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Schwerbehinderung – Seite 2

Mit einem Stoma ist das Leben anders, aber nicht weniger lebenswert. Trotzdem stellt es uns vor so manche Herausforderung. Hier ist das Forum für eure Fragen und Erfahrungen zum Alltag mit einem Stoma.
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44 Beiträge • Seite 2 von 51, 2, 3, 4, 5

Behinderung

Umfrage endete am 20.10.2006, 09:28

Ja, ich fühle mich behindert.
50%
13 Stimmen
50%
Nein, ich fühle mich nicht behindert.
50%
13 Stimmen
50%
 
Abstimmungen insgesamt : 26

Schwerbehinderung

Beitrag von Dugo » 11.10.2006, 15:44

100% Ausweis wegen MC und Stoma??? Seltsam. Das wird anscheinend von Fall zu Fall oder von Komune zu Komune verschieden gehandhabt . Im Endeffekt ist es mir auch egal, da ich mich auch halbwegs fit fühle trotz MC,Ileo und Asthma. Ich finde es aber tatsächlich auch ein wenig unberechtigt gegenüber "wirklich" ganz schwer körperlich und/oder geistig behinderten Menschen.
Ich habe 65% bekommen, die ich mir als Selbständiger allerdings praktisch an die Backe klatschen kann.

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Dugo

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Schwerbehinderung

Beitrag von Frau Lachmann » 11.10.2006, 23:54

Sabine049 hat geschrieben:... mein Stoma ist bis dato nicht einmal aktenkundig, d. h.ich habe das Versorgungsamt bislang nicht über mein Stoma unterrichtet


Ähm, muß man das? Habe das auch noch nicht "angemeldet" :D
weil ich dachte, mehr als 100 % gibt es sowieso nicht.;)

LG Lachi

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Frau Lachmann

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Schwerbehinderung

Beitrag von celtsey » 12.10.2006, 06:50

Hallo Dugo,

ich denke mal ich habe da wirklich ziemlich Glück gehabt. Als ich einen Termin bei der Amtsärztin hatte war ich gerade nach einer schweren OP aus dem Krankenhaus gekommen, so mit ca 45 kg und blass wie eine Leiche. Mit meinen Krankenhausunterlagen habe ich mich da rein geschleppt und die hat vermutlich gedacht ich mache höchstens noch 1 Jahr (habe ich da auch gedacht :( ) Damals habe ich mir auch die Parkerleichterung besorgt, die ich heute für mich nur noch sehr selten benutze, wenn ich vor lauter Durchfall kaum noch stehen und gehen kann.

@Biggi
Natürlich ist mir klar, dass es strenge Vorgaben gibt und die auch einzuhalten sind. Habe mich auf Seminaren öfter mit Ärzten der Versorgungsverwaltung unterhalten und die sind auch nicht wirklich glücklich damit. Aber es ging mir auch eher um die moralische Seite. Warum werden z.B. Einschränkungen bei altersabhängigen Behinderungen gemacht. Wenn ich jetzt 100 Jahre bin und kann nicht mehr gehen bin ich dann bin ich doch genauso eingeschränkt wie ein junger Mensch.

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celtsey

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Schwerbehinderung

Beitrag von Sabine049 » 12.10.2006, 08:26

Guten Morgen Celtsey :kiss:,

nach der Düdo.Tabelle wird Frau/Mann schon keine "Hundert" :D:D:D; und falls doch ... bleiben die altersbedingten Gebrechen und zunehmende Immobilität unberücksichtigt. Diese biblisch alten Herrrschaften leben ohnehin schon seit etlichen Jahren in Senioren- oder Altenheimen oder werden von ihren Kindern bzw. Enkelkindern betreut :confused: in Generationshaushalten ;)!

Ich persönlich halte die Handhabe gleichfalls für moralisch unvertretbar, schlichtweg ungerecht.

Das von Biggi zitierte Beispiel anhand der Migräne ist das typische klassische Beispiel für die Fehleinschätzung. Weil die Krankheit so viele Facetten und unterschiedliche Auswirkungen auf den Alltag des Betroffenen haben kann, sollte man m.M. nach die Betroffenen nach Schweregrad und Einschränkung ihrer Migräne einstufen und keineswegs schubladendenkend ablegen ... nach dem Motto: "Das bisschen Kopfweh" ...; früher hatte Migräne noch diesen Negativtouch: Unter Migräne litten ausschließlich "hysterische" Damem oder "Fräuleins" :D:D:D

Meine Schwester leidet unter wohl der stärksten Form von Migräneattacken mit Beginn der Pubertät, die bereits zu heftigsten lebensbedrohlichen neurologischen Ausfallerscheinungen führten wie halbseitigen Lähmungen + epileptischen Anfällen über Tage und Wochen hinweg :(. Trotzalledem hat sie weder einen Persilschein noch eine Anerkennung zur Chronikerin :confused:.

Liebe Grüße Sabine

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Sabine049

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Beitrag von celtsey » 12.10.2006, 09:38

Vieles würde sich vermutlich schon ändern, wenn die Ärzte wieder mitentscheiden können, was wie ich erfahren habe nicht mehr so einfach der Fall ist. Mir wurde von einer Ärztin der Versorgungsverwaltung erzählt,dass ihre Entscheidung immer von ihrem Chef (einem Juristen) gelesen wird und er dann die entgültige Entscheidung trifft. Die Ärztin fand das selbst ganz schrecklich und war garnicht mehr glücklich mit ihrem Job.

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Beitrag von Dugo » 12.10.2006, 10:13

@ celtsey
Uff, ich hoffe Du hast mich nicht falsch verstanden. Die "Ausweise" haben sicherlich meist immer Ihre Berechtigung. Es hat mich nur persönlich gewundert dass da 100% vergeben wurden. Die Versorgungsämter sind speziell bei den 100% Scheinen, meist super pingelig. Deswegen also keine falsche Scham und sehe es eher als Glücksfall an.
Und ums ehrlich zu sagen...Wir machen ja auch sonst so Einiges mit, da darf man sich über so eine Entscheidung auch mal freuen!:feiern:

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Dugo

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Schwerbehinderung

Beitrag von celtsey » 12.10.2006, 10:59

Dugo hat geschrieben:Die Versorgungsämter sind speziell bei den 100% Scheinen, die natürlich auch zum Parken verwendet werden dürfen, meist super pingelig.


Da irrst Du Dich, ohne G oder besser aG kannst Du das Ding außer bei Arbeitgeber, der Steuer (oder um Omas in der Straßenbahn zu ärgern) weitgehend in der Pfeife rauchen.

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celtsey

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Beitrag von doro » 12.10.2006, 13:00

Die Versorgungsämter sind speziell bei den 100% Scheinen die natürlich auch zum Parken verwendet werden dürfen, meist super pingelig.


Irrtum, das mag von Bundesland zu dto unterschiedlich genehmigt werden,hier in Niedersachsen berechtigen 100 GdB noch lange nicht dazu,beim Parken irgendwelche Vorteile zu genießen. :ballon:

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Beitrag von Sabine049 » 12.10.2006, 21:24

Guten Abend,

Die Versorgungsämter sind speziell bei den 100% Scheinen die natürlich auch zum Parken verwendet werden dürfen, meist super pingelig.


M.W. definitiv nein; bei einem Grad der Behinderung von 100 berechtigt den jenigen/die jenige keinesfalls zur Benutzung von Behindertenparkplätzen. Dafür sind i.d.R. entweder das MZ AG oder H erforderlich.

Parkerleichterung - zeitlich beschränkt auf längstens ein Jahr - ist bei Erfüllung gewisser Kriterien oder Indikationsstellungen möglich. Wird angefordert beim Straßenverkehrsamt der jeweiligen Kommune, wenn ärztlicherweise attestiert wurde, dass die/der Patient/in nicht zu zumuten ist, um meinetwegen zur Therapie zu gelangen, einen Fussmarsch mit erheblichen Aufwand zu bewältigen, bspw. Patienten, die sich einer Chemo/Bestrahlung oder einer Blutwäsche unterziehen müssen. Denen wird dann ein im Din 4-Format ausgefülltes Formular zur Parkerleichterung bewilligt. Diese Parkerleichterung läuft jedoch hier vor Ort binnen eines Jahres ab, und muss nach Ablauf neu beantragt werden. So verhält es sich jedenfalls regional in/um Osnabrück.

Liebe Grüße Sabine

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Sabine049

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Schwerbehinderung

Beitrag von doro » 12.10.2006, 21:55

:) in LG auch :D:D

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