von
Fresh89
» 20.08.2012, 16:47
Hallo liebe Foren-Mitglieder,
ich wollte gerne mal erfahren auf was ich alles so achten muss wenn ich einen Freizeitpark besuche.
Bin ich da mich dem Illeostoma sehr eingeschränkt oder kann ich das meiste dort nutzen?
Ich habe auch einen Stomagürtel den ich auf jedenfall mit nehmen werde.
Ich habe da nur ein wenig bedenken wie in kopfüber farhgeschäften oder auch achterbahnen da sich die bügel meist in höhe des stomas befinden.
Wie seht ihr das?
Hoffe einige von euch haben da schon etwas Erfahrung mit.
Vielen dank schon mal im voraus für eure rückmeldungen.
LG Fresh89
von
Melli
» 20.08.2012, 21:32
Hi Fresh,
meiner Ansicht nach sollte das kein Problem sein, wenn du es gut verstaust und je nachdem den Gürtel anlegst.
Vielleich findest du hier mehr:
http://www.stoma-forum.de/search.php?id ... rder=DESC&
von
Skyfire
» 20.08.2012, 23:29
Hi du,
also ich war vor kurzem auf der Kirmes und bin dort auf den Breakdancer gegangen
Im Stomabereich hatte ich absolut keine Probleme . Aber mir war speiübel danach
von
Häslein
» 21.08.2012, 08:30
Warum sollte ein Stoma ein Hinderungsgrund sein?
Ich war zwar schon 5 Jahre in keinem Park mehr, aber die Jahre davor. Es gab bei gar nichts Probleme.
Ok, extreme Achterbahnen sind für meine Halswirbelsäule nicht so gut, aber dem Stoma hat alles Spaß gemacht.
Leg los, viel Spaß.
LG, Häslein
von
Fuertefan
» 21.08.2012, 10:38
Wünsche viel Spaß im Freizeitpark! Ich würde vor den Extrem-Achterbahnen und Kopfüber-Geschäften den Beutel leer machen und den Gürtel anlegen - was soll dann passieren? Keine Achterbahn fährt so lange, daß in der Zeit, wo die Sicherung drückt, irgendwas überläuft
von
Zwiebelchen
» 22.08.2012, 14:02
Bei den meisten Fahrgeschäften muss man aber sehr lange warten und kann vor dem einsteigen nicht mehr auf die Toilette. Denkt ihr, es wäre o.k., sich um das zu vermeiden, einen Vorteil mit dem Behindertenausweis zu verschaffen?
Bei manchen Fahrgeschäften (z.B. im Holiday Park), darf man damit durch den Ausgang rein und gleich einsteigen. Man bekommt dafür ein Bändchen an der Kasse, welches nur an den Geschäften gezeigt werden muss. Ich habe das noch nicht probiert, aber auf der Internetseite so gelesen.
LG Zwiebelchen
von
Biggi0001
» 22.08.2012, 14:39
Versuchen kannst du es - meiner Erfahrung nach gilt diese Erleichterung aber nur für Menschen mit Gehbehinderung ( d.h. an Krücken, im Rollstuhl etc. ), wäre jedenfalls fair. Auch andere müssen zwischendrin aufs Klo.
Edit://
Ach so - als Beantwortung auf Deine konkrete Frage hin:
Nein, ICH fände es nicht okay. Aber das musst DU wissen, ob die Leute das hier in Ordnung finden oder nicht, kann dir doch schnuppe sein
Nochmal Edit: //
Lese gerade, dass komplett nicht-gehfähige-Gäste im Phantasialand die Attraktionen gar nicht benutzen dürfen, wenn sie nicht in der Lage sind, die Attraktion im Fall des Falles selbstständig zu verlassen. Trotzdem, bei meiner Meinung bleib ich.
Gruß, Biggi
von
Frank38
» 22.08.2012, 15:03
Hallo Zwiebelchen,
Nur der Behinderten Ausweiss reicht nicht, du brauchst eine Erklärung von einem Unabhängigen Arzt, das du die Attraktionen nicht ohne Hilfe Besuchen kannst und dir es ünmöglich macht dich in der Warteschlange anzustehen laut Flyer.
Also hat sich das eh erledigt, musst dich wohl anstellen.
lg Frank
von
doro
» 22.08.2012, 15:57
Blinde Personen mit Begleitung haben auch vorrangig Eintritt.Und nein,
ich finde es auch nicht gut, den Schwebi bei Fahrgeschäften zu mißbrauchen Es stehen dort Mütter mit Kindern in der Schlange, da kann ich wenn ich Geh und Stehmäßig nicht eingeschränkt bin , nicht mit Ausweis , schnellen Eintritt verlangen.
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