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Wie oft hat man Anrecht/Anspruch auf eine KUR/AHB – Seite 1

Viele Wege führen zu einem Stoma. Hier ist Platz für eure Fragen zu Erkrankungen, Behinderungen und Therapien, die ein Stoma notwendig werden lassen.
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Wie oft hat man Anrecht/Anspruch auf eine KUR/AHB

Beitrag von Björn Lehmann » 24.09.2010, 11:44

Hallo Ihr Lieben,

ich würde gerne wissen, wie oft man Anspruch auf eine Kur hat.

In meinem Fall hatte ich Anfang 2008 eine AHB wegen dem Stoma. Könnte ich jetzt eine Kur beantragen mit einem anderen Krankheitsbild? (Psyche)

Habe ich Chancen auf eine Kur?

Vielen :danke: für Eure Antworten

Gruß Bo :winke:

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Björn Lehmann

ehemaliges Mitglied

Wie oft hat man Anrecht/Anspruch auf eine KUR/AHB

Beitrag von HeikeF. » 24.09.2010, 12:41

Hallo Bo,

als Laie würde ich mal sagen, stelle einen Antrag, denn jeder Versuch macht klug.

Ich denke, da es zwei unterschiedliche Erkrankungen / Belastungen sind, hast du ganz gute Chancen.

Aber keine Kur. Sondern einen Rehaantrag für eine psychosomatische Reha.
Dies dienst unter anderem auch dazu, deine Arbeitskraft zu erhalten, bzw. wieder herzustellen.

W0enn du bei einem Psychiater, Psychotherapeut oder Psychologen in Behandlung bist und dieser das auch befürwortet (in einem Attest, Schreiben, Gutachten) sind die Chancen noch besser.
Hinzu sollte auch dein HA hinter dir und dem Antrag stehen.

Herbert weiß bestimmt noch genaueres und wird diesbezüglich bestimmt noch was schreiben.

Alles Gute :winke:

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HeikeF.

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Wie oft hat man Anrecht/Anspruch auf eine KUR/AHB

Beitrag von Linie 22 » 24.09.2010, 15:05

Hallo :winke: Bo,

da ich leider auch nur Laienhaft antworten kann, füge ich mal folgendes Zitat ...

Wie oft habe ich Anspruch auf eine Rehabilitation?
Vier Jahre nach der letzten Rehabilitation, wenn medizinisch erforderlich auch eher.


... aus dem Link Fragen und Antworten ein.

Mir selbst wurde auf Grund medizinischer Notwendigkeit bereits nach einem Jahr eine weitere Rehamaßnahme vom Rentenversicherer genehmigt.

Tschüüüss. hoffentlich klappt es mit Deiner Reha, wünscht Silke (Linie 22) :winke: :winke: :winke:

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Linie 22

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Beitrag von Sabine049 » 24.09.2010, 18:55

Hi Bo,

gut, dass Du Dich entschlossen hast, Dich in eine psychosomatische Klinik zu begeben.

M.E. da zwei "verschiedene" Krankheitsbilder vorliegen und Du selbst zu der Erkenntnis gekommen bist, Dich einer psychosomatischen Therapie zu unterziehen, dürfte es seitens des Kostenträgrs keine Probleme geben.

Wende Dich bzgl. des Antrages unbedingt an einen Fachmann Deines Vertrauens (bspw. Neurologen = Psychiater, die befürworten solche Maßnahmen i.d.R. eher als Allgemeinmediziner o. Internisten).

Liebe Grüße Sabine

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Sabine049

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