von Mücke » 23.10.2011, 18:50
Hallo
Gehört Carvelon zur Pauschalversorgung oder brauche ich ein extra Rezept?
Vor dem neuen Gestzt wo man die Versorgung nicht mehr in der Apotheke bekommt,bekam ich das so wenn ich es brauchte.Das stand dann bei der Versorgung auf dem Rezept.
Aber jetzt steht da ja nur noch Verorgung Stoma.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen?
LG Mücke
Ilesostoma 2004 Mc,Abzesse,Fisteln
von Webkänguru » 23.10.2011, 19:44
Hallo Mücke,
wir empfehlen nicht einfach pauschal "Stomaversorgung für Zeitraum x" auf das Rezept drucken zu lassen. Lass dir stattdessen jeden einzelnen Artikel mit der kompletten Bezeichnung, der Hilfsmittelnummer usw. auf das Rezept schreiben. Denn nur so kannst du dir wirklich sicher sein, das du das bekommst, was du tatsächlich haben möchtest.
Schau dazu auch mal hier: Stomaartikel auf Rezept
Und der Cavilon-Hautschutz gehört weiter zur Standardversorgung, wenn ärztlich verordnet.
Viele Grüße,
euer Christian
von sahnetörtchen » 24.10.2011, 01:15
Hallo Mücke,
ich bekomme das nach wie vor. Bei mir steht es aber auch auf dem Rezept.
LG
Klaudia
von Mücke » 24.10.2011, 13:53
Danke für eure Antworten.
Werde das nächste mal beim bestellen sehen ob ich es bekomme oder ein neues Rezept brauche.
LG Mücke
von Häslein » 24.10.2011, 14:11
Liebe Mücke,
im eigenen Interesse würde ich mir stets alle Artikel zur Stomaversorung, die Du beziehst oder brauchst, konkret auf das Rezept schreiben lassen. Christian hatte ja bereits darauf hingewiesen und einen Link aus der Stomawelt dazu gestellt.
Ich möchte explizit kein Rezept, auf dem nur die Diagnose steht, auch wenn dies meinem Versorger möglicherweise lieber wäre.
Mir wurde als Gegenargument gegen eine genaue Auflistung schon öfter gesagt, dass der Stomatherapeut das Rezept bei Arzt selbst abhole und man so nicht alle 3 Monate in die Praxis müsse.
Will man, was ich doch annehme, aber weiter von der 1 % Regelung für chronisch kranke Patienten zur Zuzahlung Gebrauch machen, sieht es der Gesetzgeber vor, dass man einmal pro Quartal dort selbst vorstellig werden muss bzw. ist auch ein Hausbesuch pro Quartal ausreichend, wenn man nicht in die Praxis gehen kann. Jedenfalls braucht es pro Quartal einen persönlichen Arzt - Patientenkonakt.
Daher bereitet es keine Mühe, die Rezepte für die Versorung dann dort mitzunehmen.
LG, Häslein
von Mücke » 24.10.2011, 17:15
Hallo Häslein
Ich habe ein Jahresrezept für meine Versorgung.
Aber ich stelle mich trotzdem in jedem Quartal dort vor, da ich regelmäßig die Blutwerte untersucht bekomme.
Bisher hatte ich mit Publicare noch keine Probleme.
Bin aber eigentlich anspruchslos.
Aber ich denke schon das ich das bekomme.
Wenn nicht, lasse ich mir vom Arzt was schreiben.Der kennt ja mein Stoma und weiß was ich brauche.
LG Mücke
von Pflegeexpertin » 25.10.2011, 12:35
Hallo Ihr Lieben,
vielleicht kann ich etwas dazu beitragen:
Der Punkt bei Cavillon ist, dass es kein Produkt ist, das "offiziell" zur Stomaversorung zugelassen ist, sondern aus dem offiziellen Bereich der Wundversorgung kommt.
Damit kann das Sanitätshaus, die Apotheke oder das Homecareunternehmen es nicht abrechnen, wenn es als Stomaversorung explizit ausgewiesen ist.
Wenn Euer Anbieter mit einer Pauschale mit der Krankenkasse abrechnet, dann spielt das keine Rolle, wenn der Anbieter allerdings alle Produkte einzeln abrechnet, dann müsste das Cavillon auf dem Rezept zu "Wundversorgung" genannt werden, also z.B. mit der Indikation "mazerierte Haut".
Wichtig ist, dass es nicht als Stomaversorgungsmaterial tituliert wird.
Liebe Grüsse
Katrin
von Mücke » 25.10.2011, 19:36
Hallo Karin
Ich habe ein Pauschalrezept.
Denke schon das ich das bekomme.
Im Moment habe ich noch ein paar Lollys.
Werde bei der nächsten Bestellung mal nachfragen.
LG Mücke
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