von Siskinanamok » 13.11.2008, 16:31
Hallo zusammen,
ich habe aufgrund meiner Vorerkrankung bereits einen Grad der Behinderung von 30%.
Hat irgendjemand Erfahrung damit, wie das
1. mit einem Stoma und
2.dann nach einer Rückverlegung bewertet wird?
Viele liebe Grüße
siskinanamok
von Chief » 13.11.2008, 16:56
Hi Siskinanamok (jetz habe ich es doch geschafft),
mir hat man nach Krebs und damit verbundener Stomaanlage (für immer) für die nächsten 5 Jahre einen GdB von 80% gewährt. Nach den 5 Jahren wird es neu bewertet und dann ggf. angepasst. Nach einer RV wirst Du aber bestimmt wieder neu eingestuft.
Gruß
Uli
von Siskinanamok » 13.11.2008, 17:07
Aha,
schon mal gut zu wissen. Vielen Dank dafür.
Was stellst du denn mit deinen 80 % so an?
Ich kann mir garnicht vorstellen wo es einem einen Nutzen bringt, ausser bei der Parkplatzsuche
Shoppen in der ersten Reihe hat natürlich was...
Für welche Stellen (Behörden) ist so was denn von Interesse?
LG
Siski
von Hugo » 13.11.2008, 17:27
Hallo Siskinanamok,
mit einem Grad der behinderung von 80% kannst Du nicht automatisch auch die behindertenparkplätze benutzen. ich habe die 80% und kann nicht auf so einem Parkplatz parken da mir die notwendigen voraussetzungen fehlen dazu wie Gehbehindert oder ausergewöhnlich gehbehindert.
von Siskinanamok » 13.11.2008, 17:31
Hallo Hugo,
man lernt nie aus.
Ich hab den Antrag erst vor kurzen auf anraten meines HA gestellt, und so im nachhinein halt echt keine Ahnung was ich eigentlich damit soll.. Das mit dem Parken war eher als Scherz zu verstehen.
Was mache ich denn mit dem Behinderungsgrad? Wenn ich schon nicht in der ersten Reihe parken darf
Die Frage ist wirklich ernst gemeint. Ich studiere noch vielleicht kann man mit dem GdB ja im Arbeitsleben was anfangen, aber ernsthaft, wo bringt einem eine solche Einstufung vorteile?
Viele Grüße
siski
von Monsti » 13.11.2008, 17:42
Hallo Siski,
wenn man nicht berufstätig ist, bringt der Schwerbehindertenpass vor allem Ermäßigungen bei Fahrkarten und Eintrittskarten. Ebenso kann man den Euro-WC-Schlüssel beantragen. Infos dazu hier: http://www.stoma-welt.de/leben-mit-stom ... -toilette/
Liebe Grüße
Angie
von Siskinanamok » 13.11.2008, 17:55
Hallo Angie,
vielen Dank für die Info. Jetzt kann ich auch was damit anfangen :p
Liebe Grüße
Siski
von Chief » 13.11.2008, 18:06
Hey Siski,
also primär bekommst Du vergünstigungen beim Eintritt in z.B. Schwimmbäder (hab ich bisher noch nicht genutzt ), Theater, Phantasialand und Co.
Wenn Du nicht sicher bist einfach fragen ob Behinderte einen Nachlass erhalten (musst dann natürlich auch Deinen Ausweis vorzeigen können).
Parken auf Behindertenplätze kannst Du vergessen weil Du dazu einen extra Eintrag in Deinem Ausweis benötigst (Gehbehinderung).
Wenn Du dann auch mal auf Steuerkate arbeiten gehst kannst Du Dir (abhängig vom GdB) einen Freibetrag auf Deiner Steuerkarte eintragen lassen.
Bei 80% z.B. sind das bei mir immerhin knapp über 1.000 Euro im Jahr.
Gruß
Uli
von Axel » 13.11.2008, 23:11
... oder Deine bessere Hälfte nimmt Deinen Freibetrag auf seine Steuerkarte ... Gruß vom Axel
von michelinchen » 14.11.2008, 14:45
Ich habe für mein Stoma und meinem Morbus Crohn einen GdB von 70 % bekommen, zunächst bis April 2009 . Dann müßte ich wieder neu beantragen. Sollte ich bis dahin doch noch die heißersehnte RV bekommen, muß ich das dann bloß melden und ggf. wegen des Morbus Crohn neu beantangen bzw. die Änderung beantragen.
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