von Ceule » 04.05.2012, 11:00
Habe vor ein paar Tagen einen netten Brief vom Sozial Gericht bekommen, in dem man mir Bescheinigt das ich voll betohnung liegt auf voll ohne Einschränkungen Abrbeitstsfähig bin.
Es gibt keine erweiterten Bedingungen in Sachen Toiletten
(öffentliches WC ist austreichend) und erweiterte Pausen Zeiten sind nicht notwendig.
Das ganze bezieht sich unter anderem auf dem Entlassungs Bericht der REHA in der ich angeblich dem ausgewogenen Behandlungsprogram gut zurecht gekommen bin.
Mein Programm bestannd 2 x die Woche mit Rentern spazieren gehen , 2 x Sitzärgometer , 2 x Bodenbecken Gymnastik, alles andere wurde mir Untersagt, weil damal schon eine Hernie Vorlag und da waren die ganz Vorsichtig mit mir, Fahradfahren / Schwimmen / gezieltes Krafttränig alles das wurde mir untersagt und da spricht man von ausgewogenem Behandlungsprogramm
Das ich nach der REHA weitere vier OP's hatte und ich mich bis Dato davon nicht erholt habe (Leistnugs Niveau 20-30 % sprich 20 Minuten spazieren gehen dann ist schon mal Pause angesagt) wird völlig außer acht gelassen, abgesehen von den ganzen neben Erscheinungen die sich bei mir nun auch alle Eingestellt haben (Blase / Potenz Schwierigkeiten) usw Hernie mittlerweile wieder Handball groß und noch ne OP wollen die Ärtzte nicht und ich auch nicht nur im absoluten Notfall.
Mit diesem schreiben könnte ich jetzt eigentlich zum Arbeitsamt gehen mich als Berufkraftfahrer bewerben
habe ja alle Quallifikation bis hin zum Gefahrgut Transport und dann nach mir die Sinnflut.
Als wenn man nich schon genug gestraft ist nein die Ämter hauhen immer noch oben drauf.
Meine Stoma Therapeutin war heute hier und die hat über das Schreiben nur den Kopf geschüttelt zu den Toiletten meinte Sie auch mindestens Behinderten WC oder zu mindest WC mit abschließbaren Waschteil , da der Versorgungswechsel im normal Fall am Waschbecken geschieht, denn auf modernen WC sind keinerlei Ablage Möglichkeiten Vorhanden nicht mal mehr ein Spühlkasten und dann wird es echt schwierig wie ich auch aus eigener Erfahrung weis , wäre nicht das letzte WC was ich wischen durfte weil beim wechsel der Darm loslegte, was er gerne tut wenn der Druck weg ist oder wenn man sich zur Toilette bügt um an sein Zeug zu kommen.
Ich weis ist jetzt ein bisschen viel auf einmal, aber könnt ja mal eure Erfahrungen schreiben.
Gruß Ceule
von Blondie55 » 04.05.2012, 11:40
Hallo Ceule,
Du hast doch sicherlich noch einen Behindertengrad?
Somit dann auch das Recht Behinderten-WCs aufzusuchen.
Die andere Seite ist, das man als Behinderter natürlich auch voll berufsfähig
sein kann.
Ist nicht immer ganz so einfach.
Nach meiner RV hatte ich z.B. sehr starke Probleme mit der Kontinenz.
Nach 3 Monaten wollte der Arzt mich nicht mehr krankschreiben.
Die Krankenkassen machen da wohl nicht mit.
Also ab zur Arbeit mit Vorlagen, das war schlimmer als meine Beutelzeit.
LG
Blondie
von biggen » 04.05.2012, 11:55
An meinem Arbeitsplatz (Krankenhaus) gab es eine Behindertentoilette, die ich benutzen konnte. Ich brauche unbedingt eine abschließbare Toilette mit Waschbecken. Habe natürlich auch schon mal "notfallmäßig" auf öffentlichen Toiletten wechseln müssen, das waren aber keine guten Erfahrungen.
Wie sieht es denn aus mit einer "Wiedereingliederung" ins Berufsleben, damit Du nicht sofort voll einsteigen musst?
von doro » 04.05.2012, 12:17
Hallo Ceule,
sieh das Ganze einfach cool,dennDu bist sicher Schwerbehindert und damit sind Deine Chancen sehr gering, selbst als Berufskraftfahrer, einen Job zu bekommen.Zur Toilettensache bin ich mir nicht sicher, ob da für Dich eine Ablage vorhanden sein muss. Auch wenn es schwierig ist, mit etwas Geschick lässt sich durchaus ein Versorgungswechsel in einem weniger komfortabel WC vornehmen.Da ich stets einen Entsorgungsbeutel dabei habe,wird der einfach als hygienische Ablage übernommen, bevor er seinen ursprünglichen Zweck erfüllt. Wenn Du nach der Reha noch einmal unters Messer musstest, warum lagen dem Soz. Gericht diese, ja wohl neueren Ergebnisse, nicht vor ?
Edit,das Wörtchen nicht,vergessen.
