von Odo » 29.06.2007, 01:08
Hallo, ich habe in der Zeit von 08/05 bis 09/06 jedesmal nach Anlage eines Stomas eine AHB bekommen. Die erste im August 05, die zweite im Juli 06 die allerdings wegen Komplikatinonen abgebrochen werden mußte und die dritte dann im September 06. Habe ich eine Möglichkeit troz der 3 AHB`s demnächst eine Reha zu bekommen?
von Sabine049 » 29.06.2007, 07:56
Hallo Joergi,
in der Hinsicht werde ich Biggi den Vortritt lassen, weil sie in den Angelegenheiten bestens informiert ist.
M.W. kannst du eine Reha beantragen, die Anschlußheilbehandlungen waren ja im Rahmen der stationären Krhs.aufenthalten plus erfolgten Operationen.
Die AHB finanziert m.E. die KK, hingegen die Rehamaßnahme i.A. vom Rententräger getragen wird !?
Liebe Grüße Sabine
von schlenzig » 29.06.2007, 08:27
Hallo Joergi,
hier mal ein link zu dem Thema.
http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisc ... bilitation
Die wahre Expertin dazu ist, wie Sabine schon geschrieben hat, unsere liebe Biggi.
LG
Bodo
von Biggi0001 » 29.06.2007, 12:48
*grins* danke für die Blumen, Ihr Lieben .. Bodo, der Link ist Gold wert, da wird eigentlich ne Menge Info gegeben
Man kann aber schlicht und einfach sagen, daß bei medizinisch dringend erforderlicher(!!)Notwendigkeit eine Rehabilitationsmaßnahme auch vor Ablauf der Wartezeit möglich ist (ansonsten gilt i.A. eine Wartezeit von vier Jahren für derlei Maßnahmen).
Die Maßnahmen werden je nach Zuständigkeit von den verschiedenen Stellen bezahlt, wenn jemand EM-Rente bezieht ODER die entsprechenden Wartezeiten etc. erfüllt hat (=Rentenberechtigt ist/wäre), ist immer die Rentenversicherung dran.
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