von jenn74 » 03.11.2009, 21:44
hallo,
kann mir jmd weiterhelfen?
das mucofalk aus der apo kann der doc ja verordnen.
doch wo steht die genaue bestimmung dazu? ärzte tun nur das, was sie schwarz auf weiß sehen - zumindest mein doc!
kann mir jmd die bestimmung auch schicken?
lg jenny
von doro » 03.11.2009, 22:04
Hallo jenny,was sind bei Dir Bestimmungen ? Meinst Du die Gebrauchsanweisung?? Hilfreich ist für uns,wenn Du Dich etwas klarer formulieren könntest.Als Anlage ( Gebrauchsanweisung z.B. ) kann Dir nur etwas geschickt werden,wenn Du Deine private Mail nennst Aber bitte nicht hier und Öffentlich sondern nur nach Aufforderung.
von hmengers » 03.11.2009, 22:11
Hallo Jenny,
das steht in der "Ausnahmeliste" (OTC-Liste) für nicht verschreibungspflichtige, aber bei bestimmten Krankheiten verordnungsfähige Arzneimittel. Unter 16.4 steht:
1. Abführmittel
nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Diverikulitis, Mucovisidose, neurogene Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phoshatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.
Herbert
von jenn74 » 04.11.2009, 09:53
ja, doro:
offensichtlich hat herbert es verstanden....
danke, herbert. ich geh jetzt gleich zu meinem arzt und lass es mir verschreiben!
lg jenny
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