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Behindertenausweis nach Rückverlegung – Seite 1

Oft ist das Stoma nur vorübergehend notwendig. Aber die Situationen nach der Rückverlegung sind so unterschiedlich wie die Ursachen, die zum Stoma geführt haben. Tauscht hier eure Fragen und Erfahrungen zur Stoma-Rückverlegung aus.
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9 Beiträge • Seite 1 von 1

Behindertenausweis nach Rückverlegung

Beitrag von Marley12 » 29.05.2014, 19:25

Hallo :-),

vor ein paar Wochen habe ich endlich Bescheid vom Versorgungsamt bekommen.
50 % aufgrund von Colitis Ulcerosa mit dem Verlust des Dickdarms.

Im Januar steht die Rückverlegung an, mit einem Pouch.
Nun meine Frage: Steht mir dann weiterhin ein Behindertenausweis zu?!
Wenn ja, mit wie viel % kann ich dann rechnen?

Danke für eure Antworten!
LG Marley12

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Marley12

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Behindertenausweis nach Rückverlegung

Beitrag von Richard52 » 29.05.2014, 21:03

Normalerweise ist das Stoma nicht Grund für den Behindertenausweis, sondern die Erkrankung des Darms. Die ändert sich nicht. Also keine Änderung der GdB. Im Bescheid steht immer drin was man an Veränderungen melden muß. Auch da steht normalerweise nichts vom Stoma. Schaue da mal nach.

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Richard52

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Behindertenausweis nach Rückverlegung

Beitrag von Marley12 » 31.05.2014, 11:53

Hallo ;-),

in meinen Feststellungbescheid steht folgendes:

"Ab 03.09.2013 beträgt der Grad der Behinderung (GbB) 50."
Begründung: "Die Entscheidung stützt sich auf folgendes Funktionsbeeinträchtigungen:
Geschwürige Dickdarmentzündung (Colitis ulcerosa) mit Verlust des Dickdarms, Anlage
eines Kunstafters."

Nach ärztlicher Einschätzung ist die Funktionsbeeinträchtigung "Darmerkrankung mit Anlage eines Kunstafters" möglicherweise noch einer Änderung mit Auswirkung auf den festgestellten GbB und/oder das/die Merkzeichen zugänglich.
Es ist daher zu März 2015 eine Nachuntersuchung/Nachprüfung vorgesehen.

Hinweise: Sie sind nach §60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch verpflichtet, dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie unverzüglich Mitteilung zu machen,
- wenn in den gesundheitlichen Verhältnissen eine Besserung eingetreten ist.

Was bedeutet das nun?
Danke euch im Voraus für eure Antworten!

Liebe Grüße
Marley12

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Marley12

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Behindertenausweis nach Rückverlegung

Beitrag von Richard52 » 31.05.2014, 13:27

Da das Stoma als GdB-Grund genannt wird, würde ich die Veränderung melden. Ob man aber dazu verpflichtet ist, ist eher eine Frage an den Juristen.
Hier bei Stoma-Welt gibt es doch einen. Vielleicht kann der helfen/raten.

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Richard52

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Behindertenausweis nach Rückverlegung

Beitrag von Trudi » 31.05.2014, 15:30

Hallo!

Die Frage ist doch, ob durch die Rückverlegung tatsächlich eine Verbesserung (!!!!) des Gesundheitszustandes eingetreten ist! Denn nur diese musst du melden. Sollte alles beim Alten bleiben, oder sogar schlechter werden, weil du z.B. wieder x-mal auf Klo rennen musst, könnte man es vermutlich lassen.

Aaaaaaber: Auf der sicheren Seite bist du, wenn du die RV anzeigst, gleichzeitig aber betonst, dass die Grunderkrankung mit allen Problemen ja bestehen geblieben ist. Evtl. verschlechtert es sich ja nach der RV sogar (die besagten Klogänge).

Du könntest natürlich auch dreist einen Antrag auf Verschlechterung stellen (wieder die besagten Klogänge). Aber es ist dabei ja nie sicher, was rauskommt!

Denn mir hat die Stomatante damals im Kh gesagt, dass ein Stoma allein schon 50 - 70% gibt. Ich hatte mal eine Liste gegoogelt, in der genau stand, was es für was gibt, ich weiß leider den Link nicht mehr, bin auf der Suche. Wenn ich ihn finde, schreib ichs hier auf!

Oder frag mal beim VDK nach, die sind ja für sowas zuständigen. Und sie geben dir unverbindlich Auskunft, ohne dass die Behörde das mitkriegt!

Bis dann

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Trudi

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Zuletzt geändert von Trudi am 31.05.2014, 15:30, insgesamt 1-mal geändert.

Behindertenausweis nach Rückverlegung

Beitrag von hmengers » 31.05.2014, 15:34

Hallo,

eine Rückverlegung des Stomas muss gemeldet werden. Ob wegen der Grunderkrankung weiter ein GdB bleibt ist eine andere Sache.

Herbert

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hmengers

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Behindertenausweis nach Rückverlegung

Beitrag von Sonja-Anita » 31.05.2014, 15:43

Ich hatte vor 5 Jahren Brustkrebs und bekam die Behinderung für 5 Jahre, sie lief im April aus, jetzt habe ich telefonisch dem Amt gemeldet, daß ich Darmkrebs habe, brauchte nur ein neues Bild einzusenden und bekam einen Behinderungsausweis und 50% unbefristet, Ich lebe in Bayern, da ist es so!!!!

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Sonja-Anita

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Behindertenausweis nach Rückverlegung

Beitrag von Elke » 03.06.2014, 20:22

Hallo, marley
ich war mal in der gleichen Situation, wie du,
hatte mit der damaligen Diagnose CU und Übergangsstoma und Pouchvorbereitung 50% bekommen.
Nach der Rückverlegung bekam ich einen Bescheid, dass der GdB auf 40% herabgestuft wird
weil eine Besserung!!eingetreten ist.
Ich habe dann Widerspruch eingelegt, hab einen Brief dazu geschrieben
und zwar habe ich mit meinen eigenen Worten beschrieben, wie es mir wirklich mit dem Pouch geht,
wo ich welche Einschränkungen habe und was passiert, wenn kein Klo in der Nähe ist
Hab es schonungslos geschrieben, wie wenn ich es einem Freund erzählen würde.
Und siehe da, es kam nach kurzer Zeit ein neuer Bescheid.
Statt von 50 runter auf 40 wurde ich nach dem Widerspruch hochgestuft auf 60%
und zwar unbefristet und mit dem Vermerk, dass mir der orangene Parausweis zusteht.
Manchmal hilft es, mit eigenen Worten zu beschreiben, welche Beeinträchtigungen man hat
ich mach das jetzt immer so, wenn ich mal was ausfüllen/erklären muss.

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Elke

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Behindertenausweis nach Rückverlegung

Beitrag von Marley12 » 09.06.2014, 19:00

Danke Elke, für deine Antwort.

Frühestens im Januar wird die Rückverlegung stattfinden, da der Pouch noch nicht angelegt ist. Ich werde dann abwarten, was das Versorgungsamt dann GdB macht, und evtl. dann Widerspruch einlegen.

Gruß
Marley12

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Marley12

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