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Sigmadivertikulits & Not-OP - Wundinfektion & V.A.C + AHB & – Seite 2

Du hast ein Ileostoma und Fragen dazu? In diesem Forum findet ihr Antworten auf Fragen zum Dünndarm-Stoma (Stoma-Operation, Stomaversorgung beim Ileostoma, Alternativen wie dem ileoanalen Pouch oder Kock-Pouch usw).
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38 Beiträge • Seite 2 von 41, 2, 3, 4

Sigmadivertikulits & Not-OP - Wundinfektion & V.A.C + AHB &

Beitrag von biba.butzemann » 12.05.2011, 19:05

Hallo nochmal,

ich habe jetzt war meine bekannten, vertrauten und auch über 5
Wochen lang gut erprobten Platten. Ich bin durch den ganzen Mist der letzen Tage so komplett daneben, das ich es nicbt mal auf die Reihe kriege, die Platte richtig auszuschneiden.
Puff insgesamt 3 Platten weg. Noch 2 übrig.......
Kopfkino lässt grüssen :rolleyes:
Zum Glück sind heute die 5 Platten aus meinem Sanitätshaus als meine "Last Line of Defense" angekommen. Ich bat vorhin eine sog. Schwester (ob das examiertes Pflegepersonal vergleichbar mit dem im KH ist, bezweifle ist langsam) sich das Stoma anzuschauen. Jeder von euch der schonmal Probleme mit der Versorgung hat, kann sich bestimmt in meine Situation hineinversetzten....
Sie meinte nach vllt. 10 Sekunden, es wäre alles ok. Ich sollte aber zusehen, die Platten richtig auszuschneiden, die würden schliesslich 16,xx€ kosten. Ich dachte in dem Moment nur noch,ob das nen schlechter Scherz gewesen ist.
So ganz spontan entwickelt man echt das Bedürfnis irgendwen dafür zur Rechenschaft zu ziehen.

Was muss denn noch passieren, damit die merken, es geht so nicht.
Vllt schütte ich einfach mal einen kompletten Beutel auf das neue Bett mit der Matraze (nein, nicht aus Gummi wie im KH)......Es würde mich sehr interessieren,wie die Reaktion ist.
Vermutlich würde man mir noch das ganze in Rechnung stellen,ob das Nachts passiert ohne das man es merkt,oder tagsüber.

Das ist einfach völlige Verarschung und die kassieren von den Kostenträger einen Haufen Kohle für den Spass hier....

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biba.butzemann

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Beitrag von sahnetörtchen » 13.05.2011, 01:48

HI,

wo bist Du denn überhaupt in der Reha? Gibt es denn da keinen anderen Ansprechpartner für Dich? Und wenn alle Stricke reißen, würde ich mich mal bei Deiner Krankenkasse schlau machen. Schließlich sollst Du dort ja wieder auf die Beine kommen und die sollen nicht noch alles schlimmer machen. Vielleicht kannst Du ja dann in eine andere Einrichtung wechseln.
Ich habe keine Ahnung, ob sowas überhaupt geht. Wie gesagt, war ich bisher noch in keiner Reha. Aber erholsam hört es sich nicht für mich an.

LG
sahnetörtchen :winke: :winke:

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sahnetörtchen

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Beitrag von Webkänguru » 13.05.2011, 12:19

[quote="sahnetörtchen"]... vielen Dank für Deinen Bericht über die Reha. Das bestätigt mir doch immer wieder, warum ich noch nicht ein einziges Mal zu etwas hingefahren bin. [/quote]

Hallo sahnetörtchen,

natürlich gibt es immer mal wieder negative Berichte, aber das sollte einen grundsätzlich nicht davon abhalten eine Reha in Anspruch zu nehmen. Viele Kliniken sind echt fit, auch in Sachen Stoma.

Viele Grüße,
euer Christian

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Webkänguru

Moderator

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Beitrag von Webkänguru » 13.05.2011, 12:23

Hallo biba.butzemann,

habe mich nochmal rückversichert, war mir nicht mehr ganz sicher. Aber es ist tatsächlich so, das du in der Klinik nicht einfach auf eine andere Versorgung umgestellt werden darfst. Man hätte dir deine bewährte Versorgung zur Verfügung stellen müssen.

Viele Grüße,
euer Christian

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Webkänguru

Moderator

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Beitrag von sahnetörtchen » 13.05.2011, 14:23

@Webkänguru,

mache ich mir sonst auch eigentlich überhaupt keine Gedanken drüber. Ich brauch nur für mich einen Grund, nicht in eine Reha zu fahren, obwohl alle Ärzte immer dran sind, ich solle doch, da habe ich Anspruch drauf, etc.
Ich bin halt am liebsten zu Hause und erhole mich dort. Ich mag nicht länger irgendwo ohne meine ganzen Lieben sein. :heul:

Natürlich weiß ich, dass es auch extrem viele gute Rehaeinrichtungen gibt. Und das ist auch gut so für diejenigen, die es in Anspruch nehmen müssen oder wollen. Wollte auch keinem mit meiner Aussage zu nahe treten. Sorry!!

LG
sahnetörtchen :winke: :winke:

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sahnetörtchen

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Beitrag von biba.butzemann » 13.05.2011, 15:09

[quote="Webkänguru"]Hallo biba.butzemann,

habe mich nochmal rückversichert, war mir nicht mehr ganz sicher. Aber es ist tatsächlich so, das du in der Klinik nicht einfach auf eine andere Versorgung umgestellt werden darfst. Man hätte dir deine bewährte Versorgung zur Verfügung stellen müssen.

Viele Grüße,
euer Christian[/quote]

Danke für diese Information. Woraus begründet sich diese Tatsache, bzw. wie kann ich diesen Tatbestand zu meinen Gunsten nutzen angesichts der "Schei**e" die die gebaut haben?

Ich wäre sogar ziemlich gewillt denen hier
ein riesen Fass aufzumachen.

Eine weitere, deutlich gravierende Problematik, die ich durch Angestellte hier bestätigt bekam, ist die Tatsache :
Das es gerade mal 2 Leute gibt die mal als examiertes Pflegepersonal bezeichnen kann. 95% sind lediglich Krankenpflegehelfer (1 jahr Lehre).

Das ist doch kompletter Wahnsinn. Wenn hier mal ein
aktuer medizinischer Notfall eintritt, möchte ich echt
nicht hier sein. Dann lieber direkt den Notarzt extern anrufen. Ich denke da hat man trotz der Zeit bis der da ist, deutlich bessere Chancen.

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biba.butzemann

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Beitrag von hmengers » 13.05.2011, 15:22

Hallo,

ich war es, bei dem sich Christian rückversichert hat und das Ganze steht (u.a.) in den §§ 33 und 39 SGB V (Krankenversicherung).

herbert

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hmengers

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Beitrag von biba.butzemann » 13.05.2011, 16:05

[quote="hmengers"]Hallo,

ich war es, bei dem sich Christian rückversichert hat und das Ganze steht (u.a.) in den §§ 33 und 39 SGB V (Krankenversicherung).

herbert[/quote]


Hallo herbert,

danke für diese Information. Ob ich diese Tatsache in irgendeiner Form zu meinem Vorteil nutzen kann, weiss ich leider nicht zu beurteile :-/

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biba.butzemann

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Beitrag von biba.butzemann » 13.05.2011, 16:08

[quote="biba.butzemann][quote="hmengers"]Hallo,

ich war es, bei dem sich Christian rückversichert hat und das Ganze steht (u.a.) in den §§ 33 und 39 SGB V (Krankenversicherung).

herbert[/quote]


Hallo herbert,

danke für diese Information. Ob ich diese Tatsache in irgendeiner Form zu meinem Vorteil nutzen kann, weiss ich leider nicht zu beurteile :-/[/quote]

ist dieser Abschnitt gemeint ?

...Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die Ausbildung in ihrem Gebrauch und, soweit zum Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken erforderlich, die nach dem Stand der Technik zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der technischen Sicherheit notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.....

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biba.butzemann

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Beitrag von hmengers » 13.05.2011, 16:40

SGB V § 39 Abs. 1 (Auszug) ... Die Krankenhausbehandlung umfaßt im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1), Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung; die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation.

dazu kommt dann SGB V § 33 Abs. 1: (Auszug)1) 1ersicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen,...

und neben einigen Richtlinien nach § 92 SGB V sowie §§ 28, 29 SGBV und das Verbot des Eingriffs in die ärztliche Verordnungshoheit.

Insgesamt also etwas komplex, wenn man das als Laie verwenden will. Aber auch die rehaklinik weiß, dass Du das recht hast genau das Hilfsmittel zu verlangen, das Dir verordnet wurde genau so wie bei einem Arzneimittel, das eine Klinik nicht einfach ändern darf.

Herbert

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hmengers

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