von Hanna70 » 10.04.2012, 13:22
Hi Herbert,
Danke!
Die a)-Variante habe ich in Betracht gezogen, will aber (bin ja gutgläubig!) erst einmal die "vergleichbare" Versorgung zumindest testen.
Die b)-Variante kommt nicht in Betracht. Bei Harninkontinenz hat die KK einen Exklusivvertrag mit nur einem Versorger.
Dieser Exklusivversorger ist ab 16.04. MediClean HomeCare-Service. Wobei mich eben wundert, dass dieser doch eigentlich recht große Versorger nicht alle gängigen Artikel im Angebot hat.
Aber ich bleibe dran! Notgedrungen!
Liebe Grüße von
Rosi
von Tini65 » 11.04.2012, 11:48
Hallo Rammi,
danke für Deine Infos und sorry, dass ich mich erst heute melden kann.
Tagsüber benutze ich einen Stopfen und nachts hänge ich einen Bettbeutel dran, damit ich durchschlafen kann. Der Katheter wird alle vier Wochen gewechselt.
Das Argument mit Außen- und Innendurchmesser ist gut. Das hatte ich überhaupt noch nicht auf der Platte. Was ich nicht verstehe ist, was Du mit Vollsilikonkatheter meinst. Sind das die Transurethalen Katheter?
Naja, dass mit der Schnelligkeit bezieht sich ja auf alle suprapubischen Katheter. Aber zwischen diesen gibt es wieder Unterschiede. So hatte ich z.B. mal einen der war - sobald er Körperwärme erreicht hatte - so weich, dass ein Raus- und Reinschieben beim kathetern (vonwegen Restharn und so) überhaupt nicht mehr möglich war. Ein anderer war aus einem Material, das sich im Bauchnabel so sehr festgesaugt hatte, dass ein Entfernen nur noch mit roher Gewalt möglich war. Wieder ein anderer färbte sich nach wenigen Tagen ekelig lila und fing an zu stinken. Es scheint eine Menge Unterschiede im Material zu geben, auch wenn überall 100 % Silikon draufsteht.
Ah, ich hab gerade erst gelesen, dass Du ja Krankenpfleger bist. Kennst Du Dich zufällig mit dem Procedere der Abrechnung von Sprechstundenbedarf aus? Vor vielen, vielen Jahren hat mir mal eine Apothekerin erzählt, dass die Krankenkassen zentral bei der AOK auf ein Konto einzahlen, über das die Ärzte dann Praxisbedarf abrechnen können. Ist das immer noch so? Und gilt das auch für Sprechstundenbedarf? Im Netz habe ich dazu leider überhaupt nichts gefunden. Scheint ein großes Geheimnis zu sein
Ich werde noch ein paar Infos sammeln, bevor ich an die Krankenkasse mal grundsätzlich herantrete. Es kann wirklich nicht sein, dass die für mich an besten geeignete und für die Krankenkasse offenbar günstigste Variante (Apotheke bekam 28,08 Euro pro Katheter/Großhandel liefert für 18,00 Euro wie im obigen Beitrag schon geschrieben) wegen Gesetz, Satzung oder Verträgen nicht möglich ist. *kopfschüttelnd*
Viele Grüße und vielen Dank
Tini
von Biggi0001 » 11.04.2012, 17:40
Es kann wirklich nicht sein, dass die für mich an besten geeignete und für die Krankenkasse offenbar günstigste Variante (Apotheke bekam 28,08 Euro pro Katheter/Großhandel liefert für 18,00 Euro wie im obigen Beitrag schon geschrieben) wegen Gesetz, Satzung oder Verträgen nicht möglich ist.
von rammi » 12.04.2012, 12:12
Hallo Tini,
den Sprechstundenbedarf kann Dir Dein Urologe sicher am besten erklären. Üblicherweise wechselt er die Katheter (die Suprapubischen) beim Hausbesuch oder in der Praxis sammelt die Rezepte bei sich und reicht diese gesammelt unter einer Abrechnungsnummer bei einer Sammelstelle ein. Zu seinem Einsatz bekommt er den Katheter dann vergütet.
Du hast aber keinen Suprapubischen Zugang zur neuen Blase. Daher kannst Du den Katheter auch selber wechseln.
Mit Vollsilkonkatheter meine ich, dass es auch Latexkatheter sowie silikonisierte Latexkatheter gibt. Beide haben eine geringere Liegezeit und sind deutlich günstiger bei den Kosten.
