von Börgi » 29.09.2016, 17:14
Hallo ihr Lieben,
bei mir ist der Sozialdienst damals auf Station gewesen und hat mir ein Packen Infomaterial dagelassen!
Meinen Behindertenausweis hatte ich damals schon. Um den mußte ich mich alleine kümmern und das ich überhaupt einen besitze, hab ich meiner Freundin zu verdanken! Die hat mich dort förmlich "hin geschubst" und zur Antragstellung "genötigt"! Dafür bin ich ihr dankbar.
Um die Erhöhung des Behindertengrades, hab ich mich nach jeder OP selbst gekümmert und einen formlosen Antrag mit Kopie des KH-Berichtes eingereicht. Da hat sich keiner im KH drum geschert!
Ich hab die Erfahrung gemacht, wenn man was erledigt haben will, sollte man sich selber bemühen!!!
Die Aktionen des Sozialdienstes wird wohl in jeder Klinik anders gehändelt!!!
Liebe Grüße von mir!!!!
von Martha » 29.09.2016, 19:34
Hallo Michi,
dass Dir das Stoma nur 10% gebracht und Du mit bereits vorhandenen 20% dann auf 30% gekommen bist, erstaunt mich sehr (das ist rein subjektiv, andere haben vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht, wie Du).
Jemand schrieb vorhin, dass man mit einem relativ pflegeleichten Colostoma ja meistens auch nicht so die Einschränkungen hat und gehandicapt ist.
Ein anderer schrieb, dass die Gesetze wohl überall gleich sind.
Die Anwendung ist es scheinbar nicht.
Ich habe seit wenigen Monaten ein Colostoma ohne eine Vorerkrankung. Also kein Krebs, Morbus Crohn oder irgendwas.
Meinem Schwebi-Antrag habe ich ein Attest und einen Entlassungsbericht beigefügt.
Wurde dann informiert, dass man noch Unterlagen anforden und sich wieder melden würde.
Sechs Wochen später bekam ich den Bescheid, dass mir ein GdB von 60 zuerkannt wurde.
Warum ich 60 bekommen habe und Du nur 10, irritiert mich sehr.
Hak da unbedingt mal nach und frag auch, wie sich so eine Ungleichbehandlung begründen lässt.
Viel Erfolg und liebe Grüße
Martha
P.S.: Ich bin 50 Jahre alt, mit dem Sachbearbeiter weder verwandt noch verschwägert und ich wohne ganz weit weg von Bayern.
von Martha » 29.09.2016, 20:01
Nachdem ich jetzt die anderen Beiträge nochmal gelesen habe, komm ich echt in´s Grübeln.
Trudi z.B. hatte damals mit "Herzschwäche, Diabetes, Nierenfunktionsstörung und posttraumatischer Belastungsstörung!" 50 % bekommen. Dagegen fühl ich mich ja kerngesund.
Andere mit Krebs auch nur 50 %
Ich jetzt mit meinem wirklich netten Colostoma direkt 60 %.
Wie kann das sein ?
Vielleicht stand in den Unterlagen, die die angefordert haben, irgendwas, was ich nicht weiß ?
Vielleicht dachte der nette Sachbearbeiter "ach gottchen, die arme Frau. Der geb ich mal für ihre letzten zwei Jahre direkt 60 % ".
Liebe Grüße an alle.
von Börny » 29.09.2016, 20:36
Guten Abend Micha..
Auf jedenfall Widerspruch einlegen.....mit allen Mitteln...solch einen Widerspruch erwarten die Versorgungsämter von Haus aus...Das ist in der Regel so...
VIEL GLÜCK dabei.....Ich halte meine 100% schon seit 16 Jahren....und die wollte man mir auch vor 2 Jahren trotz weiterer Operationen senken....
Gruß aus Hilden sendet Dir Bernhard...
Es scheint sehr im ermessen des Bearbeiters zu liegen. Ich habe mit Ileostoma, Diabetes und sehbehinderung 70%auf Lebenszeit bekommen. Eine nette ex Kollegin ist beidseitig schwerhörig, mit Hörgerät fast normal und hat 100%.Ich gönne es hier aber dann weiß man auch wie entschieden wird, es ist wie im Lotto.
von Webkänguru » 30.09.2016, 05:34
Hallo Micha,
auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Merlina hat schon darauf hingwiesen, alleine die Tatsache, dass du ein Stoma hast, soll lt. Versorgungsmedizin-Verordnung mit einem GdB von 50 berücksichtigt werden (Stichwort "künstlicher After", Kapitel 10.2.4).
Wie der Grad der Behinderung ermittelt wird, zeigt dir dieses Video:
von Webkänguru » 30.09.2016, 05:45
Hallo zusammen,
weil es hier angesprochen wurde, hier kurz eine Info zum zu erwarteten GdB bei Krebs:
von Hanna70 » 30.09.2016, 12:17
DANKE Christian!
Jetzt sollte es wirklich jeder verstanden haben.
Darum traue ich mich jetzt, diese Zeitungsmedlung von gestern hier zu zitieren:
"Zug stundenlang blockiert - SEK nimmt Täter fest ... Laut Polizei hatte der Fahrgast statt eines Tickets seinen Behindertenausweis vorgelegt. Dieser berechtigte ihn jedoch nicht zur kostenlosen Fahrt. Daraufhin drehte der Mann durch ..."
Sicher war der Mann geistig verwirrt und eigentlich ist das traurig. Aber ich musste trotzdem etwas grinsen - der Zug kam aus Bayern. Vielleicht weiß man es dort wirklich nicht anders?
Liebe Bayern, ich liebe Euer schönes Bundesland und ich weiß auch, dass Ihr Humor habt!
Rosi
von Maninana » 30.09.2016, 12:22
Hallo,
mit Colistis Ulcerosa und einem Stoma habe ich nach dem ersten Antrag ebenfalls nur 20Grad bekommen. Nach einem Widerspruch und dem Hinzuziehen von weiteren Ärzten, die dann Stellung nehmen mussten, wurde er auf 60Grad angehoben. Es lohnt sich daher die Einschränkungen detailliert zu erläutern und ich glaube, die Behörden kalkulieren geradezu zu mit einem Widerspruch. Anders kann ich mir manchmal die niedrigen Einstufungen einfach nicht erklären.
Ich wünsch dir gutes Gelingen!
von Ele1 » 30.09.2016, 13:10
Hallo Christian,
Das ist nicht ganz richtig.
Mit dem orangennParkausweisndarf man in Berlin und Brandenburg auf der Behindertenparkplätzen parken.
Auch manche Gemeinden hier in Sachsen erlauben dies.
Viele Grüße Gabi
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe