegers, Rentenversicherungsanstalt oder sonstige Menschen die irgendetwas mit der Umschulung zu tun haben koennten mir auflauern koennten beim gemuetlichen Spaziergang durch die Stadt (an vielen Bildungsstellen achten sogar die Mitschueler auf andere Schueler, man koennte ja ein schlechtes Verhaeltnis zu denen haben, und dann wird auch schon mal gepetzt) und somit, koennte man Pech haben das man die Umschulung riskiert und damit werden dann auch die Arbeitschancen ein wenig verkleinert.
Schlechter Ratschlag Mickey, ich bin echt kein Mensch der es zu genau nimmt mit der Rechtsprechung etc., aber wenn es um meine berufliche Zukunft geht, bin ich hoch sensibel und riskiere rein gar nichts!! (Ich spreche nun von mir, nicht von Mini, es liegt selbstverstaendlich in ihrem bzw. auch in eurem Ermessen wie ihr die ganze Sache seht!)
Liebe Gruesse und an alle
Claudia (die sich nun belohnen wird wegen bestander Klausur mit 97% = Note 1)
von GnomeRanger » 02.10.2010, 13:03
Liebe Sky,
natürlich war das ein schlechter Ratschlag.
Aber es war ja meiner Meinung nach auch eine schlechte Frage, denn die "Nichtbehinderten" hätten bestimmt auch gerne mal ein, zwei oder ein paar freie Tage mehr.
Warum bitte sollte ein Schwerbehinderter ohne grosse gesundheitliche Einschränkungen mehr freie Zeit in einer Umschulung haben als andere?
Sie haben die gleiche Belastung wie die "Normalos" und jetzt mal als "Beuteltier"....wo ist unsere Einschränkung, die den Mehrurlaub rechtfertigt.
Wer umgeschult wird, hat keinerlei Belastungen die ein "Normalo" nicht auch hat.
Wenn ich in der Stadt bummeln möchte oder spazieren, wandern oder Extremsport treiben, dann kann ich das auch am Wochenende oder nach Feierabend wie jeder andere auch.
Und wenn ich einfach mal merke das ich total erschöpft bin und ne "Auszeit" brauche, dann nehme "gelben" Urlaub wie viele andere Menschen auch.
LG Mickey (der dir zu der guten Note gratuliert)
von babonsai » 02.10.2010, 14:49
Es ist Fakt, dass rein schulische Ausbildungen KEINEN Urlaubsanspruch haben und die Ferien ja weitaus mehr freie Tage bescheren, als das reguläre Bundesurlaubsgesetz ( bei 5 Arbeitstagen/Woche= 24 Tage im Jahr) selbst wenn hier der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte von 5 Tagen gemäß § 125 SGB IX zum Tragen kommt.
Einfach mal nachrechnen.
Sorry, Minibonsai, aber ich gebe Gnomeranger zu 100% recht...
LG
Klaus
p.s. war selbst 2004-2006 in einem BFW umgeschult worden... kurioserweise zum Verwaltungsfachangestellten, Schwerpunkt alle SGB´s
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