von Benedikt » 09.10.2009, 15:31
Hallo ich bin ein "Neuer" mit endständiger Colostomie und habe, bis zu meinem "schwarzen Tag," als Metzger gearbeitet.
Nun wurde mir gesagt, dass ich als Beutelträger in meinem Betrieb nicht erscheinen darf.
Wer kann mir helfen, insbesondere wäre für mich wichtig, welche Gesetzesgrundlage hier zugrunde gelegt wird?
Danke im Voraus!
von Siskinanamok » 09.10.2009, 15:57
HI Benedikt!
Erstmal Herzlich Willkommen hier!
Zu deiner Frage kann ich leider nicht viel sagen, aber ich denke da wird sich noch jemand zu Wort melden der dir weiterhelfen kann!
Lieben Gruß
Siski
von MiniBonsai » 09.10.2009, 17:30
Willkommen hier im Forum
Warum du genau dort nicht arbeiten darfst, das weiß ich nicht.
Vorurteile werden sicher eine Rolle mit spielen, vermute ich jetzt einfach mal. So nach dem Motto, dass ein Stomaträger "unsauber" sei oder so. Dabei hab ich grad irgendwo gelesen gehabt, dass Stomaträger sogar sauberer sind mit der Toilettenhygiene als die Nicht-Stoma-Träger.
Was ich aber auch überlege ist inwiefern du in der Arbeit heben musst? Denn da gibt es ja durchaus Beschränkungen, die Sinn machen.
Ich denke/hoffe aber, dass auch noch jemand hier rein schneit und dir antwortet, der/die sich da mit den § ein wenig auskennt
*mini*
von Benedikt » 09.10.2009, 17:50
Hallo Mini, danke für Deinen Beitrag,
in Deiner Geschichte habe ich gelesen, dass Du einen GdB hast. Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht.. ist nach einer Rückverlagerung weiter mit "Behinderung" zu rechnen?
von MiniBonsai » 09.10.2009, 18:13
Ja, ich habe einen GdB ...da kommen aber noch andere Erkrankungen bzw Einschränkungen dazu neben dem Stoma.
Wie das nach der Rückverlegung neu berechnet wird, das weiß ich nicht. Im Prinzip hab ich nen recht geringen GdB im Vergleich zu einigen anderen Stomaträgern hier.
Das hängt wohl damit zusammen, dass es da keine genaueren Vorschriften gibt, sondern die Sachbearbeiter da einen recht großen Freiraum haben, welche Erkrankung für sie wie schwerwiegend und damit behindernd ist.
Dazu findest du auch was in diesem Thread: http://www.stoma-forum.de/topic.php?id=5790
Der Antrag wurde in der AHB (Anschlußheilbehandlung) gestellt zusammen mit dem Antrag wegen Übergangsgeld und dem Antrag auf berufliche Reha.
*mini*
von doro » 09.10.2009, 18:14
Hy Benedikt,
ob Du bei einer Rückverlegung den Schwebi behalten kannst,hängt von Deiner Vorerkrankung ab.Bei MC sicher.
aber nun
Willkommen!! |
von Linie 22 » 09.10.2009, 18:56
Hi Benedikt ,
bzgl. Deiner Frage:
Arbeiten mit Stoma in Fleischerei?
habe ich leider auch nur o. a. Link gefunden.
Demnach entscheidet einzig und allein der Arbeitgeber über eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung eines Mitarbeiters, entsprechend der Hygieneverordnung im Umgang mit offenen Lebensmitteln.
In welchem speziellen Fachbereich der Metzgerei/Fleischerei bist Du tätig? Schlachtung, Verarbeitung, Versand oder Verkauf in einer EH-Filiale?
Dbzgl., auf Grund schwerer körpelicher Täigkeiten im Schlacht- und Verarbeitungssektor, spielt evtl. der GdB auch noch eine Rolle? Bin mir dessen aber nicht ganz sicher.
Tschüüüss. bleibt.mir.nur.dir.viel.glück.zu.wünschen, grüßt Silke (Linie 22)
P.S. Welcome im besten Forum der Welt. ...
von Mücke » 09.10.2009, 20:37
Hallo Benedikt
Herzlich willkommen hier.
Ich habe in einem großen SB Warenhaus gearbeitet.
An einer Frischen Lebensmitteltheke.
Nach meiner Op habe ich auf dem Gesundheitsamt nachgefragt, mir sagte man damals, ich könnte jeder Zeit an einer Frische Lebensmitteltheke arbeiten, denn mit dem Stoma wäre man sauberer als manch andere.
Das wäre überhaupt kein Problem.
Aber ich denke das der Chef das auch mit entscheiden kann.
Ruf doch einfach mal bei dir auf dem Gesundheitsamt an und frage nach.
Viele nette Grüße Mücke
Ilesotaoma 2004 nach MC und zahlreichen Fisteln
von Odo » 09.10.2009, 21:16
Benedikt hat geschrieben:Nun wurde mir gesagt, dass ich als Beutelträger in meinem Betrieb nicht erscheinen darf.
von doro » 09.10.2009, 21:31
Nah meiner unmaßgeblichen Meinung,ist das Schwachsinn,von Deinen Arbeitskollegen.Die haben es Läuten höhren,wissen aber nicht,wo die Glocken hängen.Oder hast Du einen Arbeitsvertrag,der dieses achließt ? Erzähle nicht Gott und der Wellt von Deinem Stoma -dann kräht auch kein Hahn danach.
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