von Claudia » 23.09.2016, 12:46
Dürfte ich nochmal nerven?
Habe jetzt rückwirkend ab 1.6.15 teilweise Erwerbsminderungsrente bis zum Rentenalter bewilligt. Volle wird noch geprüft.
Somit kommt es im Nov. nicht zur Aussteuerung. Als ich im Juli den Aussteuerungsbescheid bekommen habe, musste ich ja damit zum Arbeitsamt. Alg ist bewilligt. Job hab ich keinen mehr. Meine Frage: muss mein Hausarzt jetzt weiter Au schreiben fürs Arbeitsamt ? Kk braucht ja keine mehr.
L G Claudia
von Börgi » 23.09.2016, 12:57
Hallo Claudia,
wenn Du noch Leistungen vom "Affenamt", sorry AA bekommst und Du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst, immer Krankschreiben lassen!!! Sicher ist sicher!!! Zählt auch bei der Bewilligung der 100% Rente. Mein Gutachter wollte von mir damals wissen, ob und wie lange ich einen Krankenschein hatte!!!
Ich war vor meiner Rentenbewilligung drei Jahre arbeitsunfähig!!!
Liebe Wochenendgrüße von Börgi!!
von jupiter9999 » 23.09.2016, 14:42
Hallo zusammen,
Also ich sehe das anders. Wenn du erst im November ausgesteuert wirst dann bekommst du ja sowieso kein Geld von der Agentur für Arbeit weil die nur zahlen wenn dein Anspruch auf Krankengeld ausgelaufen würde. Aber wenn du ja jetzt rückwirkend von 2015 eine Erwerbsminderungsrente kommst, sei es auch eine halbe, dann heißt das, dass du sowieso zu krank bist um zu arbeiten. Und somit brauchst du auch keine Krankmeldung. Für wen denn ? Mit der Agentur für Arbeit hast du doch überhaupt nichts zu tun, die zahlen dir doch nichts oder?
In deinem Bescheid über die Erwerbsminderungsrente steht ja auch drin ab wann diese bezahlt wird. Und bis zu diesem Tag bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse. Und die Krankenkasse holt sich ihr Geld ab dem Tag deiner Erwerbsminderungsrente sowieso wieder von der Rentenversicherung zurück. Und Krankmeldungen für die Rentenversicherung gibt's sowieso nicht weil sie überflüssig wären
Lieber Gruß Jupiter
von Börny » 24.09.2016, 05:12
Guten Morgen..Claudia
schätze mal das du nur befristet die Rente durchhast....meistens geschieht das dann für 2 Jahre...Und was machst du dann noch beim Arbeitsamt ?....Läßt du aufstocken...oder steht Dir noch ALG 1 zu..? Später wenn du für das Arbeitsamt nicht mehr vermittelbar bist....und auch dort ausgesteuert wirst...hast du keinen Anspruch mehr auf ALG 1 . Dieser verfällt dann leider meistens zu Gunsten des Arbeitsamtes...( bei mir passiert...hatte 1 Jahr Anspruch...auf ALG 1 ...und dann entschied man doch plötzlich nach 7 Jahren hin & her...daß ich nicht mehr Arbeitsfähig bin ) und schon war der restliche Anspruch von 10 Monaten auch noch weg...
Hoffe...daß ich Deinen Text somit richtig verstanden habe...Befristet heißt...es wird alle 2 Jahre geprüft ob es sinnvoll ist eine volle Erwerbsminderungsrente anzuerkennen...Von der KK bist du ja bestimmt schon nach 18 Monaten ausgesteuert worden...
Gruß Bernhard..
von Claudia » 25.09.2016, 09:15
Ganz lieben Dank für Eure Rückmeldungen.
@Börny
Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist NICHT befristet. Bewilligt bis ich in Altersrente gehe. Zur Aussteuerung kommt es nicht mehr, da ich ja rückwirkend ab Juni 15 die Rente bekomme. Ich bekomme Arbeitslosengeld ab Dez. Steht in dem Schreiben vom Aa drinne. Mal schauen was der Typ vom Aa mir am 6. erzählt.
Ganz lieben Gruß
Claudia
von jupiter9999 » 25.09.2016, 12:11
Hallo Claudia,
Also ich glaube du bringst da irgendwas durcheinander. Du bekommst rückwirkend eine halbe Erwerbsminderungsrente. Also folgedessen wirst du ab Dezember auf keinen Fall Arbeitslosengeld bekommen weil man ja nicht beides gleichzeitig bekommen kann.
Hätte die Rentenversicherung Dir keine halbe Erwerbsminderungsrente bewilligt dann hättest du nach der Aussteuerung also ab Dezember Arbeitslosengeld 1 bekommen nach Paragraph 145 Nahtlosigkeitsregelung. Das ist hinfällig!
Mit der Agentur für Arbeit hast du überhaupt nichts mehr zu tun und du wirst auch kein Geld von denen bekommen
Lieber Gruß Jupiter
von Claudia » 25.09.2016, 14:19
O.k. Dann bin ich mal auf das Gespräch am 6.10. beim Arbeitsamt gespannt, was die mir da erzählen.
L G Claudia
von Frederica » 25.09.2016, 14:24
Jupiter,
ich glaube. dass Du nicht ganz richtig liegst. Eine Teilerwerbsminderungsrente bedeutet ja, dass man eben auch den zusätzlich benötigten Teil durch Arbeit hinzuverdienen muss, sofern man nicht zum Beispiel durch einen Ehepartner finanzielle Unterstützung hat. Wer kann denn schon mit einer Teilerwerbsminderungsrente seinen Lebensunterhalt bestreiten!
Daher wäre ich ja beim Arbeitsamt richtig, damit mir zum Beispiel dabei geholfen wird, einen Teilzeitjob zu finden.
Ich weiß nicht so genau, wie sich das rechtlich nennt, aber ein Freund von mir bekommt eine Teilerwerbsminderungsrente nach Darmkrebs und arbeitet zusätzlich von 8-12 Uhr in einem Autohaus, wo er für den IT-Bereich zuständig ist.
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