von MHentschel » 15.12.2018, 14:31
Hallo zusammen,
würde mich mal Interessieren wie viel % ihr nach der Rückverlegung noch habt.
Wird es mehr oder weniger?
Für 1,5 Jahre Dauerschub (Colitis ulcerosa) mit Blutverlust, Untergewicht und nächtlichen Durchfällen habe ich 50% bekommen.
Würde mich interessieren was so nach kompletter Dickdarmentfernung mit Pouch üblich ist.
von Trudi » 15.12.2018, 17:39
Bitte hier gucken, runterschrollen und alles lesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html
von Stefan71 » 28.12.2018, 20:09
Nabend
Ich denke nicht das man seinen GDB mit anderen Exbeuteltieren vergleichen kann, zumal ich oft in Gesprächen erfahren habe, dass hier der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt eine unbekannte Variable ist.
Damit Du aber einen Anhaltspunkt bekommst, mein GdB war mit Beutel 80% (Morbus Crohn). Nach Rückverlegung (ebenso wie bei Dir ohne Dicki dafür ohne Pounch) waren es immerhin noch 60% unbefristet.
Viele Grüße
Stefan
von Butterfly » 29.12.2018, 00:47
Hallo,
Ich staune immer wieder.
Mir wurde mit 2m Restdünndarm (der Rest fehlt aufgrund von Komplikationen mit Folge-OPs nach Pouchanlage), alle zwei Tage parenteraler Ernährung seit >3J. und Ileostoma 60 unbefristet gegeben. 13 OPs und chronische Schmerzen inkl.
Trotz Widerspruch und Gutachten. Begründung: mit künstlicher Ernährung hätte ich keine Mangelerscheinungen...
Der nächste Schritt wäre Klagen gewesen. Da war ich entnervt und habe es gut sein lassen. Alles 50 aufwärts unbefristet sollte man glücklich sein, wenn man in Brandenburg lebt, hat mir eine Gutachterin in Berlin gesagt. Dort ist es leichter mehr zu bekommen. Brandenburg und Hessen seien „geizig“.
Viele Grüße
Butterfly
von Stefan71 » 29.12.2018, 04:01
...geht noch besser
BIs 2010 konnte ich meine Ensure Plus und andere hochkalorische Kost die ich dringend gebraucht habe (habe nur noch knapp 50 kg gewogen) als Sonderausgaben von der Steuer absetzen da ich diese privat bezahlen musste. Bis ein Finanzbeamter, dem ich bis heute noch die Pest wünsche, diese für mich dringliche Notwendigkeit als "Genussmittel" ausgelegt hat - dies aufgrund der Tatsache das auf den Quittungen Vanillegeschmack oder Kaffeegeschmack stand.
Auf meinen Einspruch, ob diese Feststellung des Finanzamtes die medizinische Indikation berücksichtig, habe ich die freche Antwort bekommen:"... sollte nach Ende der Widerspruchsfrist von 14 Tagen nach Festlegung des endgültigen Steuerbescheids keine Einigung erzielt werden steht ihnen der Rechtsweg offen."
Ich darf betonen das ich neben zahlreichen Attesten hierzu noch meine Krankenakte eingereicht habe obwohl ich nicht dazu verpfichtet war.
Auf den Klageweg hatte ich keinen Nerv, ich war zu fertig und schlapp dazu. NRW ist also auch geizig was das angeht - egal welche Institution oder Kasse - hier bekommt man nur Astronautenkost wenn das Todesdatum schon feststeht...
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