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Flughafenkontrolle bei Stomapatienten? – Seite 4

Mit einem Stoma ist das Leben anders, aber nicht weniger lebenswert. Trotzdem stellt es uns vor so manche Herausforderung. Hier ist das Forum für eure Fragen und Erfahrungen zum Alltag mit einem Stoma.
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45 Beiträge • Seite 4 von 51, 2, 3, 4, 5

Flughafenkontrolle bei Stomapatienten?

Beitrag von thomasHH » 06.05.2009, 19:45

Mal ne ganz andere Frage ( hoffe, ich habe nichts übersehen ). Ist das Wort "Stoma" eigentlich ein internationaler Begriff? Oder gibt es im englischen ein anderes Wort?

:confused:

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thomasHH

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Flughafenkontrolle bei Stomapatienten?

Beitrag von Urmeline » 06.05.2009, 19:59

Hallo Thomas,

im englischen heißt es , auch ganz einfach zu merken

"Ostomy" ;)

Hallo Jens,

ich hab natürlich vorgeschnittene Platten mit, die Schere kommt in den Koffer, danke Dir ;)

Hallo Sabine,

hab nun leider keine Zeit mehr zum Doc zu rasen, ich denke ich komm auch so durch, was soll ich schon mit transparenten Plastibeuteln und Basisplatten im Flugzeug anstellen :confused: :) .


Lieben Gruß
Barbara

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Urmeline

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Flughafenkontrolle bei Stomapatienten?

Beitrag von thomasHH » 06.05.2009, 20:02

wieder etwas gelernt, danke :winke:

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Flughafenkontrolle bei Stomapatienten?

Beitrag von Sabine049 » 06.05.2009, 20:11

Hallo Thomas,

der Begriff/Fachterminus - Stoma - stammt aus dem Griechischen, übersetzt: Mund/Öffnung.

Daher findest Du bspw. in Polen fast an jeder Straßenecke :) Praxisschilder mit der Aufschrift: Stomatologe/Stomatologie - oder so ähnlich, gemeint ist dort der Zahnarzt bzw. Zahnheilkunde!

Die lat. Bez. lautet: anus praeter

Lt meiner Recherchen ist die engl. Bezeichnung: artificial anus.

Liebe Grüße Sabine

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Sabine049

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Flughafenkontrolle bei Stomapatienten?

Beitrag von Sabine049 » 06.05.2009, 20:23

wat nun :o :D .

Vermutl. wird bd. seine Daseinsberechtigung haben :D :kiss: !

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Sabine049

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Flughafenkontrolle bei Stomapatienten?

Beitrag von Monsti » 06.05.2009, 20:34

Ich kenne aus Amerika nur "ostomy". "Artificial anus" habe ich dort noch nie gelesen. Vielleicht im britischen Sprachraum?

Zwischen England und dem Rest der englischsprechenden Welt gibt's ja etliche sprachliche Unterschiede ...

Oder es ist wie bei uns mit den Begriffen "Stoma" und "Anus praeter", wobei letzterer ja ausschließlich den künstlichen Darmausgang meint. Dazu gehören also weder das Urostoma noch das Tracheostoma. Der Betriff "Stoma" ist ohne Zusatz Colo-, Ileo-, Uro- oder Tracheo- ebenso schwammig. Und eine "Stomatitis" ist in aller Regel keine Entzündung des Stomas, sondern eine Entzündung der Mundschleimhaut. Alles net so einfach ... :D

Grüßle von
Angie

Menno, diese Gipsarm-Vertipper!!! :schimpfen:

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Monsti

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Flughafenkontrolle bei Stomapatienten?

Beitrag von thomasHH » 06.05.2009, 21:50

hab mal beim englischen Wikipedia reingeschaut. Wenn man "Ostomy" eingibt, dann wird man automatisch an den Begriff "Stoma" weitergeleitet. Der Begriff "Stoma" scheint also auch im englischen gebräuchlich zu sein.

Artificial Anus gab kein Ergebnis bei Wiki.

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thomasHH

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Flughafenkontrolle bei Stomapatienten?

