von
Linie 22
» 14.12.2008, 14:57
@ Hallo Barbara B
In meinem Bescheid steht:
Sie werden hiermit nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 % oder mehr, die an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können - Merkzeichen "RF" im Scherbehindertenausweis) für die Zeit vom ..... bis .... von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.
Und jetzt schreib bitte nicht, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
von
doro
» 14.12.2008, 15:23
@Sabine, ich erinnere mich ja auch sehr lebhaft an die damalige entsetzten Reaktionen die sich innerhalb und außerhalb des Forums gezeigt haben
DIE doro und RF - Unmögliches Ansinnen
Das Niedersächsische Landesamt für soziales und Familie hat mit folfender Begründung meinen Wiederspruch am 19.03.2007 abgeleht:Die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens " RF" sind außerordentlich eng umfasst.So sind sie als erfüllt anzunehmen,wenn der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung praktisch vollständig an das Haus gebunden ist.Das ist bei Ihnen nicht der Fall.Es ist Ihnen möglich, das Haus zu verlassen und Orte öffentlicher Veranstaltungen aufzusuchen.Auch die Teilnahme an Veranstaltungen öffentlicher Art ist möglich. Gelegentlich auftretende Probleme in der Stoma Versorgung begründen den Anspruch nicht.
Damit wurde eigentlich bald jedem der Wind aus den Segeln genommen,denn was versehe ich unter:praktisch vollständig an das Haus gebunden.Was denn ? Praktisch oder Vollständig ?
@ Hubert, und nun ?
Wie man es auch sehen mag,nach meiner Beobachtung hören viele Behinderungen an den Landesgrenzen auf,drum seid Froh wer RF hat.Weckt keine schlafenden Hunde,denn ich gönne jedem seine Vorteile nur Gerechtigkeit für Jedermann sieht bei mir Anders aus.
von
doro
» 14.12.2008, 15:35
@Linie,
wenn ich Deine und meine Ablehnung vergleiche finde ich die Argumente sehr gewöhnungsbedürftig denn auch Blinde können nach ausreichendem MOB Training,( Langstock u.s.w.)sehr wohl allein an Veranstaltungen teilnehmen.Ist die Mobilität nicht vorhanden ist der Besuch öffentlicher Veranstaltungen mit Begleitung durchaus möglich.Wenn, sollte auch dort eine Abgrenzung möglich sein.Berufstätige Blinde z.Beispiel erreichen ihren Arbeitsplatz auch,warum dann nicht auch eine öffentliche Veranstaltung?
von
Monsti
» 14.12.2008, 15:46
Hallo Doro,
Blinde und Gehörlose erhalten das Merkzeichen RF nicht wegen eingeschränkter Mobilität, sondern aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit der Medien Radio und Fernsehen.
Liebe Grüße
Angie
von
Siskinanamok
» 14.12.2008, 15:48
Hallo Zusammen!
Da ist man mal ein Wochenende nicht da, und was macht ihr? das Forum explodiert
Also auch auf die Gefahr hin das ich mich eventuell wiederhole, war ja bei Biggixy und find mich da aber nicht so wirklich zurecht/wieder.
Wenn ich hier so lese, habe ich wohl tatsächlich zu wenige % bekommen. Aber das sieht dann ja doch eher nach einer langen Behördengeschichte aus, wenn ich da jetzt einen Einspruch erhebe.
Kann mir jemand sagen welche Nachteile ich zu erwarten hätte, wenn ich jetzt nicht Widersprechen würde? Könnte sich das auf zukünftige Bewertungen auswirken?
Viele Grüße
Siski
von
Linie 22
» 14.12.2008, 15:55
Hallo @ doro,
"pratisch vollständig an das Haus gebunden" steht ja bei mir auch drin.
Widerspricht sich aber mit mit der gruppe behinderter Menschen. Meine Eltern, beide gehörlos, beide RF befreit. Nichts hören, nichts sehen. So weit, so gut.
Meine Eltern sind unternehmungslustig, haben die Welt bereist, besuchen öffentliche Versanstaltungen wie z. Bsp. Theater, Modenschauen, Museumsausstellungen, Sport, Tanz etc.. Sie meistern ihr Leben, genau wie jeder Andere.
Frage an die Juristen. welche das praktische Hausangebundensein erfunden haben: Sind diese Menschen auf Grund ihrer Behinderung praktisch an das Haus gebunden?????
Tschüüüüüüüüüüss grüßt juristisch vergackeiert Linie 22
Niedersachsen und Sachsen mit dem gleichen Argument, da waren`s doch schon zwei.
von
doro
» 14.12.2008, 16:06
@siski,
Du kannst wiedersprechen ohne Nachteile zu haben,allerdings sollte Deinem Arzt,den Du ja benennen musst,ALLE Krankenhausberichte/Arztberichte vorliegen.Denn er wird schriftlich befragt.Was haben sie bei Dir denn anerkannt
und mit welchem Argument??
von
doro
» 14.12.2008, 16:11
Jaaa,das interessiert mich auch brennendSind diese Menschen auf Grund ihrer Behinderung praktisch an das Haus gebunden????? verwirrt
von
Siskinanamok
» 14.12.2008, 16:14
Hi Doro,
sie haben mir 50% bescheinigt. ohne Merkzeichen.
Die Begründung war:
Nach den vorliegenden ärztlichen Unterlagen liegt der versorgungsärztlichen Beurteilung zufolge nachstehende Gesundheitsstörung vor:
Chronisch entzündliche Darmerkrankung, Teilverlust des Dickdarms, mit Anus präter-Anlage(Einzel-GdB:50)
......stellen wir ihnen einen Schwerbehindertenausweis mit unbefristeter Gültigkeit aus.
so steht das da, bin grad selbst stutzig geworden, ich hab doch gar keinen Dicki mehr.... außer dem Hartmanstumpf...
Hm, gut werd da jetzt wohl gleich mal ein schreiben aufsetzen müssen.
Gruß Siski
von
doro
» 14.12.2008, 16:23
Hallo Siski,
mit 50 bist Du gut bedient,denn bei mir stets so:Verlust des Dickdarm mit künstlichem Ausgang bei Colitis Ulcerosa ( Einzel-GdB: 50 .Mehr gibt es da wohl nicht
Noch eine Info für die Mädchen jenseits des gebärfähigem Alters,Verlust der Gebärmutter bringt auch nix an GdB
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