von birgit40 » 20.05.2013, 11:20
hallo ihr lieben !!
vieleicht ist das irgenjemanden auch so ergangen wie mir !!!
ich hatte doch mit dem arbeitsamt einen EU antrag gestellt da ich keine 15 monate in der woche mehr arbeiten kann !! ich war sehr lange zeit selbstsändig und mir fehlen ein paar jahre der einzahlung !!Rente wurde abgelehnt da mir die zeiten fehlen !!
ich hatte mal gelesen das man 72 monate vor rentenantrag in die ges. kasse eingezahlt haben muss !! dies war bei mir am 31.12.2012 erreicht, da ich seit 23.03.2011 arbeitsunfähig bin . ich muss hier dazu schreiben das , das arbeitsamt den antrag mit mir schon im oktober 2012 gestellt hatte ( da fehlten mir ja die 72 monate noch ) !!!
die DRV Berlin schrieb mir aber das der rentenantrag bis zu meiner erkrankung gilt also nicht mehr nach dem 23.03.11 !!!
hier nun meine frage !! ich bekam KG von der KK und anschliessend ALG wo doch beiträge in die ges. rente gezahlt wurde !! ?? also müssen doch die 72 monate gelten oder ??? mein vorhaben ist , einen erneuten rentenantrag zu stellen , da ich ja die zeiten seit 01.01.2013 voll habe !!! würde mich freuen wenn mir einer helfen könnte !!
vielen dank im vorraus !! noch ganz kurz : kennt jemand den § wo das gesetzlich verankert ist , mit den 72 monaten vor antrag stellung ???
liebe grüsse birgit
von charla » 20.05.2013, 11:41
Hallo Birgit!
Vorschlag: Geh doch mal zu der Beratungsstelle der DRV und lass Deinen Versicherungsverlauf prüfen.
Die erklären Dir das ganz genau, was evtl. fehlt und was vielleicht doch angerechnet werden kann.
Viel Erfolg!
Charla
von zwerg » 20.05.2013, 11:43
Du hast die Ablehnung bekommen?
Hattest du Alg oder Alg2? Weil seit 2011 bei Alg2 keine Rentenbeiträge mehr gezahlt werden (soweit ich das in Erinnerung habe).
Vielleicht hat es damit zu tun?
von birgit40 » 20.05.2013, 12:57
huhu zwerg !!!
ich hatte ALG , läuft bis 08.10.2013 also die rentenbeiträge werden gezahlt noch bis 08.10.13 !!!!!!!!
@ carla das hatte ich auch vor aber er wird mir auch nix neues sagen können !!!
liebe grüsse birgit
von Häslein » 20.05.2013, 13:13
Hallo Birgit,
für einen Bezug einer Erwerbsminderungsrente ( EU heißt es seit der Reform ja nicht mehr ) muss man folgendes erfüllt haben:
Es müssen 60 Monate Beiträge bzw, Pflichtbeiträge bezahlt worden sein. Dazu zählen neben dem, was man als Angesteller eingezahlt hat, auch die Zeiten, in denen man krank war, und Krankengeld erhielt, die Zeiten, in denen man Arbeitslosengeld bekommen hat und auch die Zeiten, in denen man Hartz IV bekommen hat. ( und natürlich die Ausbildung, wenn man eine sozialversicherungspflichtige Vergütung bekommen hat.
Da wurden ja auch Pflichtbeiträge bezahlt. Es können auch Erziehungszeiten der Kinder angerechnet werden.
( mehr fällt mir nicht ein, es könnte jedoch noch mehr zählen )
Von den genannten 60 Monaten ( also 5 Jahre ) der Beiträge bzw. Pflichtbeiträge muss man nachweisen, dass 36 Monate Beiträge oder Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung bezahlt worden sind.
Das sind die Rahmenbedingungen... ob es davon noch Ausnahmen gibt, weiß ich nicht, zumindest kenne ich keine, das heißt ja nichts.
Einfache Frage: Kannst Du in den letzten 5 Jahren 36 Monate Beiträge oder Pflichtbeiträge nachweisen?
Grundsätzlich der Tipp: Vom Fachmann beraten lassen...
LG, Häslein
von Häslein » 20.05.2013, 13:17
Ich nochmal:
Der Antrag zählt erst, wenn man alle Pflichtbeiträge eingezahlt hat - bei Dir müsste das noch bis Sep. 2013 dauern, wenn ich mich recht an die Frage erinnere, die Du dazu schon mal in einem Thread gestellt hattest .
Vorher beantragen, obwohl noch noch Beiträge fehlen... ?
LG, Häslein
von ritschi » 20.05.2013, 14:52
Hallo Birgit,
fordere doch ganz einfach von der DRV online eine Rentenauskunft an. Da stehen alle erfüllten Zeiten und die Einzahlungen bis Dezember 2012 drin. Ebenfalls sind in der Rentenauskunft die Wartezeiten aufgeführt.
Beste Grüße
Ritschi
von Häslein » 20.05.2013, 14:57
Hier noch ein Link ins Forum der DCCV
Im Thread beschreibt Thilo sehr gut den Weg zur Erwerbsminderungsrente ( die volle Erwerbsminderunsrente ist der Ersatz für die EU Rente! )
Zunächst geht es um Crohn und CU, jedoch werden auch allgemeingültige Faktoren genannt.
Hier http://forum.dccv.de/viewtopic.php?f=15&t=690
LG, Häslein
von birgit40 » 20.05.2013, 18:09
huhu !!
liebes häslein , ja ich kann sogar 40 monate nach weisen !!! da ich nach meiner selbstständigkeit auch wieder fast 1 jahr gearbeitet habe und beiträge eingezahlt habe bis zu meiner erkrankung im märz 2011 !!! aber ich weiss genau das mir die rentenbeiträge während meiner Krankengeld zeit auch abgezogen wurden und in die rentenvers. eingezahlt worden sind !!
ich warte mal noch auf ein paar antworten , dann werde ich vieleicht doch termin mit dem vers. ältesten machen , aber da komme ich erst ende juni dran , weil er so ausgebucht ist !! ( der hatte mir damals auch bei der witwenrente geholfen )
vielen dank für eure hilfe
liebe grüsse birgit
von birgit40 » 20.05.2013, 18:20
nochmal ich !! einen rentenverlauf habe ich bekommen und da steht drin das ich , wenn ich erwerbsunfähig geworden bin eine rente von ca 302 euro erhalte.
aber die DRV möchte sich nicht an die 36 monate vor rentenantrag halten , sie behaupten das nur die zeiten zählen bis zu meiner erkrankung also bis 23.03.2012 ( da hatte ich die 36 monate natürlich noch nicht voll eingezahlt ) , was ich so nicht nach vollziehen kann !! das beste ist wirklich , ich stelle den antrag erneut ! da ich die zeiten ja ab 1.1. 2013 voll habe !!
einen versuch ist es auf alle fälle wert !!
@ häslein , nein die beiträge wurden jetzt 40 monate bezahlt , da ich ja vorher gearbeitet habe und im moment bekomme ich noch ALG da ich vorher nicht arbeislos war und der antrag auf rente vom arbeitsamt voreilig gestellt wurde !!! also okt. 2012 !!!
liebe grüsse birgit
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