Wenn es ein Materialproblem ist: Hast Du schon einen üblichen Vollsilikonkatheter des gleichen Herstelers probiert? Ist meist das gleiche Material.
Wenn Du mit der Kasse sprichst, weist Du vielelicht besser ausdrücklich daraufhin, dass Du zwar einen Suprapubischen Katheter nutzen musst(falls keine Alternative gefunden wird) dieser aber eben nicht suprapubisch gelegt wird sondern in Deinen Mainz Pouch. Eine ärztliche begründung dabei wäre wohl auch schon im Vorfeld hilfreich.
HG
rammi
von Tini65 » 20.04.2012, 11:52
Hallo zusammen,
ich wollte Euch noch kurz darüber informieren, wie das Ganze ausgegangen ist.
Zuerst @rammi: Nein, mein Urologe konnte es mir nicht erklären, deshalb habe ich ja hier gefragt. Sonst wäre das ja nicht nötig gewesen. Alle Katheter, die ich bislang ausprobiert habe waren aus 100 % Silikon. Andere kenne ich nicht. Die Kasse hatte nur Vorgaben gemacht, die aus Ihrer Sicht logisch sind und für die ich auch Verständnis hatte.
Aber nun allgemein: Ich rief vorgestern in der Bundesgeschäftsstelle der ILCO an und schilderte dort das Problem. Die erste Intuition der Mitarbeiterin war: Wenn der Vertragspartner der Krankenkassen auf Kassenrezept an Patienten nicht liefern darf, dann ist dieses Hilfsmittel schlicht nicht Bestandteil des Vertrages. Aus die Maus! So einfach! Wenig später erreichte mich dann noch eine ergänzende Mail mit einem Link zu einem Artikel des Bundesverbandes Medizintechnik e.V. wonach Produkte, die ausschließlich vom Arzt angelegt oder in den Körper eingeführt werden, keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V sind. Deshalb erfolgt auch keine Aufnahme von suprapubischen Kathetern in das Hilfsmittelverzeichnis.
In meinem Fall hätte also weder der Arzt das Rezept ausstellen dürfen, noch hätte die Krankenkasse es bewilligen dürfen, noch hätte mir die Apotheke in der Vergangenheit die Katheter aushändigen dürfen. Allein der Vertragspartner der Krankenkasse hat richtig gehandelt, indem er die Lieferung abgelehnt hat.
Ich war nun gestern bei einem neuen Urologen, diesen arbeitet mit anderen Kathetern, die ich nun erstmal ausprobiere.
Zum Schluß möchte ich auch an dieser Stelle meinen Dank an die ILCO aussprechen, die mir schnell und kompetent geholfen hat.
Mich erinnerte das an einen Artikel, den Christian vor einigen Jahren mal geschrieben hatte:
http://www.stoma-welt.de/2008/11/28/wen ... /#more-396
Viele Grüße
Tini
von Häslein » 21.04.2012, 05:25
Hallo Tine,
ich sehe sehr wohl eine Möglichkeit, wie Du zu Deinen Kathetern kommst:
Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung:
Dein Urologe attestiert Dir, dass exakt diese Katheter für Dich essentiell sind und ein Dauergebrauch der möglichen Alternativen aufgrund großer Schmerzen und der Entstehung von Mikroläsionen nicht zu vertreten ist.
Dazu stellt er Dir ein Privatrezept aus, welches Du bei Deinem Lieferanten einreichst und so die Hilfsmittel erhältst, die Du dem Lieferant zunächst aus eigener Tasche bezahlst.
Mit dem Zahlungsbeleg, dem Lieferschein und der ärztlichen Begründung wendest Du Dich an Deine KK, die Dir dann Deine finanzielle Vorlage erstattet.
Wenn es nachgewiesen ist, dass es keine Alternativprodukte gibt, die für Dich in Frage kommen, muss die KK das übernehmen. So zumindest mein Wissensstand.
Ein Beispiel aus einem anderen Bereich:
Ein Pat. leidet an Krankheit Z und alle kurativen Maßnahmen, die im Leistungskatalog der KK stehen helfen nachgewiesenermaßen nicht, aber eine Behandlungsmethode, die eigentlich nicht von der KK übernommen wird, aber nachweislich helfen würde, kann dann die KK diese Methode bezahlen, weil es keine Alternative gibt.