Beitrag von Jovako » 06.05.2009, 22:32

Die Deutsche ILCO hat neben anderen Info-Broschüren auch ein sogenanntes Stoma-Wörterbuch

Stoma-Wörterbuch - Stomabegriffe in 11 Sprachen

Faltblatt

Inhalt: Laienverständliche Begriffserklärungen medizinischer Fachbegriffe von A (wie Abdomen) bis Z (wie Zytostatika).

Ziel: Das kleine Nachschlagewerk soll Stomaträger dabei helfen, Fachbeiträge oder Arztberichte besser verstehen zu können. Quelle: Deutsche ILCO


Leider habe ich diese Broschüre grad nicht vorrätig, hab meine letzte an Dinka geschickt, aber man kann sie sich ja bei der ILCO wenn nicht anders angegeben - unentgeltlich bestellen. Ich komme erst wieder am 16.05. in Heidelberg bei einer Selbsthilfe-Veranstaltung dazu. Leider wird das für die jetzigen Urlauber zu spät sein. Dennoch ist das Wörterbuch sehr interessant.

Liebe Grüße
Jens

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Flughafenkontrolle bei Stomapatienten?

Beitrag von GnomeRanger » 06.05.2009, 23:10

Wie würde ich ein Stoma im Ausland erklären....hmm...da brauch ich kein Wörterbuch, denn ich kann nur englisch neben deutsch als Fremdsprache...ist doch ganz einfach zu erklären..wenn jemand fragt was da auf dem Bauch hat...

This ist a second asshole on my belly...damit hat man quasi alles erklärt...das versteht jeder der etwas englisch kann...

LG Mickey (der auch französich kann....allerdings haperts da mit der Sprache :teufel: )

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GnomeRanger

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Flughafenkontrolle bei Stomapatienten?

Beitrag von HARRY52 » 07.05.2009, 07:54

Hallo, ich gehöre auch zu den Vielfliegern und bin mit Stoma bereits das 3.Mal unterwegs gewesen. Mein Zubehör trage ich in einer speziellen Tasche als Kabinengebäck bei mir. Ich melde das Sondergepäck vorher bei der Fluggesellschafft an und es geht problemlos mit an Bord. Das vom Arzt bestätigte Travel-Zertifikat ist dabei hilfreich. Spitze Gegenstände lieber mit dem Hauptgepäck aufgeben. Auf dem Rückflug von den Kanaren wurde ich in einer separaten Kabine kontrolliert, man war sehr höflich und hat sich entschuldigt. Es war keine peinliche Situation für mich. Für Interessenten hänge ich mal einen Auszug aus der Reiseverordnung an.
Morgen geht es mal wieder für 10 Tage auf meine Lieblingsinsel. :absauf:
Bis dahin
Gruß Harry

Auszug aus der EU VO 1546/2006
Ausgenommen von den Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, einschließlich Babynahrung, -milch oder –säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit (z.B. durch Rezepte, Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität, etc) nachweisen.

Bei medizinischem Sondergepäck gelten in der Kabine die maximalen Gewichte für Kabinengepäck (45x35x20cm). Es ist grundsätzlich anmeldepflichtig, es sei denn, es wird am Körper mitgeführt (zum Beispiel Krücken).

Das medizinische Gepäck muss separat verpackt sein und am Check-in vorgezeigt und dort geprüft werden können. Es ist vom Passagier ein ärztliches Attest mitzuführen, welches auf Anfrage vorgezeigt werden muss. Folgende Arten von medizinischem Sondergepäck werden kostenlos befördert:

Beatmungsgeräte, Asthmageräte, Inhalatoren, eigner Sauerstoff, Katheder, Verbandsmaterial, Gehilfen (Krücken, Rollator), Rollstühle inkl. Zubehör (mit den aktuellen Einschränkungen), Hygieneartikel (Windeln), Stoma, Dusch-/WC-Sitz, Rutschbrett für Rollstuhlfahrer, Prothesen, Notfallkoffer für Ärzte, Dialysegerät, Defibrillator, Lymphomat, Reizstromtheraphiegerät, Absauggeräte, Irrigatoren.

Alle anderen medizinischen Hilfsmittel (zum Beispiel Arzneien, Spritzen, Lebensmittel, Pflegemittel, Wäsche) werden, wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird, gegen Zahlung der aktuellen Übergepäckgebühr befördert.

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HARRY52

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