von Monty » 14.06.2008, 22:04
Hallo alle zusammen
Als Stomaträger habe ich ein Schwerbehinderten-Ausweis mit GdB 100%
Möchte gerne eine Kur beantragen , muss ich dann noch pro Tag zuzahlen?
Oder übernimmt die Krankenkasse das? Wer von euch hat davon Ahnung ?
Freu mich auf Antworten.
Liebe grüße Monty
von doro » 14.06.2008, 22:27
Hallo Monty,
Dein Ausweis schützt natürlich nicht vor Zuzahlungen
In wie weit Du davor befreit sein könntest ???denn Daheim musst Du ja auch leben,oder ??Frag nach beim Leistungsträger ( KK,BFA )
von Sabine049 » 15.06.2008, 09:01
Hallo Monty,
m.E. hängt es von verschiedenen Faktoren ab:
1.) Wer ist der Kostenträger - Rentenversicherer, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft,
2.) Kur, Rehamaßnahme oder AHB = Anschlußheilbehandlung.
In der Hinsicht wartete ich deinerseits, bis sich entweder Biggi0001 - unsere Expertin - meldet oder hmengers alias Herbert, der kann dir sicherlich auch weiterhelfen.
Normalerweise bei Kur o. Reha wird ein tägl. Obolus abverlangt, selbst wenn du bereits wg. deiner erreichten Belastungsgrenze von weiteren Zuzahlungen seitens der Krankenkasse befreit bist.
Liebe Grüße Sabine
von hmengers » 15.06.2008, 12:19
Hallo,
bei einer Kur, die die Krankenkasse zahlt sind 10 €/Tag Zuzahlung zu leisten, bis zu max. 280 €/jahr. Bereits geleistete Zahlungen (auch bei einem Krankenhausaufenthalt) werden angerechnet. Zahlt die RV für die Kur, fallen bei einer "Rehamaßnahme" keine Zuzahlungen an.
Herbert
@Sabine049: Danke für das Kompliment, Auf mich hinzuweisen gibt mir Kompetenz - und das an einem (nun geretten) Sonntag
von Monty » 15.06.2008, 21:58
Hallo
Erstmal schönen Dank an alle die mir Antwort geben konnten.
Werd mal sehen was die Krankenkasse so sagt oder die LVA. Werde mich dann wieder melden.
Gruß Monty
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