von Webkänguru » 26.02.2016, 22:31
Hallo zusammen
da laufen gerade einige Infos durcheinander, deshalb kurz ein Kommentar dazu.
Zum Euro-WC-Schlüssel: den Schlüssel kann jeder Stomaträger bekommen, auch ohne festgestellte Schwerbehinderung und ohne Schwerbehindertenausweis. Eine ärztliche Bestätigung, dass man Stomaträger/-in ist, reicht aus. Übrigens bekommt man den Schlüssel nicht nur beim CBF in Darmstadt, sondern auch beim Betreiber des Stoma-Forums, der Selbsthilfe Stoma-Welt
Zum GdB bei Stoma: ein Stoma alleine ergibt nicht automatisch einen GdB von 100. Erhält man sein Stoma aufgrund von Krebs, erhält man sofort einen GdB von 100 wegen der Krebserkrankung, der nach Ablauf der Heilungsbewährung (je nach Krebsart 2-5 Jahre) automatisch herabgestuft wird. Mit einem Stoma alleine hat man einen Anspruch auf einen GdB von mind. 50, wenn es schlecht zu versorgen ist 70+.
Viele Grüße,
Christian
von Trudi » 27.02.2016, 01:50
Hallo Christian!
Daaaaanke, dass du meinen Schmarrn korrigiert hast!
Zumal ich ja drum gebeten hatte, selbiges bei Schmarrn zu tun!
Ich wusste nur das mit den 70% eben bei Normalo-Schwebis, nicht bei uns Beutel-Schwebis.
Deshalb hatte ich ja den Rat gegeben, einfach mal beim CBF nachzufragen und die Situation zu erklären, die sagen einem nämlich ganz genau, was man im Einzelfall braucht!
Ich brauchte nämlich nach Autoschlüssel-Verlust einen neuen Schlüssel, den ich nach entsprechendem Nachweis (könnte ja jeder behaupten) auch sofort bekam!
von 1margot2 » 28.02.2016, 07:01
Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn
• das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
• oder das Merkzeichen G und 70% aufwärts, 80, 90 oder 100%
enthalten ist.
Der ärztliche Nachweis wird immer dann als ausreichend angesehen, wenn eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann.
Dies gilt im Besonderen für Personen aus Ländern, die über kein vergleichbares Ausweissystem verfügen. Hier kann auch der europäische Parkausweis für Schwerbehinderte als Nachweis gelten.
von doro » 28.02.2016, 11:55
1margot2 hat geschrieben:Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn
• das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
• oder das Merkzeichen G und 70% aufwärts, 80, 90 oder 100%
enthalten ist.
Der ärztliche Nachweis wird immer dann als ausreichend angesehen, wenn eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann.
Dies gilt im Besonderen für Personen aus Ländern, die über kein vergleichbares Ausweissystem verfügen. Hier kann auch der europäische Parkausweis für Schwerbehinderte als Nachweis gelten.
von Trudi » 28.02.2016, 18:40
Ich stelle mir das gerade bildlich vor:
"Den SB-Ausweis bitte!"
"Ääääh! Hmmmmmm!"
Such, wurschtel, grab in der Tasche....
Das Stoma währenddessen:
"Puuuuffffff-blubber-Ziiiiiischsch!"
"Ääääh, ah ja......!" wurschtel, buddel....
Stoma explodiert. .... "Puuuuuuuuuuffffffffftf!"
Hatte ich doch schon mal.....
Ich bin für freundlich "Bittebitte!" sagen, hilft eigentlich immer. Und danach ein nettes "Danke!" und auch der Nächste wird freundlich behandelt werden!
Und wenn nicht, dann möge der nächste Beutel ihm doch um die Ohren fliegen!
"Puuuuuuuuuuffffffffftf!"
von swen1212 » 29.02.2016, 20:03
Toilettenschüssel?
Wen interessiert ein Code, wenn der Beutel voll ist. Und wenn ich das richtig lese, mokiert sich eine Klo-Frau bei Beutelprobleme als hätte sie die Welt gemietet.
Wir scheitern an einfachster Mitteilnahme, am Fakt, dass neben uns noch jemand lebt. Der Anblick des Beutels sollte doch als Toilettenschlüssel reichen. Aber das Prob ist weniger der Schlüssel als der IQ der Klo-Frau (oder -Mann). Das Opfer wird wieder mal zum Schuldigen gemacht.
Gruss Swen.
von doro » 29.02.2016, 21:48
@Swen, ich verstehe Dich gerade nicht soo eindeutig.Magst Du Deinen Post ,mir,denn ich bin wahrscheinlich der einzig dumme Mensch der Dich nicht versteht.
Gern auch als PN .
von Webkänguru » 29.02.2016, 22:07
Hallo zusammen,
was wäre, wenn die Klofrau (der ich oft unendlich dankbar für eine saubere Toilette bin) wüsste, was ein Stoma ist und warum wir einen Beutel am Bauch haben?
Einem Rollifahrer wird selbstverständlich der Zugang zur Behinderten-Toilette gewährt. Was wäre, wenn sich eine nicht-gehbehinderte Person in einen Rollstuhl setzt und eine Behinderten-Toilette ansteuert?
Wir glauben zunächst an das Offensichtliche, bis wir etwas anderes kennen lernen. Für mich ist nach wie vor die allgemeine Aufklärung eine der wichtigsten Aufgaben, um uns Stomaträgern das Leben leichter zu machen. Woran man dabei meist scheitert: kaum jemand möchte sich gerne mit Krankheit oder Behinderung beschäftigen, so lange man nicht selbst direkt oder im nächsten Umfeld davon betroffen ist. Auch eine menschliche Reaktion, die man niemandem verdenken kann.
Viele Grüße,
Christian
von Merlina » 29.02.2016, 23:15
Swen,
DEINE Opferhaltung
wird mir an dieser Stelle nun doch zu viel!Das Opfer wird wieder mal zum Schuldigen gemacht.
Hallo Swen, dein post liest sich wie ein kleiner Wutausbruch. Der Anblick des Beutels soll als Legitimation reichen? Auch bei Leuten, die medizinisch nichts am Hut haben???? Ja, der IQ eines Mitarbeiters vom Klo wird selten den erreichen, den die Ärzte haben, die uns das Stoma verpasst haben um oft damit unser Leben zu retten.
Ja, Mitteilnahme...... Hab mal mit meiner Frau drüber diskutiert, was wir machen, wenn einer klingelt und aufs klo will. Leider wird man immer sensibler, was die zahlreichen Gauner Tricks betrifft. Die einen wollen den Zählerstand ablesen, die nächsten die Rauchmelder kontrollieren........ und welche nur auf den Topf. Und wir als Laien können natürlich die Gauner von den bedürftigen unterscheiden........ Das dachten schon viele und sind ärmer geworden.
Kurz und gut, wenn einer bei mir sein Bedürfniss anmeldet, kann er das gerne auf dem Grundstück hinter dem Baum erledigen, die Haustür bleibt aus verständlichen Gründen zu.
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