von hmengers » 17.06.2010, 16:21
Hallo,
ich wusste nicht, ob das besser hierher passt oder unter "Sozialrecht und gesundheitspolitik". Also hier die wichtigte Information: Der "Gemeinsame Bundesausschuss" der gesetzlichen Krankenkassen hat die Indikationen für nicht verschreibungspflichtige, aber verschreibungsfähigen Mittel gegen Durchfall, also die sog. ETC-Liste erweitert, so dass auch in weiteren Fällen z.B. bei anderen Erkrankungen, die zu einem Stoma geführt haben, diese medikamente von den KK zu übernehmen sind. Näheres in der G-BA-Pressemitteilung.
Herbert
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