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Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig – Seite 1

Du hast ein Colostoma oder Fragen zum Stoma des Dickdarms? In diesem Forum dreht sich alles um die häufigste Form der Stomaanlage (Stoma-Operation, Stomaversorgung beim Kolostoma, die Irrigation usw).
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17 Beiträge • Seite 1 von 21, 2

Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von egonP » 25.10.2011, 19:12

Als Beamter muss ich mich zum Teil selber versichern und zum Teil bin ich von Staats wegen krankenversichert, Behandlingskosten und Medikamente bezahlt die "Beihilfe". Bei meiner letzten Abrechnung fiel mir auf, dass die Beihilfe die Hautschutzpaste "Stomocur" nicht bezahlt.

(Ich werde mir die Bescheide meiner Beihilfestelle in Zukunft genauer als bisher ansehen müssen.)

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Was wird bezahlt, was nicht? Ich habe jedenfalls folgende Anfrage an meine Beihilfestelle gestellt und bin gespannt, was man mir antwortet.

Damit die Stoma-Versorgung gut abgedichtet ist und die Haftplatte nicht unterwandert wird, muss ich rund um das Stoma eine Ausgleichspaste auftragen. Stomocur ist keine Pflegecreme! Diese Paste ist aus dem gleichen Material wie die Haftplatte. Sie quillt etwas auf und sorgt durch ihre Haftfähigkeit für die notwendige Abdichtung. Alternativen sind konvexe Versorgungsbeutel bzw. Platten, oder Hautschutzringe. Beides trägt bei meinem Stoma zu stark auf und ist auch teurer als die Paste.

Vielleicht können Sie mir auf folgende Fragen Auskunft geben:

Es gibt Hautschutzpasten verschiedener Anbieter. Gibt es entsprechende beihilfefähige Produkte? Es muss nicht "Stomocur" sein.

Kann ich mich dahingehend selber informieren, was beihilfefähig ist und was nicht?

Der Stomatherapeut bzw. der Arzt kann bestätigen, dass ich die Hautfalte bzw. -vertiefung mit Paste oder anderen Maßnahmen ausgleichen muss. Würde da eine Bestätigung der Notwendigkeit durch den Arzt helfen, falls es nicht doch beihilfefähige Alternativprodukte gibt?

Mit freundlichen Grüßen...


Außerdem muss ich jetzt prüfen, ob es nicht konvexe Versorgungen gibt, die nicht so stark auftragen, wie die, die ich bis jetzt ausprobiert habe. Mit der Paste komm' ich eigentlich recht gut klar. Vielleicht ist mein Anspruchsdenken zu hoch und ich muss das halt selber zahlen? Ist dann ja auch nicht soooo schlimm.

LG,
Egon

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egonP

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Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von hmengers » 25.10.2011, 20:37

hallo Egon,

ob Stomocur oder andere Pasten für die Stomaversorgung. Das sind immer, auch bei der PKV und bei der beihilfe Hilfsmittel die bezahlt werden müssen. Du hast ja Deinen Brief gut formuliert so dass man jetzt weiss wofür die ist. Sollte man die kostenerstattung trotzdem - zu Unrecht - ablehnen, melde Dich. Dann muss eben (leider) darüber gestritten werden. :teufel:

Herbert

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hmengers

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Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von egonP » 29.10.2011, 18:14

Diese Antwort erhielt ich auf meine Anfrage:
-------------------------------
Sehr geehrter Herr P.,

Stromocur (und wohl auch ähnliche Hautpflegemittel anderer Hersteller) ist kein Arzneimittel im Sinne der Beihilfevorschriften; es ist eben „nur“ ein Hautschutzmittel und daher nicht beihilfefähig.

Beihilfefähige Produkte aus diesem Sektor sind mir nicht bekannt.

Auch eine Bestätgung Ihres Arztes über die Notwendigkeit der Hautschutzpaste führt leider nicht zur Beihilfefähigkeit.

Ich bedauere, Ihnen dies mitteilen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx
Landesamt f. Finanzen
Dst. Landshut
Bezügestelle Beihilfe
Podewilsstr. 5
84028 Landshut

Tel.: 0871/4045-xxxx
mail: xxx@lff.bayern.de

------------------------------------


Was mache ich da bloß? Eine Stomapaste ist doch nicht nur ein Hautpflegemittel. Ohne diese Ausgleichspaste gibt es Unterwanderungen. Drum verwende ich das ja. Das darf doch nicht wahr sein! Bekommt ihr das bezahlt oder bezahlt ihr eure Ausgleichspasten aus eigener Tasche?

Beste Grüße,
Egon

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egonP

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Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von hmengers » 29.10.2011, 18:27

Hallo,

natürlich ist Stomocur kein Arzneimittel, aber auch kein "Hautpflegemittel" sondern ein beihilfefähiges Hilfsmittel (ohne Hilfsmittel-Nr., das muss aber auch nicht sein) zum Befestigen und Abdichten eine Stomaplatte.

Herbert

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hmengers

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Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von lavera » 29.10.2011, 18:48

Hallo Egon,

mein Mann hat diese Paste auch und sie wird von der Krankenkasse (BKK-Mobil-Oil) bezahlt.
Ich kann mir vorstellen ,dass es immerwieder echt nervig ist,für sowas zu kämpfen! :teufel:
Alles Gute !

Angelika

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lavera

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Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von Hanna70 » 29.10.2011, 19:14

Hallo Egon,

wenn man dieses "Antwortschreiben" liest, kann man dem Herrn nur von ganzem Herzen ein richtig schlecht zu versorgendes Stoma wünschen. Mich macht das so wütend! Es ist einfach sehr schlimm, wenn s. g. Entscheidungsträger keine Ahnung von den Dingen haben, über die sie entscheiden sollen.

Als ich noch plane Platten verwendet habe, nutzte ich Dansac Soft Paste und hatte nie ein Problem mit meiner KK.

Ich würde jetzt von den verschiedenen Herstellern Propekte oder Flyer erbitten, aus denen eindeutig hervorgeht, dass diese Pasten Hilfsmittel sind und keine Pflegemittel. Damit würde ich den Herrn überschütten. Mich mit dieser Absage abfinden würde ich nicht.

Liebe Grüße von
Rosi
____________________

geändert wegen Tippfehler

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Hanna70

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Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von Urmeline » 29.10.2011, 19:52

Hallo Egon,

ich bin zwar nur eine Angestellte und keine Beamtin :D aber ich bekomme die Stomocur Paste von meiner KK bezahlt (DAK). Hatte zwar schon mal Probleme, allerdings aus Umwissenheit einer Arzthelferin.

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Urmeline

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Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von hmengers » 29.10.2011, 20:37

Hallo,

zur Klarstellung: Egon ist beamter. Die sind privat versichert, meist für 50%, und die zahlen ja auch, genau so wie die gesetzlichen Krankenkassen. Für die zweite Hälfte tritt die Beihilfe ein und die haben manchmal ganz unsinnige Auffassungen.

Herbert

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hmengers

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Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von Hanna70 » 29.10.2011, 23:08

Hallo Herbert,

so hab ich das auch gesehen. Hab ich mich missverständlich ausgedrückt. :confused:

Liebe Grüße von
Rosi

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Hanna70

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Hautschutzpaste "Stomocur" ist nicht beihilfefähig

Beitrag von crab » 29.10.2011, 23:40

Hallo Egon,

hier die HV-Nr. für die Stomacur-Hautschutzpaste:

Festbetragsgruppe: 29.26.10.0. PZN: 7269751. Hilfsmittel-Verzeichnis-Nr. 29.26.10.0020.

Wolfgang

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crab

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