von Melli » 30.09.2016, 19:44
Hallo zusammen!
Wir würden uns freuen, wenn wir von allen Seiten das Thema "Bayern" mal ruhen lassen
Viele Grüße
Melli (Moderatorin)
von Trudi » 30.09.2016, 19:56
Oooooch, ich zieh mich gerne durchn Gaugau!
Aber guuuuut, weil du's bist!
Griagst a a Bleamerl!
Oda a drei!
Un a scheen's Wochnende wünsch i dia a!
Na gut, ich sag nichts mehr über Bayern aber über die Seppelhosen vielleicht doch mal wieder.
von Trudi » 01.10.2016, 00:54
Es ist Wiesn-Zeit!
Holarireiholaradio!
Da sind Krachlederne in!
Was war eigentlich die ursprüngliche Frage in dem Fred???
von Micha-Duis » 01.10.2016, 10:15
Guten Tag, Ihr Lieben!
Ganz, ganz herzlichen Dank für Eure Anregungen und wichtigen Hinweise.
GdB ist gebongt, von wegen Prozente.
Ich werde an diesem Wochenende meinen Widerspruch ausführlich begründen.
Fakt ist, ich kriege meinen Job nicht mehr so hin wie vor der OP.
Und ich mache meinen Job (Redakteur) gerne, darin gehe ich auf, macht mir immer noch Spaß.
Aber die mentale und rein körperliche Belastung, die mit dem Job verbunden ist, kann ich mir auf Dauer kaum noch vorstellen. Der Akku, mein Akku ist schneller derzeit spürbar schneller leerer als früher.
Der mentale und körperliche Erschöpfungzustand nach der Arbeit ist viel heftiger als vor der OP.
Und das ist eine der für mich im Alltag am spürbarsten Einschränkungen.
Ich bin platt wie eine Flunder und nach meinem Job kann ich nur die Füße hochlegen, mich ablegen und gut ist.
Am 10. Oktober werde ich wegen der RV einen Besprechungstermin im Krankenhaus haben.
Ich halte Euch dann wieder auf dem Laufenden.
Nochmals herzlichen Dank für Eure Hinweise.
LGMicha
von afkule » 01.10.2016, 12:49
hallo in die runde,
mir sei noch ein kleiner hinweis zum widerspruch gestattet. dieser kann schriftlich, oder zur niederschrift abgegeben werden. zur niederschrift bedeutet, der sachbearbeiter bekommt vom antragsteller den widerspruch in die feder diktiert. er muss das gesagte aufschreiben. "er muss"
also wenn euch jemand sagt, gehen sie nach hause und reichen sie dann schriftlich widerspruch ein.....kann eure antwort lauten, ich möchte hier meinen widerspruch zur niederschrift aufgeben. nachdem der sachbearbeiter alles diktierte schön aufgeschrieben hat, wird er es vorlesen. danach kommt unter die formulierung ein v.g.u. heißt, vorgelesen, genehmigt und unterschrieben und wird dann von beiden parteien unterschrieben.
ich habe ja auch jahrelang auf der anderen seite des schreibtisches gesessen und war auch für die widerspruchsbearbeitung verantwortlich. nein, es ist niemand darauf bedacht, möglich viele widersprüche zu bekommen, um stellen zu schaffen. der widerspruch ist aus meiner erfahrung leider oft unnötig gewesen.....oft lagen nicht alle unterlagen vor. aber egal, dieser hinweis nur von meiner seite. letztens habe ich dies auch einmal genutzt, als ich auf einem amt einen widerspruch einreichen musste. die sachbearbeiterin hat zwar etwas säuerlich geguckt, aber dann alles schön aufgenommen.
viele grüße afkule
von Hanna70 » 01.10.2016, 14:57
Hallo afkule,
das ist ein toller Tipp!
Aber ich glaube, da muss man schon ganz schön clever sein, um einfach sitzen zu bleiben und zu diktieren.
Wegen der "Schaffung von Stellen": Wenn alles fein säuberlich auf dem Antrag steht und dann trotzdem "vergessen" wird, kommt man schon mal auf komische Gedanken... Vor allem dann, wenn so etwas öfter passiert.
LG Rosi
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