von Linie 22 » 11.12.2008, 20:17
Vielleicht, weil dann der kostenlose Beförderungsanspruch auf den ersten Blick erkennbar ist?
Grüßle von
Angie
von Monsti » 11.12.2008, 20:28
Aber natürlich, auch Gehörlose fahren Auto! Wir hatten vor einigen Monaten gehörlose Feriengäste im Haus, die selbstverständlich mit ihrem Auto angereist waren.
Ich sah den Behindertenpass der beiden: Er war orange/grün. Er hatte einen GdB von 100, sie einen von 90. Er war von Geburt an gehörlos, sie seit einer Enzephalitis im 4. Lebensjahr. Er konnte mittels Hörgerät allerdings etwas hören, sie hört mit oder ohne Hörgerät absolut nix.
Mit dem Auto sind beide abwechselnd gefahren.
Liebe Grüße
Angie
von GnomeRanger » 11.12.2008, 23:39
Ich habe im Auto die Musik immer so laut, das ich eh nix höre was draussen los ist...vor allem wo die Sirenen der Einsatzfahrzeuge leiser werden mussten...
Andere Frage...hat jemand RF eingetragen bekommen? Jetzt wo die Erhöhung ansteht wäre eine Befreiung nicht übel und mein Stoma macht laute Blubbergeräusche und ab und zu kommt auch ein übler Geruch durch (vorallem wenn ich lüften muss, weil die Blähungen für einen Ballon sorgen)
von Fuffi » 12.12.2008, 08:04
Chief hat geschrieben:Hallo Fuffi,
also unbefristet heißt doch ohne zeitliche Begrenzug.
Wenn dort stehen würde "befristet" dann würde es nach der angegebenen Zeit auslaufen oder neu geprüft und bemessen werden oder?
Gruß
Uli
von Chief » 12.12.2008, 09:01
Hallo Fuffi,
in dem Beitrag von Dir (auf den ich mich mit meiner Antwort bezogen habe) sprachst Du aber von "unbefristet" deshalb kam mir das etwas merkwürdig vor.
Ich habe meinen Schwerbehindertenausweis seit Juni 2007 und er ist gültig bis zum Jahr 2012. Dann wird wohl neu entschieden über den GdB.
Gruß
Uli
von hmengers » 12.12.2008, 10:30
Hallo,
jetzt die Aufklärung.
Zuerst mal zu den unterschiedlichen Farben. Wir Deutschen haben doch immer etwas genau geregelt. Deshalb gibt es zum SGB IX (Behinderungen etc.) auch eine Ausweisverordnung. und da heißt es:
§ 1 Gestaltung des Ausweises
(1) Der Ausweis im Sinne des § 69 Abs. 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch oder nach anderen Vorschriften sind, wird nach dem in der Anlage zu dieser Verordnung abgedruckten Muster 1 ausgestellt. Der Ausweis ist mit einem fälschungssicheren Aufdruck in der Grundfarbe grün versehen.
(2) Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen können, ist durch einen halbseitigen orangefarbenen Flächenaufdruck gekennzeichnet.
Wer dieses Recht hat (Merkzeichen "aG", "H" oder "BL" usw.) ist eine extra Geschichte, die Interessierte auch bei Biggi0001 nachlesen können.
Das Merkzeichen "RF" ist eines der "begehrtesten", weil sich das direkt aufs Portemonaie auswirkt. aaaber...
Da sind die Behörden SEHR stur. Nur wer nicht in der Lage ist, den Kopf unter dem Arm auch selbst festzuhalten oder blind ist, wird anerkannt. Ich selbst habe das auch nicht. In meiner beruflichen Praxis musste ich schon mehrmals die Gerichte bemühen, um das für ab dem Halswirbel gelähmte Tetraplegiker mit 24-Stunden-Betreuung zu erreichen. "Nur" ein Stoma ist kein Grund dafür.
Herbert
von Fuffi » 12.12.2008, 10:59
Hi Uli,
so ganz verstehe ich deine Frage nicht, oder wir reden perfekt aneinander vorbei. Alles ohne Befristung ist für mich "unbefristet", oder gibt es da noch Zwischenstufen? Und hier war doch von anderen diese Option genannt worden, also scheint es doch völlig unbefristete GdB Ausweise zu geben. Ich habe halt keinen, und das wundert mich, da, wie bereits gesagt, nichts von dem, was zur Einstufung geführt hat, reversibel ist.
Aber wenn ich das immer wieder durch eine Notiz "alles wie vorher" nachweisen muss, tue ich das auch, was soll's.
Gruß,
Fuffi
von hmengers » 12.12.2008, 11:17
Hallo Fuffi,
einfach beim nächsten Mal einen Antrag auf "unbefristet" stellen, weil mit einer Verbesserung des Gesundheitszustands nicht zu rechnen ist. Wird dann üblicherweise auch so gemacht.
Herbert
von Chief » 12.12.2008, 13:22
Fuffi hat geschrieben:Mir hatte das Versorgungsamt mit schwerer CU und einen paar anderen Kleinigkeiten einen GdB von 40% attestiert, worauf mein Hausarzt etwas angesäuert einen Attest ausschrieb, nachdem ich kurz vorm Löffel-Abgeben wirkte. Daraufhin wurden 60% zuerkannt, die nach der Entnahme des Dickdarms dann auf 80% erhöht wurden.
Warum das bei mir immer noch unbefristet läuft ist mir allerdings ein Rätsel. Als ob man darauf warten würde, dass der Dickie wieder nachwächst?
Gruß,
Fuffi
von Fuffi » 12.12.2008, 13:26
Hi Uli,
sorry, mein Fehler. Ich wollte schreiben: "Warum das bei mir immer noch befristet läuft ist mir allerdings ein Rätsel".
Damit dürften alle Klarheiten beseitigt sein
Gruß,
Fuffi :feiern:
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