von Monsti » 10.02.2009, 21:16
Hallo Martina,
wie das Prozedere beim Behindertenausweis in Deutschland ist, kann ich Dir nicht sagen. Mir (Österreich) wurde 2004 ein gefristeter Ausweis über einen GdB von 70 ausgestellt, ohne dass mich ein Gutachter gesehen hätte. Dieser Ausweis war befristet bis Sommer 2006. Eigentlich dachte ich, einfach verlängern lassen zu können, aber dem war nicht so. Ich musste einen neuen Ausweis beantragen. Im Zuge des Verfahrens wurde ich zu einem Gutachter geschickt, der mich fast eine Stunde lang in der Mangel hatte. Wochen später bekam ich meinen neuen Ausweis: GdB von 90, unbefristet und mit zwei amtlichen Vermerken (die nicht mit den Merkzeichen in Deutschland vergleichbar sind). Dazu auch noch die Empfehlung, mich beim Verkehrsamt um einen Parkausweis zu bemühen (worauf ich aber verzichte).
Mir war es damals egal, ob ich nun bei meinen 70% bleibe oder nicht, es ging mir nur darum, einen unbefristeten Ausweis zu haben, weil mich diese Rennerei nervt.
In Deutschland muss man - glaube ich - einen Verschlimmerungsantrag stellen. Aber das können Dir andere bestimmt genauer erklären.
Liebe Grüße
Angie
von nordlicht » 10.02.2009, 21:25
hi angie danke für deine antwort..
morgen muss ich ja zu meinem hausarzt,ich denke mal
er kann mir was sagen. sonst rufe ich mal beim versorgungsamt an.
habe einen bekannten der musste seinen ausweis auch
verlängern und hatte da ein heiden-theater und laufereien.
na vieleicht ist es ja nicht bei jedem sooo kompliziert und
zeitaufwändig..
lieber gruss von mir
von nordlicht » 10.02.2009, 22:27
habe die frage bezüglich der prozente im ausweis
in eine andere rubik gestellt und dort von doro
antwort bekommen...danke dafür...
bin für heute raus hier....
erst "ich bin dann mal weg" von H.-P.Kerkeling
und dann....
gute nacht....martina...
PS: bin neu hier,fühle mich aber hier gut aufgehoben..
danke dafür...
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 32 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe