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Behinderungsgrad? – Seite 10

Mit einem Stoma ist das Leben anders, aber nicht weniger lebenswert. Trotzdem stellt es uns vor so manche Herausforderung. Hier ist das Forum für eure Fragen und Erfahrungen zum Alltag mit einem Stoma.
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128 Beiträge • Seite 10 von 131 ... 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13

Behinderungsgrad?

Beitrag von Rosinante » 14.12.2008, 16:24

Ich habe auch nur mehr einen Hartmannstumpf und der Fachbegriff dazu ist "subtotale Colektomie", also "Teilentfernung des Dickdarms".

Klingt erstaunlich, ist aber so :D

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Behinderungsgrad?

Beitrag von doro » 14.12.2008, 16:26

@Rosinante, das mit dem Sub :D habe ich auch

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Behinderungsgrad?

Beitrag von hmengers » 14.12.2008, 16:33

Hallo,

das Thema RF ist bei den Klagen vor dem Sozialgericht ein echter Renner. Alleine in den letzten 5 Jahren gibt es 108 LSG- oder BSG-Urteile dazu, übrigens fast immer abgelehnt. Und die Auffassung des BSG läßt sich im nachstehenden Auszug aus einer Urteilsbegründung ganz gut erkennen:

Insgesamt ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (vgl. u.a. Urteil vom 28.06.2001, B 9 SB 2/00 R) bei der Beurteilung, welche Personen aus gesundheitlichen Gründen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, ein enger Maßstab anzulegen. Der Behinderte muss wegen seines Leidens allgemein und umfassend vom Besuch an öffentlichen Veranstaltungen, d.h. von Zusammenkünften politischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, kirchlicher, sportlicher und unterhaltender Art ausgeschlossen sein, also allenfalls an einem nicht nennenswerten Teil der Gesamtheit solcher Veranstaltungen nur noch teilnehmen können. Dabei ist es unerheblich, ob diejenigen Veranstaltungen, an denen der Behinderte noch teilnehmen kann, seinen persönlichen Bedürfnissen, Neigungen und Interessen entsprechen. Solange der Behinderte mit technischen Hilfsmitteln und mit Hilfe einer Begleitperson in zumutbarer Weise öffentliche Veranstaltungen aufsuchen kann, ist er an der Teilnahme am öffentlichen Geschehen nicht gehindert. Diese Unfähigkeit des Behinderten, ständig an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, steht damit praktisch der Bindung an das Haus gleich. Aus dem subjektiven Empfinden eines Behinderten, an öffentlichen Veranstaltungen nicht mehr partizipieren zu können, folgt nicht, dass ein Besuch unzumutbar ist
Noch was: Die Voraussetzungen sind im Rundfunksstaatsvertrag der Bundesländer geregelt und teilweise im Detail unterschiedlich.

Aber wir kommen jetzt langsam vom Hölzchen zum Stöckchen. Drum: wer das MZ RF hat, darf sich freuen, wer es haben will, darf es versuchen, wer es nicht bekommt, darf sich mit der Auffassung des BSG trösten "Rundfunk und Fernsehen gehören heute zum normalen Leben. Die Gebühren gehören deshalb auch zu den normalen Kosten des Lebensunterhalts."

Herbert
(Und jetzt genug damit, oder habt Ihr nichts anderes zu tun?)

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Behinderungsgrad?

Beitrag von Siskinanamok » 14.12.2008, 16:34

:p

ich sub auch mit!

na supi, jetzt bin ich wieder verunsichert.... weiter vorne im Thread meinte man mein GdB sei zu niedrig....

Werd meinen Doc mal morgen befragen, Einspruch hab ich jetzt mal geschrieben, mal gucken ob ich den dann auch einschmeiß.....

Liebe Grüße

Siski

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Behinderungsgrad?

Beitrag von doro » 14.12.2008, 16:50

@ Siski,dann habe ich Dich hiermit falsch gelesen:

ich habe aufgrund meiner Vorerkrankung bereits einen Grad der Behinderung von 30%.

Wenn das VOR erkrankungen OHNE Stomaanlage sind,hau rein Kapelle.Neu beantragen ist nun Pflicht ;)
@ Herbert,
DIE Begründung aus Deinem Zitat klingt ein wenig netter und spezialisierter für mich als meine Kurzform.
Nun isses auch gut,hätte auch auf einige Grade verzichten können.

Und doch wird es nicht Länderübergreifend gleich geregelt.

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Behinderungsgrad?

Beitrag von Siskinanamok » 14.12.2008, 16:54

doro hat geschrieben:Und doch wird es nicht Länderübergreifend gleich geregelt.




Ich heul gleich!!!!!! bin vor lachen schon fast vom stuhl gefallen!!!!!!! :D :D :D

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Behinderungsgrad?

Beitrag von Siskinanamok » 14.12.2008, 16:56

Nochmal etwas ausführlicher, mit Vorerkrankung mein ich die CU. dafür hatte man mir 30 % anerkannt, als ich dann den OP bericht einreichte wurden daraus dann 50 %.

Einspruch oder nicht?

Viele Grüße

Siski

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Behinderungsgrad?

Beitrag von Rosinante » 14.12.2008, 17:04

Ich weiß ja nicht, wie das in D geregelt ist, aber die Prozente für verschiedene Erkrankungen/Behinderungen werden in Ö nicht addiert. Die "schlimmere" Behinderung gilt.

Also - "Hausnummern" :D : 60% für ein Holzbein, 70% für extreme Schweißfüße und 50% für ein Stoma ergeben keine 180% sondern eben "nur" 70%.

Bei der Einstufung der Pflegestufe sieht das anders aus.

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Behinderungsgrad?

Beitrag von Monsti » 14.12.2008, 17:08

Hallo Siski,

nun ja: Wenn der Dicki (so gut wie) weg ist, gilt eine CU als nicht mehr vorhanden, geht dann also auch nicht mehr in die Begutachtung mit ein.

Allerdings sagte mir der Gutachter (Österreich!), dass bei einem Colostoma i.d.R. ein GdB von 50 angenommen wird, bei einem Ileostoma aber ein GdB von 60. Finde ich auch einleuchtend, da ein Ileostoma ja eindeutig die schwerwiegendere Behinderung darstellt. Sonderregelungen gibt es bei ungünstig gelegenen und/oder schwer zu versorgenden Stomata.

Liebe Grüße
Angie

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Behinderungsgrad?

Beitrag von Monsti » 14.12.2008, 17:09

@Sabine: Auch in Deutschland wird nicht addiert. Zwei verschiedene Behinderungen ergeben nur dann eine höhere Gesamteinstufung, wenn sie sich unmittelbar beeinflussen, z.B. Stoma und Armamputation, Stoma und Blindheit. Das wird meines Wissens sowohl in Österreich wie in Deutschland so gehandhabt.

Grüßle von
Angie

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