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Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig – Seite 2

Du hast ein Colostoma oder Fragen zum Stoma des Dickdarms? In diesem Forum dreht sich alles um die häufigste Form der Stomaanlage (Stoma-Operation, Stomaversorgung beim Kolostoma, die Irrigation usw).
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Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von Waltraud Mayer » 30.10.2011, 13:58

Egon laß dir das nicht gefallen klär den Herrn nochmal auf. Ich bin ja mit meinem Mann mitversichert bei der Postbeamten A ich hab noch nie was abgelehnt bekommen was ich mir hab verschreiben lassen. Wir treiben sicher keinen Handel mit irgendwelchen Produkten sondern wollen nur gut versorgt sein, was ja bei dir der noch berufstätig ist noch wichtiger ist wie bei mir... Mach das dem Herrn mal klar... Ist schon gemein, das du dich jetzt auch noch damit rumschlagen mußt...
wünsch Dir alles gute
LG Waltraud

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Waltraud Mayer

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Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von Webkänguru » 30.10.2011, 22:13

Hallo Egon,

nicht wundern, ich habe deinen letzten Beitrag anonymisiert, nicht das der Herr von der Beihilfestelle noch böse Anrufe bekommt ;)

Viele Grüße,
euer Christian

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Webkänguru

Moderator

Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von Krabbe » 31.10.2011, 10:29

Hallo,
ja bei der Beihilfe kann man sich manchmal nur wundern. Ich bin auch beihilfeberechtigt. Bei mir lehnten sie das Irrigationsset ab, weil es ja rezeptfrei im Handel zu erwerben ist. Ich schrieb den Damen und Herren dann eine Begründung, erklärte alles und dann haben sie es anstandslos übernommen. Diese Creme müssen sie wie die Beutel bezahlen, und sie dürfen auch nur einmalig die 10 € pro Monat kassieren. Hatte ich auch schon, für jede Packung zogen sie 10 € ab. Meine Hausärztin schreibt meist bei Anus Praeter auf das Rezept.
Viel Glück
Inge

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Krabbe

Mitglied

Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von Krabbe » 31.10.2011, 10:40

Habe gerade noch einmal gegoogelt. Stomocur hat eine Hilfsmittelnummer:
Pharmazentralnummer: 7269751

Hilfsmittelnummer: 29.26.10.0020
Vielleicht hilft dir das weiter.
Gruß Inge

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Krabbe

Mitglied

Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von egonP » 31.10.2011, 11:40

Vielen Dank für euere hilfreiche Unterstützung und euere Beiträge, die mich ermutigen!
Werde bei der nächsten Ablehnung Widerspruch einlegen und nochmal detailliert begründen, was eine Stomapaste ist. Bei verschiedenen Firmen frage ich schon mal vorher an und teile denen mit, dass die Beihilfe zu Landshut KEINE Stomapaste bezahlt und bitte sie um Unterstützung. Ich empfinde es als ungerecht, wenn eine Versicherung zahlt und die andere nicht. Außerdem ist die Anwendung einer Paste gegenüber anderen Hilfsmitteln kostengünstiger und für mich unerlässlich solange ich noch keine konvexe Versorgung gefunden habe, die nicht so stark gewölbt ist.

Herzlichen Dank!

Egon

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egonP

ehemaliges Mitglied

Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von egonP » 15.11.2011, 13:36

:) Alles ist gut geworden :)
Nachdem ich meiner Beihilfestelle die HV-Nummer der Stomocur-Paste und den Link auf dieses Forum und diesen Thread mitgeteilt habe, erhielt ich in lakonischer Kürze am 10.11.11 folgende E-Mail:

Sehr geehrter Herr ...,

die Stoma-Paste Stomocur gilt als medizinisches Hilfsmittel und ist beihilfefähig.


Mit freundlichen Grüßen

xxxxx

Landesamt f. Finanzen
Dst. Landshut
Bezügestelle Beihilfe

-----------------------------
Nochmal besten Dank an Euch! :kiss:

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egonP

ehemaliges Mitglied

Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von Webkänguru » 15.11.2011, 16:13

Hallo egonP,

gerne, freut mich das wir helfen konnten :gut:

Viele Grüße,
euer Christian

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Webkänguru

Moderator

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