von nathan » 28.02.2011, 22:25
Wie oft steht einem gesetzlich Versicherten eine neue Irrigationspumpe und Stomabandage zu?
Die Frage mit der Pumpe habe ich schon mal gestellt, leider jedoch keine Antwort bekommen.
Bei der Stomabandage meine ich, dass man alle halbe Jahr eine neue bekommt?
Kennt jemand die Irrigationbandage von Basko und kann mir Erfahrungswerte mitteilen?
Wie sieht es eigentlich bei den Modellen von Basko aus, die die Öffnung individuell reingeschnitten bekommen. Sind Öffnungen dann genauso groß wie das Stoma? Dann würde vermutlich der Beutel nicht mehr durchpassen?
von hmengers » 28.02.2011, 23:21
Hallo Nathan,
m. W. gehen die Bandagisten davon aus, dass eine Bandage ca. 1 Jahr hält. Zu Irrigationspumpen weiß ich nichts, zumal es da die verschiedensten Systeme gibt. Aber grundsätzlich gilt für alle Hilfsmitel: wenn sie defekt oder sonstwie nicht mehr verwendbar sind steht einem Ersatz zu.
herbert
von nitsrek41 » 01.03.2011, 12:58
Hallo Nathan,
die Irrigationsbandage von Basko ist ohne Loch!
Die anderen haben ein Loch von etwa 10 cm.
Habe im KH einen "normalen" Bauch-stütz-Gurt bekommen, in den sie extra ein Loch eingenäht hatten, aber auch mit etwa 10 cm Durchmesser.
Meine zweiteilige Versorgung passte da eigentlich rein. Später habe ich aber nur noch die untere Beutelhälfte durchgefädelt.
Nach Aussagen meiner Stomatherapeutin kann man die alle halbe Jahre neu bekommen, da sie ja auch ausleiern.
Ein Irrigationsset habe ich mir auch nach einem halben Jahr neu bestellt. Allerdings ist es ein Schwerkraft-Set.
Was man bei der Pumpe ersatzweise neu bestellen kann, weiß ich nicht, aber sicher nicht das komplette elektrische Teil.
Konus, Andruckplatte u.ä. sollten sicher nicht das Problem sein!
Alles Gute
und viel Erfolg!
von Sabine049 » 09.03.2011, 15:38
Hallo lieber Nathan,
zu Bandagen kann ich nix beitragen !
Bezüglich Irrigationsausrüstung:
- Irrigations-Schwerkraft-Systeme können nach spätestens einem Jahr erneut verschrieben werden,
- die Irri.pumpe, sobald sie defekt ist, wird eingeschickt. Während der Zeit wird einem zeitgleich und nahtlos eine Leihpumpe zur Verfügung gestellt. Entweder wird die Pumpe repariert (bei meiner musste im vergangenen Jahr u.a. ein elektronisches Teil ausgetauscht werden), oder falls irreparabel übernimmt i.A. die GKK die Kosten für eine "Neue".
Ansonsten wenn der Arzt eine neue Pumpe verordnet, muss der Lieferant/Versorger die Verordnung bei der jeweiligen Kasse vorlegen und bewilligen lassen.
Solange Du Dir nicht alljährlich eine Neue verschreiben läßst, dürfte es seitens der Kasse keinerlei Probleme geben, obgleich die Pumpen aus meiner Sicht unverhältnismässig teuer sind!
Kleiner Tipp am Rande: Versuche mögl. bis zum Sommer durch zu halten, dann kommt wahrscheinlich die innovative Pumpe auf dem Markt, Du weißst schon, welche ich meine !
Ach so, das Verbindungsschlauchsystem kann vierteljährlich zu Lasten der GKK mittels Hilfsmittelverordnung erneuert werden.
Liebe Grüße Sabine
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