von marion17109 » 10.04.2007, 22:46
Bei Frontal21 im ZDF gab es heute einen Beitrag über Erwerbsminderungsrenten: Fragwürdige Rentenkürzung. Ist jemand von Euch dieser ominöse § 100 und seine Folgen für uns Erwerbsminderungsrentner bekannt?
Das Altersgrenzenanpassungsgesetz, in der Öffentlichkeit bekannt als das Regelwerk, das das Rentenalter auf 67 Jahre herauf setzt, passierte Ende März den Bundesrat. Von vielen unbeachtet blieb Paragraph 100, der auch die betroffenen Erwerbsminderungsrentner nun teuer zu stehen kommen könnte. Paragraph 100 besagt nämlich, dass weder verfassungswidrige Rentengesetze noch Fehler der Rentenanstalt bei der Berechnungen zu Nachzahlungen führt. Im Klartext: Pfuscht der Gesetzgeber oder schläft der Sachbearbeiter zu Ungunsten des Rentners, trägt der die Folgen. Korrigierte Berechnungen werden ausschließlich bei zukünftigen Zahlungen berücksichtigt. Das gilt natürlich auch für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, wenn sie vor Gericht klagen werden.
von Jutta B » 11.04.2007, 06:45
Hi Marion,
nöö diesen ominösen §100 kannte ich nicht, aber ich stellte wegen Benachteiligung der Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag. Welcher natürlich mit lapidaren "gilt bei uns nicht" Worten abgeschmettert wurde. Eine Sammelklage gegen die Rentenversicherung geht auch nicht, so muß jeder Bezieher den Weg alleine gehen.
Jo so isses, was die Rentenversicherung beschließt, ist für sie rechtsgültig :angry::angry:, ob sich das mit dem Grundgesetz deckt ist denen egal.
LG
Jutta B
von Biggi0001 » 11.04.2007, 12:58
Hallo Jutta und Marion,
ich fürchte, hier werden zwei verschiedene Sachen möglicherweise vermischt:
Zum einen die Frage, ob Abschläge auf EM-Renten grundsätzlich korrekt sind. Das BSG hat ein Urteil gefällt, in welchem diesem widersprochen wird, die Sozialgerichte fällen derzeit allerdings widersprüchliche Urteile. Diese Frage ist immer noch schwebend, die Rentenversicherung wehrt sich nach wie vor gegen das BSG-Urteil und anerkennt dieses nicht.
In diesem Fall (wenn Abschläge auf EM-Renten erhoben werden) sollte man die Überprüfung der Rente beantragen, damit der Fall bis zur endgültigen Klärung offen bleibt.
Paragraf 100 gilt nur für Entscheidungen, die auf einer Rechtsnorm beruhen, die nach Erlass des Verwaltungsaktes für nichtig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt oder in ständiger Rechtsprechung anders als
durch den Rentenversicherungsträger ausgelegt wurden.
LG,
Biggi
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe