von melisa » 29.01.2012, 15:50
an dem zitat deines Vaters ist eirklich was drann
ja klar, ich werde es natürlich nicht jedem auf die Nase binden, aber wenn ich gefragt werde, werde ich natürlich meine Situation erläutern, um auch missverständnissen aus dem weg zu gehen:)
thx nochmal
von Hanna70 » 29.01.2012, 16:42
Hallo melisa,
da ich soooooo viel älter bin als Du und ich von Deinem Krankheitsbild nur aus dem Forum etwas Kenntnis habe, habe ich mich hier zurückgehalten.
Aber jetzt will ich Dir sagen:
Ich wünsche Dir, dass Du so informiert und umsichtig, wie Du mit Deinem Stoma umgehst, auch Deine Berufswahl triffst. Dafür wünsche ich Dir viel Erfolg!
Liebe Grüße von
Rosi
von Häslein » 29.01.2012, 17:46
Hi Melisa,
ich persönlich habe nie jemanden im Berufsleben über mein Stoma informiert.
Ich wäre erst einmal zurückhaltend mit solchen Infos. Gesagtes kann man nicht mehr zurücknehmen.
Ich würde mich folgendes selbst fragen:
Welche Vorteile hat es für mich, wenn die Kollegen und / oder der Arbeitgeber von meiner Erkrankung bzw. Stoma wissen.
Welche Nachteile könnte ich haben, wenn ich es sage?
Welche Vorteile haben die Kollegen / Chef, wenn ich mich offenbare?
Welche Nachteile entstehen den Kollegen / AG, wenn ich nicht darüber informiere.
Ein Stoma schränkt Dich doch in diesem Beruf nicht ein.
LG, Häslein
von Sonja1 » 29.01.2012, 18:54
@ Häslein
sollte Melisa eine Schwerbehinderung bescheinigt werden..oder vielleicht ist das auch schon passiert... dann MUSS sie doch ihren AG informieren.
Und ich glaube, wenn sie es so macht wie sie schreibt, nämlich auf Fragen offen und ehrlich antworten, dann wird ihr der Umgang mit Kollegen um einiges leichter fallen.
@ Melisa
Ich glaube Du bist auf dem richtigen Weg
von Biggi0001 » 29.01.2012, 19:28
Der Arbeitgeber MUSS nicht zwangsläufig informiert werden, wenn die Behinderung nicht die Ausübung der Arbeit beeinträchtigt.
Allerdings rate ich immer zur Offenheit - man erspart sich durch die achtsame Offenlegung von Tatsachen viel Verwirrung und ggf. Ärger.
Bei Verzicht auf die Offenlegung ( bzw. Anzeigen der Schwerbehinderteneigenschaft durch den Ausweis, der ja dann eh vorgelegt werden muss ) entsteht dir erst mal kein Schaden, allerdings verzichtest du damit auch auf alle evtl. in Frage kommenden Erleichterungen, wobei die zusätzlichen 5 Tage Urlaub möglicherweise (!) noch das geringste Problem darstellen.
Gruß, Biggi
von Melli » 29.01.2012, 19:32
Die Offenlegung muss jeder ganz persönlich und nur für sich entscheiden. Ich halte es wie das Häslein und sehe für mich keinerlei Vorteile, wenn ich es dem AG sage.
von Sonja1 » 29.01.2012, 20:25
Hmm...aber es geht dabei doch auch um den Kündigungsschutz.
Melisa hätte doch einen besonderen Kündigungsschutz oder nicht?
Früher musste der AG, wollte er einen schwerbehinderten Mitarbeiter entlassen, immer die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle einholen (wurde allerdings in den meisten Fällen nicht erteilt).
von Skyfire » 29.01.2012, 20:41
Also mir gings nun nicht um den Behindertenstatus oder Kündigungsschutz. Ich hab das eher aufgefasst wie man mit dem Tabu Thema Stoma umgehen kann bei den Mitmenschen. Und ob diese Mitmenschen dann informiert werden sollten.
Ich binde das auch nicht jedem auf die Nase, nur halt denjenigen wo ich denke, das es Sinn macht, das sie es wissen sollten.
Bisher bin ich nur auf eine einzige Ablehnung gestoßen in meinem Stomadasein.
Ein 27 jähriger Dreikäsehoch aus reicher Familie, noch nie Krank und nur auf Designerklamotten und dicken Autos und Partys aus. Nachdem er die Nase rümpfte als ich ihm offenbarte warum ich mich in der Klasse vor schmerzen krümte, habe ich einen Hexenruf ausgesprochen Irgendwann kommt auch dein Tag wo du mal Schmerzen kennen lernen wirst, oder mal von der ganz dicken Hose runter kommen wirst und dann werde ich bei Dir sein und Dir deine Hand halten *Amen*
Also ich verheimliche also mein Stoma und meine Grunderkrankung nicht, gehe auch recht offensiv damit um im Bekanntenkreis, aber das ich nun zu jedem hinlaufe.. Ich Claudia bin ein armes Opfer weil ich krank bin und ich daraufhin ein Stoma bekommen habe, nee muss ich auch nicht haben. Eine gute Dosierung der Wahl meiner Auserwählten ist mir dann schon wichtig. Nicht mehr und nicht weniger
von melisa » 29.01.2012, 22:22
Ja also da ich eine Schulische Ausbildung anstrebe, werde ich es eventuell nur meinem Klassenlehrer und Sportlehrer sagen, da habe ich erst mal Ruhe und später auf der Arbeit werde ich schauen (sind ja noch drei Jahre hin)...ich habe halt den Vorteil, dass ich schon längere Zeit auf der Schule bin... und dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe, werde ich auch nicht erwähnen und in der Klasse sowieso nicht (bei mir werden die Mitschüler ja noch nicht so alt sein, daher habe ich keine Lust auf dumme Sprüche)...
von sahnetörtchen » 30.01.2012, 00:45
Hallo zusammen,
da das Thema bei mir ja auch vor kurzem recht aktuell war ( und ich an sämtlichen Stellen nachgeforscht habe ), kann ich euch sagen, man muss es dem AG NICHT sagen , wenn es die Arbeit nicht behindert. Dann hab ich natürlich auch kein Recht auf Sonderurlaub und besonderen Kündigungsschutz.
Man kann immer nur für sich selbst entscheiden, wem sag ich es und wem nicht. Auf meiner letzten Arbeitsstelle hab ich es keinem gesagt, da ich am 15.2. wieder zu meinem alten AG wechsel, wissen es dort eh fast alle, weil sie ja damals mitbekommen haben, was los war.
Mich persönlich erleichert es im Nachhinein sehr, dass man es dort weiß und ich mich nicht verstellen muss.
LG
Klaudia
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