von Witch » 16.10.2014, 18:27
Hallo Hermon,
als ich meine Fahrerlaubnis gemacht hatte, hatte ich auch erst Bedenken. Zum Glück war meine Fahrschule eine Behindertenfahrschule und die kannten sich sehr gut aus. Nicht nur wegen der Btm, sondern auch wegen der notwendigen Gutachten bzw. Schreiben vom Arzt.
LG Witch
Hallo Witch,
ich habe mir den Opioid-Ausweis ausgedruckt und werde demnächst mit meiner Ärztin darüber reden und gegeben falls den Ausweis ausfüllen lassen. Danke noch mal für Dein Beitrag.
von Witch » 16.10.2014, 18:51
Hallo Hermon,
am Wochenende soll die Sonne scheinen!
LG Witch
von Sabine049 » 17.10.2014, 08:56
Ein sog. Opioidausweis wird i.d.R. umgehend nach der Einstellungsphase = Titration vom zuständigen Therapeuten nebst Praxisstempel ausgetellt und dem Pat. ausgehändigt.
Sollte eigentlich ständig bei sich getragen werden; schon für den Fall der Fälle.
Liebe Grüße Sabine
PS. Schon sehr empfehlenswert für alle, die "fliegen" bzw. ins Ausland möchten.
Opioidausweis und Pumpenpass führe ich bis auf daheim generell bei mir
von Witch » 17.10.2014, 17:48
Hallo
Was Sabine sagt stimmt, auch ich habe den Ausweis von meinen Schmerztherapeuten bekommen. Für Reisen ins Ausland (auch EU) reicht er aber nicht.
LG Witch
von Sabine049 » 17.10.2014, 18:10
Hallo Witch,
du hast recht , selbst nicht alle EU-Staaten sind dem Schengener Abkommen beigetreten, aber etliche.
Für Reisen in Länder "ohne Schengen" wird für die Einführung von Starkopioiden ein amtsärztliches Attest erforderlich, welches man/frau beim jeweiligen örtlichen Gesundheitsamt erfragen und die dann gegen eine Gebühr von - letztens 2011 - etwa 20,-- Euro ausstellen. Voraussetzung ist widerum eine Bescheinigung des rezeptierenden Arztes, wo ersichtlich ist, dass Pat. auf die Medikation angewiesen ist. Der Arzt i.A. der Schmerztherapeut, errechnet Milligramm genau die mitzuführende Dosis während des Aufenthaltes im Ausland. Das Attest hat-(t)-e bislang eine Gültigkeit von 12 Monaten nach Antrags- bzw. Ausstellungsdatum!
Welches und welches nicht dem Schengener Abkommen unterliegt, ist im *Netz* unter "www.Schengener Abkommen" zu entnehmen.
Liebe Grüße Sabine
von Witch » 17.10.2014, 19:10
Hallo,
zur Vermeidung von Fehlern hier die genaue Info:
"Bei Reisen bis zu 30 Tagen im Schengen-Gebiet sollte die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigten Bescheinigung erfolgen. Das Formular kann bei der Bundesopiumstelle angefordert oder von der Internetseite des BfArM heruntergeladen werden.Es bestehen jedoch keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden."
So habe ich die offiziellen Bestimmungen für den Schengen-Raum genannt bekommen.
LG Witch
Hallo Sabine, Hallo Witch,
ich bin Diabetiker und habe deshalb vor einigen Jahren alle damals notwendigen Papiere für eine Auslandsreise mitgenommen. Seit meiner Krebserkrankung hatte ich noch keine Lust ins Ausland zu reisen. Jetzt bin ich auch den Beutel los, so dass ich - wenn ich ins Ausland reisen will - wie gehabt mein Diabetiker-Kram und jetzt zusätzlich mein Schmerzmittel dokumentieren werde. Aber zur Zeit fahre ich nur die 55 Kilometer zu meinem Wohnwagen und da brauche ich keine weiteren Papiere. Aber ich fahre auch nicht mehr mit der Karre, sondern mit meinem Smartie.
MVC-094F.JPG
von Sabine049 » 18.10.2014, 10:16
Hallo Witch,
diskreter Hinweis ... über die Bundesopiumstelle wäre ich schon mehrfach "dumm gestorben", schlechter Service und noch schlechtere Beratung.
Mit amtsärtzlich attestierter Bescheinigung meiner Opioidmed. hatte ich bislang keinerlei Probleme!
LG Sabine
von Witch » 18.10.2014, 16:40
Hallo Sabine,
dann ist es ja gut. Ein Attest vom Amtsarzt ist ja auch etwas Anderes als ein bloßes ärztliches Attest. Ansonsten kann ich halt manchmal immer noch nicht den Beamten ganz ablegen. Ich arbeite aber daran.
LG Witch
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe