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Wann kommt der soziale Dienst,Wer zahlt das??? – Seite 2

Viele Wege führen zu einem Stoma. Hier ist Platz für eure Fragen zu Erkrankungen, Behinderungen und Therapien, die ein Stoma notwendig werden lassen.
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13 Beiträge • Seite 2 von 21, 2

Wann kommt der soziale Dienst,Wer zahlt das???

Beitrag von Frank38 » 28.01.2008, 16:58

Huhu Waltraut,

Kenne das auch nur so das die erste Zeit, die Krankenkasse die Kosten übernimmt für einen Pflegesdienst wenn man ihn braucht, ist aber nicht von dauer. Das hängt von der Krankenkasse ab wie die Satzungen sind, denke die grossen KK zahlen länger.
Andere Kassen zahlen ebenfalls, aber nur für einen festgelegten Zeitraum, beispielsweise vier Wochen (BIG Direktkrankenkasse).

Gruss Frank

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Frank38

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Wann kommt der soziale Dienst,Wer zahlt das???

Beitrag von tierfreund » 28.01.2008, 20:03

huhu Waltraud,

ich bin wie die meisten ( denke ich ) hier gesätzlich in der Techniker Krankenkasse versichert.Frag einfach mal im KH nach,wie die Hilfen bei euch aussehen,da es warscheinlich auch wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
Da ich aus Niedersachsen komme hat bei mir die KK ein volles Jahr die Kosten dafür komplett übernommen.Allerdings kamen sie alle 2 Tage für den Plattenwechsel.

LG Tanja

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tierfreund

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Wann kommt der soziale Dienst,Wer zahlt das???

Beitrag von hmengers » 29.01.2008, 18:43

Auszug Häusliche Krankenpflege-Richtlinien
IV. Dauer der Verordnung
17. Ist aus dem Zustand des Versicherten erkennbar, dass der zunächst verordnete Zeitraum nicht ausreicht, kann die Folgeverordnung auch für eine längere Dauer ausgestellt werden, wenn der Vertragsarzt in der Folgeverordnung die Notwendigkeit begründet. Die Folgeverordnung hat der Vertragsarzt in den letzten drei Werktagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums auszustellen.
18. Ein Anspruch des Versicherten auf Krankenhausvermeidungspflege besteht bis zu vier Wochen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vertragsarzt Krankenhausvermeidungspflege über diesen Zeitraum hinaus verordnen. Dies bedarf der Bewilligung durch die Krankenkasse nach Feststellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dass die längere Dauer der häuslichen Krankenpflege zur Vermeidung von Krankenhausbehandlung erforderlich ist.

Anhang Punkt 2 (Auszug) Ausscheidungen beinhaltet: - Ausscheidungen, Hilfe bei Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum und auch Mageninhalt, z. B.: .. Verwendung von Inkontinenzprodukten (z. B. Vorlagen, Condomurinal) .. Reinigung des Harnröhrenkatheters (Reinigung des Katheters und der Harnröhrenöffnung, ggf. Abstöpseln in zeitlich festgelegten Intervallen) .. Wechsel des Katheterbeutels .. Reinigung und Versorgung des Urostoma .. Reinigung und Versorgung des Anus-praeter

in Verbindung mit Punkt 28 (Auszug): Stomabehandlung Desinfektion der Wunde, Wundversorgung, Behandlung mit ärztlich verordneten Medikamenten, Verbandwechsel und Pflege von künstlich geschaffenen Ausgängen (z. B. Urostoma, Anus-praeter) bei akuten entzündlichen Veränderungen mit Läsionen der Haut Bei Anus-praeter und Urostoma siehe Ausscheidungen (Nr. 2)

Soviel zur Gesetzeslage.
Herbert

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