von Hanna70 » 19.10.2013, 13:33
Hallo Jupiter,
dann musst Du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Auch in meinem ersten Bescheid hatte man das Stoma "vergessen". Der Widerspruch brachte dann 20 GdB mehr - von 80 auf 100. Da ich den Antrag als Kopie hatte, habe ich im Widerspruch nur auf diesen verwiesen.
Ein Merkzeichen wirst Du wahrscheinlich nicht bekommen.
LG Rosi
von jupiter9999 » 26.10.2013, 13:15
Hallo zusammen, ich hab eine für mich wichtige Frage.ich hab ja Anspruch auf KG bis 01.06.2014. Ab dann hätte ich dank der nahtlosigkeitsregelung Anspruch auf AlG.soll ich dann den antrag auf eu-rente schon Februar oder März stellen? Wenn diser genehmigt wird bekomm ich ja em-rente die geringer ist als ALG. Also warten bis ich vom Arbeitsamt augefordert werde Antrag auf eu-rente zu stellen??? Dann hab ich gelesen das es eine Wartezeit von 6 Monaten gibt von der Bewilligung der em-rente bis zur 1. Auszahlung. Von was lebt man 6 Monate ohne geld, z.b.Bewilligung 01.08.14 heißt dann 1.Auszahlung wäre der 01.02.2015, das kann doch nicht sein. Oder zählt die frist ab Eintritt der Krankheit??? Ich blick da nicht durch weil ich verschiedene Meinungen gelesen habe.
von Biggi0001 » 26.10.2013, 14:49
Das Arbeitsamt wird Dich eh sehr zeitnah auffordern, den Antrag auf EM-Rente zu stellen, so sie Dir ALG1 gem. § 145 SGB III zahlen. Info hierüber: Nahtlosigkeitsregelung, wie Du ja schreibst. Bis dahin kannst Du abwarten.
Der Prüfprozess zur Bewilligung dauert eh seine Zeit, so schnell wird da vermutlich dann sowieso nichts rumkommen, rententechnisch. Im Prozess der Bewilligung wird dann auch geprüft, ab wann die Voraussetzungen zur Gewährung vorlagen, entweder ab Antragsdatum oder teilweise sogar vorher.
Später verrechnet dann die Rentenkasse den seit Bewilligungsdatum zustehenden Betrag mit dem Arbeitsamt.
Du musst da eigentlich nichts tun, das geschieht automatisch.
Zu bemerken ist aber, dass Du dich auf jeden Fall - falls das passieren sollte - der ärztlichen Untersuchung stellen musst, im Rahmen Deiner Mitwirkungspflicht.
von jupiter9999 » 27.10.2013, 12:05
Hallo Biggi, vielen dank für deine schnelle Antwort, da bin ich schon ein stúck weiter. Aber nochmals die Frage, kann es sein dass ich 6 Monate von keiner Stelle Geld bekomme? Und wie ist das wenn ich ALG bekomme z.b.von juli bis oktober und dann rückwirkend ab juli em-renten-anspruch festgestellt wird, muss ich dann die differenz vom alg zur em-rente zurückzahlen weil ja das alg hôher ist? Ich wünsche Dir einen schönen Sonntag, gruss SIGGI
von hmengers » 28.10.2013, 16:30
Hallo Siggi,
zuerst einmal bekommst Du Krankengeld, dann ALG II (max. 1 Jahr) anschliessend EM-Rente. Sollten sich Rente und ALG II zeitlich überschneiden wird das zwischen RV und ARGE verrechnet. Natürlich solltest Du so lange wie möglich das höhere ALG II in Anspruch nehmen bevor Du zur EM-Rente kommst. Einen Null Betrag wird es nicht geben weil Du bei einer längeren Bearbeitungsdauer für Deinen Rentenantrag zumindest Harz IV-Leistungen bekommen würdest. (Auch diese würden wieder mit der Rente verrechnet). Rente bekommst Du von dem Tag an, an dem der Antrag bei der RV eingegangen ist.
Gruß
Herbert
von Biggi0001 » 28.10.2013, 19:08
Hallo Herbert, es ist ALG 1, nicht ALG 2, das nach § 145 gezahlt wird .
@Jupiter,
es findet eine Verrechnung statt - überzählige Beträge werden Dir ausgezahlt, "fehlende" Beträge muss man m.W. nach nicht erstatten, jedenfalls ist mir da ad hoc nichts bekannt. Ich würde einfach mal bei der DRV anrufen und nachfragen, rein zur Sicherheit.
Viele Grüße von Biggi
Weitere Infos auch hier: Deutsche Rentenversicherung
von hmengers » 29.10.2013, 10:29
Hallo Biggi,
mir ging es darum dass nach Auslaufen der Zeit für ALG1 (was ja möglich wäre wenn der Rentenantrag sehr knapp gestellt wird) anschließend ALG2 zum Tragen kommt aber nie eine "Nullnummer".
Herbert
von Biggi0001 » 29.10.2013, 16:53
Ach so, ok, dann hatte ich das falsch verstanden
Viele Grüße von Biggi
von jupiter9999 » 09.11.2013, 11:31
Hallo ihr Lieben, ich hab eine Frage, ich hab vor Ca 2 Monaten mal beim Integrationsdienst angerufen, wollte mal wissen ob die mir einen Tipp haben, hab aber gesagt ich bin bestimmt noch einige Monate krank! Gestern Anruf von dort ich müsse am 25.11. Dort zu einem Gespräch wegen Integration kommen, dabei ist ein Mitarbeiter der extra von Stuttgart kommt, spezialisiert fúr blinde u. Sehbehinderte. Aber mein Problem ist doch mein stoma und die damit verbundene Angst dass es am Arbeitsplatz undicht wird, die kônnen mich doch jetzt nicht einfach integrieren, grôsserer Bildschirm haben sie gesagt!!!
Ich schaff das nicht, was soll ich tun???
von Neulingline » 09.11.2013, 18:27
Hallo Jupiter,
vorweg, müssen musst man nur auf´s Klo, und dass einige von uns auch nicht mal....
Wenn Du nicht mit denen sprechen möchtest kann Dich niemand dazu zwingen.
Aber mach Dich doch bitte nicht immer so verrückt, die wollen Dir nix Böses sondern nur helfen!!!
Wenn ich Du wäre und es mir keine großen Umstände bereitet würde ich dort hingehen und mir anhören was die zu sagen haben.
Vielleicht haben die ja den einen oder anderen Tipp für Dich für später mal. Wissen macht nicht blöd.
Du kannst denen ja immer noch sagen, was Deine tatsächlichen Bedenken sind. ME ist so was im persönlichen Gespräch sowieso immer besser als anonym am Telefon.
Ich habe beruflich hin und wieder mit dem Integrationsfachdienst zu tun, und die sind alle supernett und verständnisvoll! Und kennen sich gut im Schwerbehindertenrecht aus und haben vielleicht noch weitere Anregungen für Dich.
In diesem Sinne überlege es Dir doch noch einmal.
Liebe Grüße Neulingline
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