Sie kann sogar dann die Kosten tragen, wenn der Behandlungserfolg nicht in jedem Fall garantiert werden kann.
Das gilt auch für bestimmte Palliativverfahren, wenn alle Therapien, die im Leistungskatalog gelistet sind, belegbar keine Linderung bringen.
Es muss aber der Nachweis erbracht werden, dass bei der geplante Therapie Aussicht auf Heilung oder Linderung gegeben ist.
Das wäre dann ein Vorgang als sog. Einzelfallentscheidung.
Ich bin kein Jurist, und schon gar kein Volljurist, der sich hier naturgemäß deutlich besser auskennt.
Ich habe als 2. Beruf nur Kauffrau i. Gesundheits- und Sozialwesen erlernt ( hört sich wichtiger an als es ist, die Ausbildung ist locker und nicht sehr umfangreich ) und so wie ich es geschrieben habe, wurde es vom Dozenten dargelegt.
Jeder Paragraph ( im SGB ) birgt Schlupflöcher und hier finde ich es mehr als gerechtfertigt, diese zu finden und zu nutzen.
Falls ich hier völlig falsch liege, möge Herbert mich korrigieren, es geht mir nicht darum, dass ich gerne recht habe, sondern, dass Dir geholfen werden kann. Wie gesagt, ich nehme gerne jede sachliche Korrektur an.
In jedem Fall wünsche ich Dir, dass eine für Dich annehmbare Lösung gefunden wird.
In diesem Sinne ein schönes WE,
Häslein
von hmengers » 21.04.2012, 12:31
Hallo,
@Häslein: Du bist gut informiert und hast nichts falsches geschrieben.
@Tine: Mit dem Begriff "Hilfsmittel" haben viele Leute Probleme. Wenn ein Produkt im HMV steht und eine HM-Nr. hat ist das als Hilfsmittel im GKV anerkannt. Das heißt aber nicht, dass es keine anderen Hilfsmittel ohne HM-Nr. geben würde. (steht seit April 2012 sogar sinngemäß in den Hilfsmittelrichtlinien). Das HMV ist nur eine Arbeitshilfe für KK und Anbieter.
Wenn ein solches HM (das ist rechtmäßig) vom Arzt - mit Begründung - verordnet wird muss das mit vorherigem Antrag auf Genehmigung auch von der Krankenkasse übernommen werden, egal ob es sich um eine Einzelanfertigung handelt oder um ein Serienprodukt. Dass das Produkt evtl. laut Vertrag als "Sprechstundenbedarf" von der Lieferung direkt an den Patienten generell ausgeschlossen sein könnte ist dabei nicht relevant. Die individuelle ärztliche Verordnung geht vor Pauschalregelungen in einem Liefervertrag.
Herbert
von Tini65 » 23.04.2012, 08:23
Hallo,
warum soll ich die Kosten per Einzelfallentscheidung meiner Krankenkasse aufzwingen, wenn es die Möglichkeit gibt, dass das aus dem großen Topf Sprechstundenbedarf bezahlt wird?
Apropos weiß einer von Euch, wie die Abrechnung per Sprechstundenbedarf in Berlin funktioniert? Die Ärzte, zu denen ich bislang Kontakt hatte, tun so, als ob sie die Bestellung und Bezahlung direkt erledigen. Das kann ja dann auch nicht richtig sein.
Viele Grüße
Tini
von hmengers » 23.04.2012, 11:03
Hallo Tini,
das ist ein Mißverständnis. Neben dem allgemeinen bedarf in der Praxis gibt es auch so genannten "Sprechstundenbedarf", der von der KK auch bzeahlt wird. Die können auch auf dem Standardrezeptformular mit entsprechender Kennziffer verordnet werden. Dazu gehören dann acu Produkte, die zwar für den Patienten bestimmt sind, aber nur vom Arzt verwendet werden (dürfen). Deshalb würde sich für die Kasse nichts ändern.
Herbert
von Tini65 » 23.04.2012, 19:44
Achso danke für den Hinweis Herbert...dann wird mir schon einiges klarer. Ich telefoniere morgen mal mit der Krankenkasse.
Der neue Arzt hat sich heute bereits ins Abseits geschossen. Aber das ist ein anderes Thema.
Schönen Abend noch
Tini
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