Im Übrigen muss ich Dir sagen, dass Deine jetzige Situation mir unendlich Leid tut, denn ich erinnere mich an Deine 1000 Fragen und Ängste vor Deiner OP zum Stoma und all das was NICHT passieren sollte, ist ja nun wohl eingetreten. Hält Deine Familie wenigstens zu Dir ?
von Biggi0001 » 04.05.2012, 12:33
Bei allem Verstaendnis fuer den Aerger, den man empfindet, wenn man vor Gericht verloren hat - aber mal ehrlich.... auf jedem Rastplatz findet sich ein Behinderten-WC, in Firmen auch. Einfach mal nett nachfragen oeffnet da sprichwoertlich Tueren (wofuer ueberhaupt ein Behinderten-WC gebaucht wird, erschliesst sich mir eh nicht, wechselt ihr zwanghaft jedes mal den Beutel, wenn ihr ein Klo seht? )
Erweiterte Klozeiten brauchts auch nicht, seine Koerperhygiene (ausser Malheurs de Kack) erledigt man vor der Arbeit - und bei Notfaellen hat sicher auch ein AG Verstaendnis.
Alles in allem - ich finde die Entscheidung vollkommen gerechtfertigt.
Gruss, Biggi
von Kienante » 04.05.2012, 13:16
Biggi0001 hat geschrieben:wofuer ueberhaupt ein Behinderten-WC gebaucht wird, erschliesst sich mir eh nicht, wechselt ihr zwanghaft jedes mal den Beutel, wenn ihr ein Klo seht?
Ceule hat geschrieben:
auf modernen WC sind keinerlei Ablage Möglichkeiten Vorhanden nicht mal mehr ein Spühlkasten und dann wird es echt schwierig wie ich auch aus eigener Erfahrung weis , wäre nicht das letzte WC was ich wischen durfte weil beim wechsel der Darm loslegte, was er gerne tut wenn der Druck weg ist oder wenn man sich zur Toilette bügt um an sein Zeug zu kommen.
Biggi0001 hat geschrieben:seine Koerperhygiene (ausser Malheurs de Kack) erledigt man vor der Arbeit - und bei Notfaellen hat sicher auch ein AG Verstaendnis.
Ceule hat geschrieben:
Meine Stoma Therapeutin war heute hier und die hat über das Schreiben nur den Kopf geschüttelt zu den Toiletten meinte Sie auch mindestens Behinderten WC oder zu mindest WC mit abschließbaren Waschteil , da der Versorgungswechsel im normal Fall am Waschbecken geschieht
Biggi0001 hat geschrieben:Erweiterte Klozeiten brauchts auch nicht, seine Koerperhygiene (ausser Malheurs de Kack) erledigt man vor der Arbeit
von White_Buffalo » 04.05.2012, 13:23
Moin,
da ich nicht weiss, worum es in dem Sozialgerichts-Urteil ging,
kann ich auch nicht sagen, dass ich die Entscheidung gerecht finde.. !!
(Nein, ich zitiere hier nicht Dieter Nuhr... )
Und nein, normale Kangaroos wechseln nicht zwanghaft den
Beutel wenn sie ein Klo sehen... das ist ja schon fast eine
boshafte Unterstellung.
Wer denn wie, wann und wie oft seine Körperhygiene erledigt,
ob vor, während oder nach der Arbeit, das bleibt ja wohl
jedem selbst überlassen. Jedenfalls ist es für mich absolut
verständlich, das Stomaträger eine geschlossene Kabine in
einem Behinderten-WC bevorzugen!!
Also, Ceule, (ich gehe mal davon aus, dass Du den Status eines
Schwerbehindeten nach wie vor hast), wenn Du denn unbedingt
den Job als BKF ausüben willst, dann hole Dir den WC-Schlüssel
vom CBF... und schon öffnet sich damit fast jede Tür der Behinderten - WC´s...
Ach ja, das Testat "voll arbeitsfähig" heisst nicht, das man
in seinem bisherigen Beruf weiterhin arbeiten kann; es bedeutet
lediglich, dass man in der Lage ist, irgendeinen Job auszuführen!
(Wenn Du Fragen hast, dann kannst Du mir auch gerne eine PN senden....)
Gruß aus der Moorkate
Micha
von Kienante » 04.05.2012, 13:35
Danke, Micha, hatte vor lauter Ärger ganz vergessen, den Tip mit dem Euroschlüssel zu posten
Hier sicherheitshalber noch der Link mit Infos dazu :
http://www.cbf-da.de/cgi-bin/shop.cgi?action=details&id=10003&kategorie=CBF
- wir wollen ja hier nicht zanken, sondern uns gegenseitig helfen, gelle ?
In diesem Sinne
Maren
von doro » 04.05.2012, 13:40
ALSO, ich muss nun allerdings auch feststellen, dass um das Thema - Toiletten- ziemlich viel aufhebendes gemacht wird . Wenn ich mit der Angst im Nacken aus dem Haus gehe,es passiert ein Unglück ,dann passiert es auch. Bei normaler Nahrungsaufnahme muss ich,obwohl Ileo, meinen Beutel nur zu Pipi Zeiten leeren und wenn ein Malheur passiert,bin ich froh, dass ich überhaupt eine Toilette finde,den Rest bekomme ich dann auch noch hin.Sofern genug Klopapier vorhanden ist.
Noch ein PS hinterher,was dem AN,vor allem als Behinderter , zusteht, hat Biggi ,da bin ich sicher, keinen Aufklärungsnotstand.
von biggen » 04.05.2012, 13:55
ich glaube, ileostomieträger haben es mit dem "entleeren" etwas leichter, bei mir muss der beutel z.B. "gewechselt" werden, und da der stuhl sehr unterschiedlich ist (unterschiedlich dick/dünn, unterschiedlich oft, sehr geruchsintensiv), ist das benutzen einer "normalen" öffentlichen toilette auf jeden fall ein problem.
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