von doro » 18.08.2008, 17:35
Auch Interessant
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2930307.html
von Melli » 19.08.2008, 04:42
In der Regel sind schlichtweg keine Kundentoiletten vorhanden und vorgesehen, daher ist das bei Supermärkten meist so, dass sie verneinen müssen. Auf die Perso-Toilette kommt man nur durch interne Gänge/Türen, da darf halt nicht Hinz und Kunz rein. Ich finde das logisch.
Dass gesunde Menschen ihren 20 Minuten Einkauf bei Plus ohne Toilettengang überstehen sollten, ist ja wohl auch klar
Und dass die Frage nach einer Toilette erstmal verneint wird, ist für mich auch ok - a) gibt es keine, b) fragen derart viele Leute danach, die echt mal zu Hause oder 5 Minuten später gehen könnten. Die Kassiererin kann ja nicht wissen, wann es wirklich notwendig ist, wie in unserem Fall.
Wobei ich sagen muss, trotz wasserdünnem Ileo-Beutel komme ich in die Verlegenheit nie. Ich müßte vor dem Einkauf richtig guuuuut essen, um dann im Laden wechseln zu müssen. Ist mir daher in 5 Jahren Känguruh Gott-sei-Dank noch nicht passiert, dass ich irgendwo fragen musste
von wukasisumo » 19.08.2008, 05:51
ja, meli hat recht. da ich auch im lebensmittelhandel arbeite und wir auch keine kundentoilette haben, muß ich nach der frage auch verneinen. ich frage aber immer, ob's arg dringend ist und wenn's bejaht wird, lasse ich die leute auf's personalklo. und die sind im hinterraum, bei der umkleide und büro.
außerdem glaubt ihr nicht, als wir das lockerer gesehen haben, wie in der vergangenheit manchmal die toletten verlassen wurden, manche sind echte schweine. oder es werden die seifen geklaut - wer hat das denn nötig?
ich glaube, es hat auch mit der größe des ladens zu tun, ob es kundentoiletten gibt oder nicht.
lg sabine
von crab » 19.08.2008, 08:42
hallo zusammen,
habe eben einmal mit dem leiter unserer lebensmittel-
überwachung gesprochen und nach der toilettenbenutzung/
bereitstellung in lebensmittelgeschäften gefragt.
die toilettenbenutzung im lebensmittelbereich ist durch
die hygieneverordnung und das infektionsschutzgesetz ge-
regelt. es ist grundsätzlich verboten, dass kunden die
personaltoiletten benutzen.
wenn das personal in dringenden fällen kunden das benutzen
der personaltoiletten erlauben, dürfen sie das, nur er-
wischen lassen dürfen sie sich nicht.
wenn also der toilettengang verwehrt wird, liegt das nicht
am personal, sondern am gesetzgeber.
viele grüsse wolfgang
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe