von Linie 22 » 19.01.2009, 20:23
Parkerleichterung - zeitlich beschränkt auf längstens ein Jahr - ist bei Erfüllung gewisser Kriterien oder Indikationsstellungen möglich. Wird angefordert beim Straßenverkehrsamt der jeweiligen Kommune, Diese Parkerleichterung läuft jedoch hier vor Ort binnen eines Jahres ab, und muss nach Ablauf neu beantragt werden. So verhält es sich jedenfalls regional in/um Osnabrück.
von GnomeRanger » 19.01.2009, 21:21
Ich habe ne Schwerbehinderung von 50%
Parkerleichterung habe ich nicht bekommen...bin ja auch gut zu Fuss und kann Fahrrad fahren. Allerdings habe ich die Gebührenbefreiung beantragt.
Leider macht mein Pavianar**h laute Geräusche und dank des Macrogol habe ich 3-4 mal sehr breiigen Stuhlgang, den ich aber abstreifen muss, da die Schwerkraft bei mir irgendwie nicht so richtig funktionieren will
Außerdem habe ich sehr oft Blähungen und muss den Beutel lüften.
Also bleibe ich viel zuhause und gehe selten raus, vorallem auch weil es schwierig ist in den meisten Kneipen die Beutel zu wechseln.
Mal gespannt, ob ich es durchbekomme.
Ich kann nicht genau sagen ob ich mich behindert fühle....eher eingeschränkt. Für mich war es kein Problem früher einen Kasten Wasser mit einer Hand hochzuheben und auf den Tisch zu stellen. Das kann ich alles nicht mehr. Leider merke ich auch nicht direkt wenn ich zu schwer hebe...erst abends, wenn mein Stoma meckert.
Also muss ich immer jemanden bitten mit mir einzukaufen oder was zu besorgen.
Mal schauen was die Zukunft noch bringt. Irgendwann habe ich die Sache im Griff
LG Mickey
von Monsti » 19.01.2009, 21:36
Ich habe einen GdB von 90 (unbefristet) und fühle mich tatsächlich behindert - dies aber weniger wegen meines Ileostomas, sondern eher wegen meines schweren Verwachsungsbauchs und der Psoriasispolyarthritis, die mich leider auch noch plagt.
Grüßle von
Angie
von Linie 22 » 19.01.2009, 21:51
Hi,
allein schon den Ausdruck "behindert" finde ich nicht besonders anheimelnt. Aber wie soll man es denn sonst ausdrücken? Dazu fällt mir Möchtegernwortspielerin gar kein alternativ Begriff ein.
Zumal ich gerade Heute erst von einem völlig fremden durchgeknallten Idioten daraufhingewiesen wurde, dass ich nicht behindert sei und mein Auto gefälligst auf einen Nichtbehinderten Parkplatz abzuparken hätte.
Was Kleidung alles so ausmacht!?
Hi,hi,hi,hi,hi,hi,hi,hi,hi,hi,hi,hi
Zu guter letzt: Der Lacher war , wie so oft, auf meiner Seite .
Am liebsten wäre der Typ, vor Kram, im Boden versunken.
Aber noch mehr hat er sich über mein leicht zynisches Lächeln geärgert.
Tschüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüss, grüßt, austrahlungsliebend, Linie 22
von Frau Lachmann » 19.01.2009, 23:40
Linie 22 hat geschrieben: dass ich nicht behindert sei und mein Auto gefälligst auf einen Nichtbehinderten Parkplatz abzuparken hätte.
Was Kleidung alles so ausmacht!?
von Linie 22 » 20.01.2009, 10:38
Hallo @ Lachi,
:feiern: Ich kenne das auch und es ist schon schwer, Behinderte mit Stöckelschuhen, kurzem Rock und pinkfarbenen Mantel zu erkennen!
bin eigentlich froh und dankbar (sage denen das dann auch), daß sie so drauf acht geben und die Leute, die falsch parken, darauf hinweisen. Ist sehr in Ordnung!
von Frank38 » 20.01.2009, 14:45
Huhu,
Es ist schon traurig im eigenen Land, das manche Bundesländer es anders regeln als andere, lebst du in einem Bundesland wo es keine Parkerleichtung gibt bei einer bestimmten Krankheit oder Behinderung hat man so gesagt die Arschkarte.
Hier mal ein Link dazu, mit einer Intressanten Liste wo man sehen kann ab wann man eine Parkerleichterung bekommt oder überhaupt eine, liste ist in PDF Format:
http://blog.behindernisse.de/rechtliches/parkerleichterung
Ich selbst fühle mich nicht Behindert, nur eingeschränkt in manchen Köperlichen tätigkeiten, darum hab ich so ein teil noch garnicht beantragt, weil ich es nicht brauche mich eigentlich so Fit fühle, wenns nicht so wäre dann hätte ich es schon lange gemacht.
lg Frank
von hmengers » 20.01.2009, 15:12
Hallo,
MIR sieht man die Behinderung natürlich an - und das hat auch seine Nachteile, weil man noch lange nicht immer für voll genommen wird...
Aber hier geht es im Moment ja mehr um Parkerleichterungen. GANZ FRÜHER gab es nur den blauen Parkausweis nach der (Bundes-)STVO. Dann haben der Reihe nach immer mehr Bundesländer ergänzende Regelungen nach Ländergesetzen eingeführt. Ist doch eigentlich eine gute Sache - und die breiteren Behindertenparkplätze bleiben für die frei, die sie (z.B. mit dem Rollstuhl) wirklich brauchen. Aber bei denen steht dann auch aG, H oder Bl(ind) im Schwerbehindertenausweis und gerade mit dem H(ilflos) im Ausweis umzugehen fällt manchen ganz schön schwer.
Nichts ist optimal, aber wenn alles so halbwegs vernünftig geregelt wäre wie gerade das Parken bei Behinderung!
(Bitte nicht jetzt wieder jaulen. Mit einem Stoma bekommt man ja den gelben Parkausweis auch - siehe viele vorhergehende Threads)
Herbert
von Siskinanamok » 20.01.2009, 15:28
Hallo zusammen,
ich habe gerade von meiner Uni die Antwort bekommen, das es keine gesonderten Regelungen für Behinderte gibt. Es kann im Höchstfall bei einer Prüfung entschieden werden, ob eventuell die Dauer verlängert wird. Das liegt aber im Ermessen des Prüfers.
Ich hatte ja zumindest gehofft das die Regelstudienzeit verlängert würde, da ich ja aufgrund meiner Behinderung/ Krankheit immer wieder dazu gezwungen bin lange Zeiten im Kh zu verbringen. Leider wird dies so nicht anerkannt, das heißt wenn ich über die Regelstudienzeit hinauskomme, ist das halt meine Sache dies hinterher einem potentiellen Arbeitgeber zu erklären. Schade gerade deshalb, weil oft schon die Bewerber aussortiert werden und gar nicht erst zum Gespräch gebeten werden, die über der Regelstudienzeit liegen...
Defakto bringt mir der Ausweiß somit gar nichts.
Viele Grüße
Siski
von doro » 20.01.2009, 15:32
Hallo Frank,
das in Deiner Liste aufgeführte Niedersachsen hat sich verbessert, denn es gibt bei uns seit einigen Jahren die Parkerleichterung für Stoma Träger,Colitis-Kranke ect.
LG doro
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe