von Linie 22 » 08.01.2009, 21:29
Hallo,
reinen Gewissens kann ich von mir behaupten: Ich habe nicht ganz so schlimmes verbockt, um einer Inhaftierung entgegen fiebern zu dürfen (müssen).
Aber ehe ich an Herzdrücken oder Dummheit zu Grunde gehe und die Gitter schweigen frage ich:
Können Stomaträger, im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, für haftfähig erklärt werden?
Was geschieht mit einem Häftling wenn er während der Haft so derartig erkrankt , dass eine Stomaanlage medizinischer Notwendigkeit bedarf, um zu genesen?
Tschüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüss grüßt, nurkleinbösewichtig, Linie 22
von bernd1 » 08.01.2009, 21:48
Hallo Linie 22,
ich bin kein Jurist, kann mir aber auch nicht vorstellen, dass ein Stoma als Grund fuer eine Haftverschonung ausreicht. Normalerweise gibt es in Gefaengnissen auch einen medizinischen Dienst und zudem fuer ernstere Faelle auch noch Gefaengniskrankenhaeuser. Damit sollte die Versorgung mit Stomaprodukten auch moeglich sein.
Anders sieht es sicher aus, wenn die Haft zur Gefahr fuer Leib und Leben wird, z.B. aufgrund einer sehr schweren Krankheit, die dort auch nicht behandelt werden kann. Dann ist das eher ein Grund, einen Straftaeter nicht zu inhaftieren, aber das genaue Procedere kann dir sicher nur ein Strafverteidiger erklaeren.
Alles Liebe aus Dublin
Bernd
(der auch immer brav war )
von GnomeRanger » 08.01.2009, 21:53
Hallo Linie,
ich denke auch mal das ein Stoma kein Grund für Haftverschonung ist. In Düsseldorf haben wir eine Sozialhilfeempfänger der den schönen Namen "Prozessdieter" trägt, weil er gegen alles und jeden klagt.
Er ist schwer herz- und zuckerkrank. Er musste trotzdem ins Gefängnis wegen schwerer Richterbeleidigung.
Tja...da ist ein Stoma ja kein Problem
LG
Mickey
von Monsti » 08.01.2009, 21:59
Hallo Linie,
zu jeder Haftanstalt gibt es in unserem Breiten auch ein Krankenhaus, in dem man bei Bedarf genauso versorgt wird wie jeder andere Mensch auch.
Eine Haftverschonung wegen eines Stomas empfände ich als lächerlich. Es werden auch Diabetiker Typ I, Epileptiker, Querschnittgelähmte, an Krebs Erkrankte und Menschen nach Schlaganfällen und Herzinfärkten inhaftiert. Warum auch nicht? Die medizinische Versorgung ist ja trotzdem gewährleistet. Der Knast ist doch keine Folteranstalt!!!
Grüßle von
Angie
von doro » 08.01.2009, 22:45
Liebe Linie,
ich glaube auch nicht,daß wir Haftverschont werden.Warum auch.Die Stoma Schwester macht dann einfach Knastbesuch wenn es Probleme gibt,Krankenhaus geht auch und zum Doc- Besuch geht es mit Handfesseln.
Haftverschonung..na wir wissen doch wer die bekommt.Einschlägig berühmt musst Du sein.Mindestens über 80 und schwerstes Herzrasen :shock: dann gehts.
LG doro die aber wirklich nicht hofft daß Du Räuberbanking machen willst.Auch nicht wg.der neuen Tasche
von Siskinanamok » 09.01.2009, 00:31
Hallo Linie 22 :p
Lach mich weg!
Ich wüsste auch nicht warum mit Stoma nicht in den Knast einfahren könnte. Wie kommst du da rauf?
Wat hast denn du vor? Wie hoch ist denn die Lebensversicherung von deinem Mann????
Das Schweigen will erkauft werden :feiern:
Siski
von Linie 22 » 09.01.2009, 00:35
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Motivation zu dieser Frage ist die JVA, an welcher ich hin und wieder auf dem Weg in die City sowie in umgekehrter Richtung vorbeifahre.
Der mächtige Stacheldraht, die winzigen Gitterfenster, das angrenzende, noch im Bau befindliche Amts-Strafgericht, etc. wirken schon sehr abschreckend.
Wer geht schon gern bzw. freiwillig, zwecks Arrest, in den Bau?
@doro, keine Sorge, ich hege nichts schlimmes im Sinn. Das neue Accessoire erwerbe ich legal. Habe nur leider noch nichts passendes, meinem Geschmack entsprechend, gefunden.
@ Monsti:
Zitat: "Der Knast ist doch keine Folteranstalt!!!"
von Linie 22 » 09.01.2009, 00:42
Hi siskinanamok,
habe Dein posting gerade noch entdeckt. Danke.
Ich stelle die Frage schon vollen Ernstes.
Aber schön das Du Deinen Humor nicht verlierst. Jetzt muss ich auch lachen. Lachen steckt an. Muss wohl auch krankhaft sein.
Tschüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüss, Gute Nacht - gicker gackernd, Linie 22
von Siskinanamok » 09.01.2009, 00:47
Ja,
jetzt geh ich auch bis über beide Ohren Grinsend ins Bettchen!
Gutes Nächtlein wünscht die
Siski
von Melli » 09.01.2009, 03:51
Können Stomaträger, im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, für haftfähig erklärt werden?
Was geschieht mit einem Häftling wenn er während der Haft so derartig erkrankt , dass eine Stomaanlage medizinischer Notwendigkeit bedarf, um zu genesen?
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