von Ottokar » 18.06.2009, 21:10
Hallo Mikes,
der Personalrat kennt meine Situation aber ich glaube ich bin der einzige schwerbehinderte in der Firma deshalb und ich denke mal aus unwissenheit gibt es keine SBV.
Zu meiner Krankschreibung, ich war wegen meines Bruchs am Stoma im KH und habe das meinem AG auch mitgeteilt. Da es für die KH-zeit erst am Entlassungstag eine Aufenthaltbescheinigung gibt, kann man diese auch erst danach beim AG einreichen und wegen der fehlenden Bescheinigung wurde mein Lohn für die KH-zeit gekürzt. Ist doch echt aufmerksam, oder?
Beim Integrationsam weiß ich noch nicht ob die Freund oder Feind sind. Das Gespräch mit der Sachbearbeiterin war nicht so toll, sie sagte z.B. im SGB IX stehen nur die Pflichten des AN und die Aufgaben des IA, ist nicht gerade hilfreich.
Ottokar
von einpils » 18.06.2009, 21:57
Hallo Ottokar
Das ist jetzt wohl blödsinn was du da schreibst !
Als ich im Krankenhaus gelegen habe und einigermaßen bei
klarem verstand war habe ich mich immer um die AU
Bescheinigung selbst gekümmert wenn ich nicht konnte dann
haben es meine Angehörigen getan.Habe ich auch immer vom
Stationsarzt bekommen. Ohne Au Bescheinigung ist klar das
du keine Lohnfortzahlung oder Krankengeld bekommst.
Gruss Einpils.
von doro » 18.06.2009, 22:02
Hallo Ottokar,
ich habe für meine Krankenkasse ( bin selbständig,deshalb keinen Arbeitgeber)zu jeder Zeit eine Bescheinigung bekommen.Hast Du es denn einmal versucht,dort etwas für Deinen Arbeitgeber zu bekommen?Klar ist für mich,wer ohne " amtliche Bescheinigung" fehlt - hat für die Fehltage keinen Anspruch auf Gehaltszahlung.
von doro » 18.06.2009, 22:11
Ohne Au Bescheinigung ist klar das
du keine Lohnfortzahlung oder Krankengeld bekommst.
von Chief » 19.06.2009, 09:01
mikes][quote="Chief hat geschrieben:
Evtl. gibt es bei deinem Arbeitgeber so etwas wie eine Schwerbehindertenvertretung. Falls ja, unbedingt mit denen sprechen und um Hilfe bitte. Ggf. auch direkt mit dem Betriebsrat (falls vorhanden) in Kontakt treten und dort um Unterstützung bitten.
-->Es gibt in der Regel erst einen BR, die bilden dann eine Vertretung, andersherum habe ich das noch nie gehört, würde mich auch wunderen, wenn es so gehen könnte.
Hat sich das Integrationsamt mit Dir in Kontakt begeben oder wie kommt das zustande ?
-->Klar, bevor ein schwerbehinderter Mensch rechtswirksam gekündigt werden kann, muss das Integrationsamt angehört werden
Gehaltskürzungen würde ich keinesfalls in Kauf nehmen.
Für die ersten 6 Wochen der Krankheit muss dein AG zahlen, danach bekommst Du Geld von der Krankenkasse.
-->Tja, kann man in diesem Fall so nicht sagen, mann weiss nicht, ob es sich um eine Folgeerkrankung handelt.
Gruß
Uli
von hmengers » 19.06.2009, 10:42
Hallo Mikes,
deinen Kurzbeitrag muss ich ja nicht verstehen, oder?
@Ottokar: Da hast Du einiges (aus Unwissenheit) nicht ganz richtig gemacht. Aber normalerweise lässt sich das wieder reparieren. Und das Integrationsamt ist ganz gewiss nicht arbeitgeberfreundlich, sondern im Gegenteil. Die haben die Muffen davor... Lass Dich von denen beraten und unterstützen. Nur eines ist schade: wenn ein AG Dich unbedingt loswerden will, bekommst Du zwar eine Abfindung, aber die Arbeitsgerichte urteilen fast immer so, weil "das Vertrauensverhältnis zerstört" sei.
Ich drück Dir mal die (auch wenn ich nur zwei davon habe)
herbert
von mikes » 19.06.2009, 12:04
Chief hat geschrieben:Ich habe mich hier nicht als Rechtsberater ausgegeben und demzufolge spielt die Reihenfolge in meinem Posting doch wohl nicht die entscheiden Rolle oder? Ob in einer Firma nun zuerst der BR gegründet und dann ggf. eine Schwerbehindertenvertretung initiert wird ist doch dem Fragesteller Jacke wie Hose.
--> tja, ist es leider in der Praxis eben nicht, wenn man als schwerbehinderter Mensch in einer Firma hilfe braucht und die Firma eine Schwerbehindertenvertretung hat, sollte immer der erste Weg dahin sein, diese Menschen sollten wissen wie man dem Mitarbeiter am besten weiterhilft, bestenfalls haben die schon Kontakt zum Intergrationsamt. Betriebsräte, bzw. Personalräte sind da oft hoffnungslos überfordert.
Bei einem miesen Chef (und davon gibt es schon einige wie wir in den letzten Jahren immer wieder hier hören durften) hätte es ja auch durchaus sein können, dass dieser vorab eine Stellungnahmen des AN verlangt bevor er das Integrationsamt einschaltet (ist bestimmt nicht erlaubt oder üblich aber so etwas hat es bestimmt auch schon gegeben).
--> tja, ist immer so eine Sache, es wird schnell von schlechten Chefs gesprochen. So auch hier bei der Kürzung des Entgeldes. Meiner Meinung nach zurecht, da keine AU vorlag. Ich habe sogar von der Intensivstation, nicht reden könnend eine AU an meinen Arbeitgeber senden lassen.
Da Du dich ja bestens mit dieser Thematik auszukennen scheinst, werden wir zukünftig dich sowie dein fundiertes Fachwissenissen in Anspruch nehmen.
--> gerne, wo ich helfen kann.
von hmengers » 19.06.2009, 12:16
Hallo Mikes,
a) mir bereits bekannte Zitate lese ich üblicherweise nur diagonal. Sicher ist es sinnvoll, Zitate nicht durch Einschübe zu ändern. Kann man auch extra schreiben so dass jeder sieht, DAS war das Zitat und DAS hat der dazu geschrieben
b) Leider sind Theorie und Praxis nicht immer das gleiche und schon durch meinen Beruf gezwungen habe ich es mehr mit der Praxis zu tun. Hier geht es doch darum, jemandem aus einem Problem herauszuhelfen, nicht darum, was eigentlich theoretisch richtig (gewesen) wäre.
herbert
von Chief » 19.06.2009, 12:17
Als Neuzugang stellt sich hier jeder selbst so gut er kann oder will vor.
Dir ist es jedenfalls vorzüglich gelungen, Glückwunsch, Du wirst unser neuer Held
Uli
von doro » 19.06.2009, 12:29
Öhm, ich denke Mike hat nur eine ungeschickte Art zu helfen.
Seid nicht zu hart jeder artikuliert auf sich seine Art.
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