von Trudi » 16.03.2015, 20:59
Hallo an!tram!
Aaaaaalso, ich kann eben nur bei Privatversicherung was sagen:
Ich hatte bei PKV und Beihilfe angerufen und gefragt, ob die auch Dauerverordnungen akzeptieren, weil mir die ewige Arztrennerei nach den Lieferungen zu doof waren!
Da hat frau mir dann gesagt, dass sie eine Dauerverordnung im PC speichern und dann ewig gelten lassen!
Wenn sich bei mir bei der Versorgung was ändert, dann brauch ich eine neue Verordnung, sonst aber nicht!
Es steht drauf
Name der Versorgung - ohne Mengenangabe
Dauerverordnung bei Problemstoma
Dadurch, dass "Problemstoma" da steht, krieg ich alles an Beutelmenge, was ich brauche, auch Mehrbedarf!
Wobei Freundti tatsächlich ein Problemfall ist, unterirdisch wie er sich angesiedelt hat!
Was die Untersuchungen angeht, bei mir fragt da keiner nach, ich selber melde dann, wenn Freundti in Pension geht, aber das kriegen die ja sowieso mit, wenn sie die Rechnung für die Op-Kosten bekommen!
Alles Gute!
von Hanna70 » 16.03.2015, 23:46
Hallo an!tram,
ich bin in einer Gesetzlichen KK und nehme stark an, dass meine Stomaschwester ein Dauerrezept für mich hat. Ich glaube nicht, dass sie wegen mir jeden Monat zu meinem HA läuft für ein neues Rezept.
Ich denke aber, das kannst Du mit Deinem gewählten neuen Versorger bzw. der Stomaschwester direkt besprechen.
Wir wissen ja nicht, welchen Versorger Du nun wählst und wie dieser das mit den Verordnungen handhabt.
Es gibt hier auch User, die das mit den Verordnungen jeden Monat selbst in die Hand nehmen und keine pauschale Dauerverordnung wollen. Jeder, wie er mag.
LG Rosi
von an!tram » 18.03.2015, 00:46
Danke!
Ich glaube mit dem Dauerrezept hängt mit den Verträgen der Krankenkassen und den Verhandlungen der KVen ab.
Meine Krankenkasse, TK, sagt ein Jahr. Mein Arzt sagt, dass ihm die KV keine Dauerrezepte genehmigt.
LG
von Webkänguru » 18.03.2015, 09:48
Hallo an!tram,
sowohl das Thema Dauerrezepte als auch die "Untersuchungen" sind Dinge, die in den Verträgen zwischen den Kassen und den Versorgern geregelt sind. Z.B. bin ich bei der DAK und habe im Januar ein Dauerrezept für ein Jahr abgegeben. Jetzt hat die DAK mit meinem Versorger ab 1.4. einen neuen Vertrag und ich brauch ein neues Dauerrezept, obwohl das alte noch acht Monate gültig wäre...
In den Verträgen sind auch regelmäßige Besuche geregelt, um die Stomaversorgung zu kontrollieren. Also nicht in dem Sinn, ob ihr den Beutel wirklich tragt Sondern ob die Versorgung noch passt und ob sich Komplikationen abzeichnen usw. Das dich die Stomatherapeutin eines neuen Versorgers zunächst einmal besuchen, dein Stoma sehen und dich kennen lernen will, ist eigentlich auch normal.
Viele Grüße,
Christian
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