von Laramysthic73 » 21.05.2013, 08:26
Hallo Birgit,
ich hatte auch das Problem das bei meinen zweiten Renten-Antrag im Oktober '12 ( erster wurde 2008 gestell, aber das ist ein anderes Thema)garnicht weiter geprüft worden ist, da ich die 36 Monate in den letzten fünf jahren nicht voll hab, da ich seit April 2011 ja Krank war....
Wir haben daurauf hin ein Reha Antrag gestell, es folgte ien Untersuchung und und ide Rha wurde abgelehnt , da ich zu krank bin und keine rBesserung in sicht ist und ich Rente beantragen sollte , diese Untersuchung würde sogar auch als Untersuchng zur rente genutzt werden und ich bräuchte kein weiters Gutachten....
nach den ersten lachern, darüber das scheinbar die Linke Hand nicht weiß was die rechte macht, hab ich angerufen und mich erst bei der Reha Abteilung und dann bei der rentenAbteilung erkundigt.....nach dem zweiten Anruf hab ich folgenden Hinweis bekommen:
Ich soll als Versicherungsfall umbedingt Angeben , das er durch meien OP im April '11 eingetretten ist, weil dann hab ich die Monate voll und würde sogar rückwirckend meien Rente zu meinem zweiten Antrag Oktober 2012 bekommen..
Wenn nicht expliziet geschrieben wird, das zb eine OP die Erwerbsminderung quasi *ausgelöst* hat wird der Zeitpunkt der Antrag stellung genommen und dann zurückgerechnet mit den pflichtbeiträgen...
Da meine Beraterin das scheinbar nicht wußte (ist aber hier in der Gemeinde die Rentensprecherin) hätte das mich fast meien Rente gekostet...Heute werde ich also einen neuen Antrag stellen....
Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt.....bin da manchmal etwas zu blöde...
von le courageux » 21.05.2013, 11:04
Liebe Birgit,
mein Tipp wäre, einmal mit dem VDK Kontakt aufzunehmen, ich hatte damit gute Erfahrungen gemacht. Meines Wissens ist da auch was möglich, wenn man bisher kein Mitglied war (ich glaube Beitrag für einen kurzen Zeitraum rückwirkend einzahlen)
Auf jeden Fall kostet fragen ja nichts.
Viel Glück, wie auch immer du es letztendlich machst.
Viele Grüße
Rüdiger
von hmengers » 21.05.2013, 15:26
Hallo
lt. Gesetz muss man in den letzten fünf Jahren vor Beginn einer EM-Rente entweder Ansprühe aus mind. 36 Monate PFLICHTBEITRÄGEN oder aus 60 Monaten freiwilligen Beiträgen erworben haben. (Kurzfassung)
Zum VDK: siehe den Link unten für Fördermitglieder (bin schon etwas beleidigt)
Herbert
von birgit40 » 21.05.2013, 16:15
vielen vielen dank an alle !! ihr habt mir sehr weiter geholfen . also ich werde erneut den antrag stellen , da ich 36 monate pflichtbeiträge bezahlt habe !!!!
lieber herbert : entschuldige vielmals , ich würde nie zur VDK gehen weil ich weiss das du rechtsbeistand leisten kannst ,wenn nix mehr geht und die sich stur stellen sollten !!!
ich versuche es aber immer erst im guten !!! danke dir vielmals lieber herbert !!!
liebe grüsse birgit
von le courageux » 22.05.2013, 12:59
hmengers hat geschrieben:
Zum VDK: siehe den Link unten für Fördermitglieder (bin schon etwas beleidigt)
Herbert
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