von doro » 29.04.2019, 18:27
Liebe Nicki,
Habe mich beim Versorgungsamt informiert! Bei 50% liegt eine Meldepflicht vor.
Arbeitgeber und Betriebsrat bestätigten dies.
von Butterfly » 29.04.2019, 20:00
Hallo
Müssen muss man gar nichts, weder melden, noch beantragen!
Die Meldung muss nur erfolgen, wenn du andere gefährdest. Tust du das mit Stoma? Das bezweifle ich erheblich - andere gehen auch aufs Klo (ob nun zum Beutelwechsel oder „Thronen“).
Ohne Meldung hat man keinen gesonderten Kündigungsschutz und extra Urlaub.
Ich stimme Doro zu. Bitte keine Halbwahrheiten.
Viele Grüsse
Butterfly
von Nicki86 » 30.04.2019, 13:04
Wie gesagt die Auskunft haben mir Mitarbeiter des Versorgungsamtes gegeben die für das Schwerbehindertenrecht zuständig sind. Ich bin davon ausgegangen das die sich in ihrem Beruf auskennen!
Was sitzen denn da bitte für Tröten????
Hallo, das kann ich mir kaum vorstellen sorry. Aber jeder weiß das, dass man den Schwerbehindertenausweis nirgendwo angeben muss.
Ich schwöre auf Arbeit darauf, da es mir bei dem schlimmen Crohn geholfen hat (mehr Urlaubstage, war ja durch die vielen OPs lange krank).
Viel Erfolg.
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