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Vorläufiges stoma soll bleiben – Seite 2

Du hast ein Colostoma oder Fragen zum Stoma des Dickdarms? In diesem Forum dreht sich alles um die häufigste Form der Stomaanlage (Stoma-Operation, Stomaversorgung beim Kolostoma, die Irrigation usw).
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17 Beiträge • Seite 2 von 21, 2

Vorläufiges stoma soll bleiben

Beitrag von autoschrauber35 » 08.04.2015, 21:46

Das mit den fistelngängen im Bauch kenne ich. Bei mir war auch alles voll damit. Sind aber weggegangen. Der Spass wird halt nur das umsetzen im Beruf, da ich zuvor schwer gearbeitet habe und das alles nicht mehr kann. Bin gespannt was da noch auf mich zukommt. Wurde ihr die schwerbehinderung 70 gbd hinnehmen? Und die einschränkungen wo noch kommen ist halt durch den morbus crohn das Azathioprin. Da soll man ja die pralle Sonne meiden, dann Menschenauflauf wegen des herabsetzen des Immunsystems und der Anfälligkeit für Infekte.

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autoschrauber35

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Vorläufiges stoma soll bleiben

Beitrag von Börny » 08.04.2015, 21:58

Hallo Autoschrauber35

Innerhalb der ersten 4 Jahre nach Krankheitsbeginn kannst du noch klagen......Eine Einigung oder gerichtliche Verfahren können Jahre dauern....Es kommt drauf an durch wie viele Instantzen du gehen mußt um Dein Recht zu bekommen....wenn ein Fehler vorliegen sollte.......und dann brauchst du sehr gute Nerven......und Geduld.....

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Börny

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Vorläufiges stoma soll bleiben

Beitrag von doro » 08.04.2015, 22:35

Hallo Autoschrauber,
mir bogen sich beim Lesen Deiner Leidensgeschichte noch andere Dinge mit hoch.Es gibt Sachen, da glaubt man fast zu Deinen Op,s hat man Dich in den Hörsaal der Medizin studierenden Studenten geschoben und jeder durfte ein wenig an Dir schnippeln :aah:
Zur Frage der Klage bekommst Du hier sicher noch gute Ratschläge.Ob Du wegen der 70% Im Ausweis etwas unternehmen könntest, das kann man sich auch überlegen. Zur Zeit bleibt abzuwarten, was Dir eine Erhöhung bringen würde. Du bist im öffentlichen Dienst tätig? Da solltest Du Dich beraten lassen, welche arbeiten Du mit Stoma ausführen kannst.Ansonsten ist ein Stoma kein Weltuntergang und auch kein Grund die Hände in den Schoss zu legen.

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doro

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Vorläufiges stoma soll bleiben

Beitrag von Hanna70 » 09.04.2015, 00:29

Hallo Autoschrauber,

zu den medizinischen Problemen kann ich nicht sehr viel sagen, außer, dass da wohl im 1. KH einiges schiefgelaufen zu sein scheint.

Die Verjährungsfrist für eine Prüfung durch den MDK einer KK oder die zuständige Landesärztekammer beträgt 3 Jahre vom Tag an, an dem Dir bekannt wurde, dass möglicherweise ein Behandlungsfehler vorliegt. Das ist ja bei Dir noch nicht so lange her, also kannst Du die Angelegenheit prüfen lassen.

Zunächst brauchst Du erst einmal keinen Anwalt. Ich würde an Deiner Stelle wie folgt vorgehen:

1. Ruf in dem 1. KH an und lass Dich mir dem Archiv verbinden. Dort verweist Du auf weiterbehandelnde Ärzte und dass diese einige Unterlagen aus Deiner Krankenakte brauchen. Bei mir ging das reibungslos und ich konnte mir selbst die Akte ansehen und wichtige Unterlagen dort kopieren lassen. Wichtig sind dabei OP-Berichte, OP-Protokolle, Befunde der Histologie, Untersuchungsbefunde von MRT, Sono o.ä., Aufklärungsbögen, ITS-Berichte, Konsilanforderungen, Arztbriefe.

2. Erstelle ein möglichst genaues Gedächtnisprotokoll, an welche Arztgespräche und Aussagen dabei Du Dich erinnern kannst, an welche Untersuchungen und wie Du aufgeklärt wurdest. Mach das möglichst genau und in zeitlicher Abfolge, aber sachlich und möglichst ohne Emotionen.

3. Erstelle einen Bericht, wie es Dir zur Zeit geht und welche Einschränkungen Du seitdem hast, körperliche, seelische, finanzielle, soziale, sexuelle.

Letztere beiden Schreiben zusammen mit den Kopien aus der Krankenakte schickst Du an Deine zuständige Landesärztekammer. Sollte es später einmal zu einer Gerichtsverhandlung kommen, zählen die Gutachten der LÄK etwas besser als die des MDK der KK. (Das ist einfach so, weil da Versicherungsfragen eine Rolle spielen.)

Die Anschrift Deiner zuständige LÄK kannst Du googeln.

Bis hierhin benötigst Du noch keinen Anwalt. Den brauchst Du erst, falls das Gutachten nicht in Deinem Sinne ausfällt.

Fällt das Gutachten in Deinem Sinne aus, brauchst Du ab nun aber auch einen Anwalt, weil es ab nun um Geld geht und da ist man als Laie dem Ganzen hoffnungslos ausgeliefert.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, ist das kein Problem. Hast Du keine, musst Du mit dem Anwalt verhandeln, wie er sich die Honorarbegleichung vorstellt.

Ich habe den Antrag an die LÄK ca. 2 Jahre nach meinen OPs gestellt. Das Gutachten dauerte ca. 1 Jahr. Bis zu einem Vergleich mit der Versicherung des KH dauerte es noch einmal 1 1/2 Jahre. Eine Gerichtsverhandlung hätte nochmals ca. 3 bis 5 Jahre dauern können. Aufgrund meines Alters wollte ich das Risiko nicht eingehen und habe mich mit dem Vergleich abgefunden.

Über die Höhe kann Dir kaum jemand etwas sagen. Das kommt in den meisten Fällen auch auf das Geschick des RA an. Aber etwas mehr als 1 bis 2000 Eus sollten schon drin sein.

Es ist wirklich ein harter Weg und kostet viel Nerven. Das muss man einfach wissen. Mich hat vor allem fertiggemacht, dass die Ärzte auch weiterhin gelogen haben, was das Zeug hält.

Ob man das alles auf sich nimmt, muss jeder für sich entscheiden. Aber ich denke auch, jeder muss für Fehler einstehen, weshalb nicht auch Ärzte? Wobei sie natürlich weitermachen, als sei nichts passiert - die Versicherung des KH zahlt ja.

LG Rosi

PS: Fast vergessen. Wenn Du die Unterlagen an die LÄK schickst, dann behalte auf jeden Fall von allem eine Kopie für Dich. Leg Dir einen Ordner mit all Deinen Unterlagen an. Du wirst ihn oft brauchen.

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Hanna70

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Vorläufiges stoma soll bleiben

Beitrag von Häslein » 09.04.2015, 04:54

Hallo,

ob Du hier den Rechtsweg beschreiten sollst, weiß ich nicht. Das musst Du wissen. Extrem grobes Fehlverhalten lese ich nicht heraus.

Du hast Crohn, wie gut hast Du Dich über die Erkrankung informiert?

Die Erkrankung wird Dich lebenslang begleiten, eine Heilung gibt es bisher nicht. Crohn reagiert, sehr viel mehr als viele andere Erkrankungen, häufig sofort auf Stress. Der kann auch Schübe auslösen.

Der Rechtsweg bedeutet für Dich Stress, nicht für die Ärzte, gegen die Du klagen willst. Die juckt das gar nicht, und die haben damit auch kaum zu tun.

Das Wichtigste ist erst einmal, dass Du in Remission kommst ( das der Crohn ruht ).

Du brauchst einen guten Gastroenterologen, der sich mit Crohn auskennt. Internisten und Hausärzte sind nicht passend dafür. Auch nicht jeder Gastro, er muss genügend Crohn-Pat. im Jahr in der Praxis betreuen und regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen.

Von dem Ross namens "Der-Arzt-muss-wissen-was-zu-tun-ist-und-so-mache-ich-es-dann" musst Du absteigen.

