von hmengers » 17.06.2010, 16:21
Hallo,
ich wusste nicht, ob das besser hierher passt oder unter "Sozialrecht und gesundheitspolitik". Also hier die wichtigte Information: Der "Gemeinsame Bundesausschuss" der gesetzlichen Krankenkassen hat die Indikationen für nicht verschreibungspflichtige, aber verschreibungsfähigen Mittel gegen Durchfall, also die sog. ETC-Liste erweitert, so dass auch in weiteren Fällen z.B. bei anderen Erkrankungen, die zu einem Stoma geführt haben, diese medikamente von den KK zu übernehmen sind. Näheres in der G-BA-Pressemitteilung.
Herbert
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe