von Monsti » 13.12.2008, 20:00
Hallo zusammen,
mit großem Amüsement habe ich den von Sabine zitierten Thread gelesen. Sabine! Besonders lachen musste ich über Doros Satz:
Wir hatten lange keine Umfrage mehr.
von hmengers » 14.12.2008, 11:35
Hallo,
den anderen Thread (vor meiner Zeit) habe ich interessiert und amüsiert gelesen. Angesichts der Tatsache, dass ich mich beruflich als Rechtsbeistand schon des öfteren mit dem Thema herumschlagen mußte, weil irgend ein Sesselpupser (hätte ich da ein * einsetzen sollen?) stur NEIN gesagt hat, habe ich mich zu einem Selbstversuch entschlossen. Ich werde einen Antrag auf Zuerkennung des Merkzeichens RF wegen meinem Stoma stellen, weil ich bei einem "Unglück" auf andere "unzumutbar und abstoßend wirke(nkönnte)", Die Merkzeichen aG, B und H habe ich ja schon wegen der Querschnittlähmung.
Mal sehen, was passiert. Ich halte Euch auf dem laufenden.
Herbert
von Hubert » 14.12.2008, 12:19
Hallo Herbert ,
Rf- Im Außweiß soll doch heißen Rundfunk-gebühr befreit.
Wenn du schon Ag hast was mit dem Stoma schwer zubekommen ist müßte Rf bei deiner Behinderung Selbstverständlich sein.
Da liegt ein Mißverständnis vor.Mit einem Stoma hat mann in der Öffendlichkeit Probleme. Deshalb wird Rf zugesprochen.
Bei Deiner Behinderung müßtest Du doppelt RF bekommen
Rat - Nachfragen um dsß Mißverständnins aufzuklären.
Beamte sind auch nur Beamte
Gruß Hubert
von doro » 14.12.2008, 12:23
Mit einem Stoma hat mann in der Öffendlichkeit Probleme. Deshalb wird Rf zugesprochen.
von hmengers » 14.12.2008, 12:41
Hallo Hubert,
das ist Kinderglaube, leider! Es ist Ermessenssache und manche Sachbearbeiter tun so, als ob es vom Eigenen abginge.
Nur ein Beispiel: Ich habe Pflegestufe 2, bekomme kein (in RLP einkommensunabhängiges) Landespflegegeld mehr, weil das nachrangig ist und angerechnet wird, kein RF. Ein Freund von mir (Polio) hat keine Pflegestufe, bekommt so weiter Landespflegegeld. DESHALB hat er nach den seit einigen Jahren geltenden neuen Richtlinien zur GEZ die Befreiung (kein Eintrag im SBA). Wie schlimm die dran waren, für die ich vor gerichte gehen musste, schweift zu weit ab, also OT
.
Aber mal realistisch: Wegen eines Colostomas würde ich eigentlich sagen, kein RF, bei einem Ileostoma dann, wenn jemand wirklich nicht weg gehen kann. Aber wer aus dem Haus geht, um "Kultur" zu genießen, hat auch keinen Anspruch auf den Eintrag. Denn das eine ist ein Geldvorteil und das andere ein Risiko. Ob mit mehr oder mit weniger Geld. Die braune Suppe ist immer schlimm und kann auch nicht dadurch vermieden werden, daß man 19 Euro/Monat mehr im (Geld)säckl hat.
Herbert
von Hubert » 14.12.2008, 12:51
Hollo Doro
Mit einem Stoma hat Jeder eine Einschränkung um am Öffendlichem Leben teilzunehmen.Dazu zählen ( Konzerte , Veranstaltungen Kino ,)
Probleme sind bei uns Herren den wechsel, Wohin mit der Tüte. WC - Beutel sind noch nicht die richtige Lösung.
Ich habe auch RF
Begründung (Sozialgericht)Einschränkungen bei Öffentliche Veranstaltungen.
Gruß Hubert
von doro » 14.12.2008, 13:00
@Hubert,ich habe im Moment nicht die Zeit,Dir die Passagen aus dem von mit genannten Beitrag zu zitieren,schau doch einmal selber ( 1 Seite hiervor dem Link folgend ),was man mir zu meinem Antrag auf RF geschrieben hat )
von Urmeline » 14.12.2008, 13:56
Hallo Herbert
Zitat:
wer mehr oder weniger "normal" ist, bekommt das Merkzeichen RF wegen der Behinderung nicht, es sei denn mit besonders guten Kontakten, von einem Anlernling auf dem Amt oder vor 1990, als das noch nicht so restriktiv gehandhabt wurde.
Also erst mal, ich bin die Person, die Wiper gemeint hatte. Ich habe das Merkzeichen "RF" einfach so bekommen, ohne etwas dazu zu tun, und zwar nach 1990 und nicht von einem Anlernling Und dann : Ich bin sogar noch berufstätig trage meinen Kopf nicht unterm Arm, bin auch nicht blind oder gelähmt. :shock:
In meinem Bescheid steht:
Sie werden hiermit nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 % oder mehr, die an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können - Merkzeichen "RF" im Scherbehindertenausweis) für die Zeit vom ..... bis .... von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.
Und jetzt schreib bitte nicht, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In diesem Sinne
Grüße aus Berlin
Barbara:winke:
von Linie 22 » 14.12.2008, 14:10
Hallo,
Zitat aus meinem Änderungsbescheid vom 02.05.06:
1. "Ihr GdB beträgt nunmehr 90, in Worten neunzig, ab 31.10.06.
2. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung der gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) G, B, aG, Gl, H, Bl und 1.Kl. liegen nicht vor.
3. Ihr bisheriger Ausweis wird berichtigt."
Daraufhin beantragte ich das Merkzeichen RF.
RF abgelehnt. Widerspruch meiner Seits am 04.05.06 eingreicht.
Antwort bzgl. Widerspruch:
Zitat aus meinem Widerspruchsbescheid vom 18.01.07:
"Sie begehren die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen RF.
Mit dem Erheben des Widerspruchs wurde das Widerspruchsverfahren eröffnet. Gemäß § 78 SGG ist durch die Widerspruchsbehörde, Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales, die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes zu überprüfen, wenn dem Widerspruch nicht durch das Amt für Familie und Soziales Chemnitz abgeholfen werden kann.
Ausgewertet wurden alle in der Akte befindlichen Bescheinigungen und die Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte.
Die Prüfung hat ergeben, dass das amt für Familie und Soziales Chemnitz den Sachverhalt zutreffend gewürdigt hat und die getroffene Entscheidung rechtsfehlerfrei ist.
Nach $ 1 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vom06.01.1992 werden aus gesundheitlichen Gründen - Merkzeichen RF - folgende behinderte Menschen befreit:
1. Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich Sehbehinderte mit einem GdB von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung
2. Hörgeschädigte, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über as Gehör auch mit Hörhilfe nicht möglich ist
3. Behinderte Menschen, bei denen nicht nur vorübergehend ein GdB von wenigstens 80 festgestellt ist und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
Zu dem aufgeführten Personenkreis sind Sie nicht zugehörig.
.......
Der Begriff "ständig nicht teilnehmen können" bedeutet, dass eine Teilnahme auf Dauer -also nicht nur vorübergehend- nicht möglich sein darf. Er setzt ferner voraus, dass der behinderte Mensch das überwiegende Angebot an Veranstaltungen auch mit Hilfe von Begleitpersonen oder mit technischen Hilfsmitteln (z.B. Krankenfahrzeuge) in zumutbarer Weise nicht besuchen kann.
Sie sind auf Grund Ihrer Behinderung nicht allgemein von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen. Trotz der Kunstafteranlage ist es Ihnen gemäß versorgungsärztlicher Aussage möglich, geeignete Veranstaltungen zu besuchen.
Bezüglich der Zuerkennung des Merkzeichen RF wird gemäß ständiger Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes gefordert, dass praktisch eine Bindung an das Haus besteht, was bei Ihnen nicht gegeben ist.
Die FEststellung des Merkzeichens RF ist daher nicht gerechtfertigt.
Der angefochtene Bescheid entspricht der bestehenden Sach- Rechtslage und ist nicht zu beanstanden.
....................
Hinweis
Mit diesem Bescheid ist das Verwaltungsverfahren abgeschlossen. Ihre Akte wurde mit gleicher Post an das Amt für Familie und Soziales in Chemnitz zurückgegeben."
Was soll ich da noch kämpfen?????????????????
Tschüüüüüüüüüüüüüüüüss grüßt gesetz-wütend Linie 22
von Sabine049 » 14.12.2008, 14:14
ohje, ohne zu wollen, habe ich wieder eine lebhafte Diskussion entfacht .
@liebe Doro: Ich bin doch nicht nachtragend; "I am amused" - über die damaligen Reaktionen der österreichischen "Fraktion" - zwinker.
Zurück zum Ausgangspunkt: Ich erhielt zum wiederholten Male das MZ: RF kommentarlos, ohne dieses überhaupt beantragt zu haben - voraussichtlich als Zusatz"bonbon" mitleidsbedingt .
@lieber Hubert: Hm ... stünden allen Ileostomieträger/INNEN das MZ: RF zu, dann hätten u.a. definitiv ferner alle inkontinente Mitmenschen nach meinem Gerechtigkeitsempfinden dito einen Anspruch.
Als Colostomistin mit einem gut angelegten Colo. schließe ich mich Herberts Ausführungen vorbehaltlos an!
Ausgenommen wären selbstverständlich etwaige Problemstomata, die funktional eher mit einem dauerspuckenden Ileo. vergleichbar sind.
Ansonsten stehe ich weiterhin hinter meinem damaligen Statement ohne "Wenn und Aber".
Meine Devise lautet nach wie vor: Integration anstatt gesellschaftlicher Ausgrenzung, Fazit: Herberts postings zeigt wieder einmal deutlich die deutsche Juristerei (Rechtssprechung) :shock: :shock: ! Zum besseren Verständnis um Missverständnissen vorzubeugen, bitte, ich alle Interessierten sich den damaligen Thread, nicht nur kursiv, sondern Satz für Satz, zu Gemüte zu führen.
Liebe Grüße und einen besinnlichen 3. Advent!
Sabine
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