Welche Darmabschnitte sind entzündet?
Wie hoch ist der Calprotectin-Wert im Stuhl?
Wie hoch sind die Entzüdnungswerte im Blut?

Was ist ein Calprotectinwert überhaupt? Auch das musst Du wissen!

Du musst lernen, was Crohn bedeutet, wie man ihn brhandeln kann, welche Medikamente es überhaupt gibt, wie er sich auswirken kann und was bei Crohn noch so betroffen sein kann!

Du musst wissen, welche Medikamente Du hat nicht nehmen darfst - Ibuprofen, Diclofenac und alles, was den Wirkstoff von Aspirin enthält, sind verboten.

Du musst Dich so gut informieren wie Du nur kannst. Du sollst lernen, mit Deinem Arzt die Behandlung gemeinsam zu besprechen, damit DU entscheiden kannst, was gemacht wird oder eben nicht.

Du musst Dich über die Ernährung bei Crohn informieren.

Du musst Dir ein gutes Stressmanagement aneignen und eine gute Psychohygiene.

Du musst lernen, Schübe kennenzulernen, wie beginnen sie, was kann ich tun, um sie einzudämmen.

Fisteln entstehen dann, wenn der Crohn aktiv ist. Cortison ist keine Therapie auf Dauer. Mit Azathioprin wird es nicht gelingen, die Fisteln einzudämmen.

Schrittmacher am Schließmuskel, exotische Ops zur Rekonstruktion des Schließmuskels sind bei Crohn meist nicht ratsam. Was ist bei der nächsten Fistel?

Du brauchst jetzt eine gute Behandlung.

Man muss feststellen, wo überall Fisteln sind und dann überlegen, wie man die am besten operiert. Das ist möglch. Die Wundheilung ist offen, VAC Sealing hilft sehr gut. Mit Lasertherapie kann man auch viel erreichen.

Häslein

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Häslein

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Vorläufiges stoma soll bleiben

Beitrag von autoschrauber35 » 11.04.2015, 19:29

Da kann man nur das beste daraus machen oder. Bin ja gespannt was das mit der Arbeit noch wird. Was habt ihr denn für Nebenwirkungen oder auf was sollte man denn privat und in der Arbeit achten?

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autoschrauber35

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Vorläufiges stoma soll bleiben

Beitrag von kleine leuchtende Blume » 13.04.2015, 13:59

Hallo Autoschrauber,
Ich denke eine Klage wird sehr schwierig werden,
da meiner Meinung nach auch der Hausarzt nichts taugt.
Er hätte dich nach Erhalt des KH-Befundbriefes
an einen Facharzt weiterleiten müssen. Dieser hätte dann
Morbus Crohn leicht feststellen können.
Demnach wird es schwierig einen bestimmten Schuldigen
festzustellen, da der schwarze Peter bestimmt vom KH
zum Hausarzt und wieder zurück geschoben werden würde.
Ob du dir diesen Stress antuen willst, weiß ich nicht.

GdB 70 ist völlig in Ordnung. Habe ich auch,
bei mir ist zusätzlich der Dicki komplett entfernt worden.
Wenn du mit deinem Stoma gut zurecht kommst,
kann es so bleiben wie es ist. Da muss nichts unbedingt geändert werden.
Es sollte erst einmal versucht werden, ob du den jetzigen Gesundheitszustand
auch mit Tabletten o.ä. stabiler bekommst. Operieren kann man immer noch.
Die Fisteln müssen in den Griff gekriegt werden, wie Häslein schon schrieb.

Stress ist für Crohn am schlimmsten.
Auch mit dem Essen musst du gucken, was bei dir geht.
Das ist bei jedem anders. Ich hatte z.B. Schwierigkeiten
bei Apfel, Milch und allem was bläht. Das meidet man dann einfach.
Da du unter REMICADE hohe Leberwerte bekommen hast,
sollte auf jeden Fall regelmäßig durch Blutabnahme darauf geachtet werden.
Du brauchst also unbedingt dauerhaft einen Gastroenterologen,
der dich auch über die Erkrankung aufklären kann.

Kleine leuchtende Blume

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kleine leuchtende Blume

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