von Melli » 15.12.2008, 02:59
Dieser Thread ist zwar besser zu lesen als der alte, verlinkte Thread, aber im Grunde auch sehr anstrengend. Man kann dieses Thema nicht ausdiskutieren oder vergleichen.
Bei 50% dürfte es nicht schaden, wenn du Einspruch einlegst, Siski. Mehr als eine Ablehnung kann meines Wissens nicht stattfinden.
Im alten Thread hat jemand ganz richtig geschrieben, dass wir ja den Neulingen immer extrem betonen, dass man als Känguruh ja aaaaaalles machen kann wie bisher. Sport jeder Art, Urlaube, Arbeit.
Dennoch scheint RF ja ein begehrtes Merkzeichen zu sein.
Wenn ich den Text von hmengers lese, fällt mir, wie ich im letzten Thread schon sagte, einzig unsere Onevoice ohne Stomaversorgung (!) ein, auf die zutrifft, sie kann nicht mal mit Hilfe ordentlich und gut das Haus verlassen (wenn man jetzt mal nur das Stoma betrachtet als Ursache)
von Fuffi » 15.12.2008, 12:10
Bei mir sind lt. Bescheid keinerlei "Merkzeichen" zutreffend. Werde mich da auch nicht groß drum bemühen.
Eine unbefristete GdB Zuordnung wartet das Amt erst noch ein paar Jahre ab, meinte mein Gesprächspartner gerade eben. Es könnten sich ja Änderungen wie eine RV ergeben.
Gruß,
Fuffi
von Siskinanamok » 15.12.2008, 16:16
Das sieht man es mal wieder!
bei mir ist die RV beschlossene Sache.(nur der Zeitpunkt noch nicht) Und ich hab trotzdem eine unbefristete Zuordnung erhalten.
Alles andere ist für mich auch nicht ganz sinnig, da man sich ja dazu verpflichtet im Veränderungsfalle Meldung zu machen....
Nun ja, vielleicht gibt es einfach zu viele Leute die dies nicht tun würden.. keine Ahnung.
Aber die Unterschiede in der Festlegung der Grade, Merkzeichen Befristungen sind doch ganz offensichtlich abhängig von etwas das wohl nicht jeder einfach so beeinflussen kann....
Nuja, Einspruch wird morgen abgeschickt, werd euch berichten!
Grüße
Siski
von steffen » 15.12.2008, 17:55
hallo
also ich versteh das mit dem behinderten ausweiss so wie so
nicht.mir wurden sofort 100% zuerkannt.aber was nützt mir das?ich hatte dann ein merkzeichen beantragt was aber abgelehnt wurde.im grunde weiss ich nicht wozu ich diesen
ausweiss habe.nur weil vieleicht 1 mal ins museum gehe?
gruss steffen.
von hmengers » 15.12.2008, 18:07
Hallo Steffen,
wenn Du keine Merkzeichen im SBA hast, dann nützt er Dir nur wegen des Steuerfreibetrags bei der Einkommensteuer (bei 100 % immerhin 1420 €) und eben u. U. zur möglichen Ermäßigung bei einem Konzert oder auf dem Fußballplatz etc. Ist ja aber auch was, oder?
Herbert
von steffen » 15.12.2008, 18:12
na ja
bin aber EU rentner und leider kein fussball fan.konzerte
sind auch nicht mein ding.
alles gute steffen.
von Fuffi » 15.12.2008, 20:36
Als Rentner ist der Sinn und Vorteil natürlich schon etwas eingeschränkt, klar. Zumal wenn man nicht oft auf Veranstaltungen oder anders ausgeht.
Mir als Arbeitnehmer kommen aber die 6 Tage mehr Urlaub und der soziale Status, mit dem ich bei Entlassungen erst mal viele andere vor mir stehen sehe, recht gut zu Nutze.
Das beruhigt doch sehr.
Gruß,
Fuffi
von Monsti » 15.12.2008, 21:04
Auch ich als nicht Berufstätige nutze meinen Behindertenpass: Ermäßigte Fahrten an den Bergbahnen, die Berechtigung, verschlossene Behinderten-WCs zu benutzen bzw. überhaupt den Euro-WC-Schlüssel beantragen zu dürfen, ermäßigte Eintritte im Kino, im Theater, zu Konzerten und weiteren Veranstaltungen, Steuerfreiheit des eigenen Autos, Befreiung von der NOVA beim Kauf eines Autos - in meinem Fall waren das immerhin ca. 640 Euro - und ein kostenloses Autobahn-Pickerl. Es würden mir auch Schulungskosten erstattet werden und noch einiges mehr. Mir genügt das. Steuervergünstigungen erhalte ich nicht, da ich auch Pflegegeldempfängerin bin.
Ich sehe in meinem Fall überhaupt keinen Grund für irgendwelche Klagen.
Euch allen einen gemütlichen Restabend und liebe Grüße
Angie
P.S. Und das fand ich doch tatsächlich auch noch:
"gesetzliches Vorzugsrecht bei der Vergabe von Tabakfachgeschäften" ( http://www.help.gv.at/Content.Node/124/ ... 40100.html )
von bengel53 » 25.06.2011, 17:44
Für das parken auf Behindertenplätzen braucht man ein aG, hier wir immer nunr von G gesprochen, das ist leider falsch.
Außerdem kann das aG unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einer Sondererlaubnis der städtischen Behörde umgangen werden, da müssen aber besondere Voraussetzungen erfüllt werden.
Gruß bengel53
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