von Mücke » 31.07.2012, 16:18
Hallo Leute
Wollte heute meine Sachen bestellen,da sagten die mir mein Rezept das für ein Jahr ausgestellt ist,wäre von meiner Krankenkasse nur für 6 Monate genehmigt.
Ab 1.7.hätte sich etwas geändert und man bekäme jetzt kein Pflasterentferner mehr,keine Kompressen mehr(habe ich eh nicht gebraucht).
Für Carvelon bräuchte man jetzt auch ein extra Rezept,die Stomatherapeutin müßte sich das dann mal ansehen.
Ich habe kein Problem mir verschiedene Sachen dazu zu kaufen,aber es gibt ja auch Leute die sich das einfach nicht leisten können.Was machen die denn?
Ich weiß nicht wie es bei den anderen Krankenkassen ist,diese Änderungen sind nur von meiner.(A..)
Ich ruf da mal an und frage mal genau nach.
Würde mich interessieren wie das bei den anderen Krankenkassen jetzt ist?
lG Mücke
von hmengers » 31.07.2012, 16:47
Hallo,
manche Versorger versuchen es doch immer wieder... Die Pauschalverträge sind nur Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Versorgern. Als Anwender bekommst Du alles was Du (sinnvollerweise) benötigst! Ob dazu - Dauerthemas - auch Kompressen gehören sei mal dahingestellt.
Wenn Du Probleme haben/bekommen solltest fragst Du besser zuerst mal einen anderen Anbieter, denn keine Krankenkasse arbeitet nur mit einem einzigen Versorger.
Herbert
von Häslein » 31.07.2012, 17:16
Hallo Herbert,
mir stellt sich die Frage, wie *sinnvoll* definiert ist.
Kompressen z. B. sind nur die ersten 6 Wochen nach Stomaanlage in der Pauschale beeinhaltet, danach nur noch bei entsprechender Notwenigkeit drin: bei intakter Haut gibt es kein Anrecht auf gratis Kompressen.
Wenn man sie bei intakter Haut dennoch gratis erhält, ist es Kulanz des Versorgers.
Wann ist denn ein Hautschutzspray, ein Pflasterentferner usw. sinnvoll, ab wann wird es bei intakter Haut mit übernommen.
Ich blicke da nicht durch.
Ich zahle z. B. freiwillig bestimmte Produkte aus der Brava Reihe von Coloplast selbst; und zwar deshalb, weil es mir mit diesen Produkten besser geht, weil dann meine Haut auch intakt bleibt.
Das bezahle ich doch nicht, weil ich nicht weiß, was ich sonst mit dem Geld anfangen soll, sondern weil mir gesagt wird, dass Hautschutzprodukte und Pflasterlöser sowie Pflegecreme ( habe sehr trockene Haut ) nicht in der Pauschale enthalten ist, wenn die Haut intakt ist.
Das kann ich auch nachvollziehen: Für 220 Eu im Monat ist nicht mehr drin.
Werde ich verarscht? Was genau darf ich im Rahmen der Pauschale beziehen?
LG, Häslein
von hmengers » 31.07.2012, 18:03
Hallo Häslein,
Du hast Dir ja eigentlich schon selbst die Antwort geschrieben: Wenn die Haut intakt ist brauchst Du nichts extra. Also auch keine Kompressen (das mit den 6 Wochen ist auch nur ein - willkürlicher - Schätzwert), keinen Pflasterlöser, es sei denn ohne den reißt Du Dir die Haut auf. Kein Cavilon, denn das ist ja ausdrücklich für geschädigte Haut und nicht als "Plattenklebeverbesserer" zu verwenden.
Aber alles was Du brauchst damit Deine Versorgung sicher klebt incl. Streifen, Paste usw. übernimmt die Kasse (über den Versorger). Wenn Du trockene Haut hast geht es Dir wie der Mehrzahl der Frauen ab dem Mittelalter, ob mit oder ohne Stoma. Brauchst Du deshalb (nicht nur vorsorglich) eine fettfreie Pflege im Bereich des Stomas gehört das wieder zur Versorgungspauschale.
Herbert
von Hanna70 » 31.07.2012, 18:35
Beispiel Pflasterlöser: Ich würde es nicht für sinnvoll halten, den vorzuenthalten und abzuwarten, bis die Haut durch Abreisen der Platte geschädigt ist.
Die Mittel, einmal geschädigte Haut wieder hinzubekommen, sind bestimmt wesentlich teurer als eine Flasche Pflasterlöser alle 3 Monate! Und die Cremes und Sprays MÜSSTEN dann wieder bezahlt werden.
Da ist manchmal wohl Sparen an der falschen Stelle angesagt.
Rosi
von Häslein » 31.07.2012, 18:46
Hallo Rosi,
ich bezahle lieber selbst etwas, was mir nachweislich hilft, meine Haut intakt zu halten. Für mich ist es sehr schmerzhaft und störend, wenn sich die Haut parastomal entzündet oder wund wird. Leider geschieht das sehr schnell.
Es freut mich, dass Herbert nochmal genau geschrieben hat, wann etwas übernommen wird und wann nicht. Es gibt ja öfter mal Unsicherheiten, ob dieses Spray oder jene Creme in der Pauschale enthalten ist oder nicht.
Übrigens bin ich auch der Meinung, dass sinnvolle Prophylaxe übernommen werden soll. Solange es nicht anders geregelt ist, bleibt mir nichts übrig als die Mittelchen zu bezahlen.
🐰
von Biggi0001 » 31.07.2012, 19:17
Sich wehren hilft manchmal:
Ich bekomme seit Jahren Movicol ( Abführmittel ) aus diversen Gründen auf Kassenrezept. Mittlerweile fallen pro Monat ca. 200 Btl. an, die auch anstandslos verschrieben wurden.
Nun, beim letzten Besuch, kommt der Doc mit "leider kann ich Ihnen nur noch 100 Btl. jedes Mal aufschreiben, die Krankenkasse will das so".
Ich - wie üblich - erst mal Beutel eingezogen und abgehauen ( mit Rezept über 100 Btl in der Tasche, die bei mir 16 Tage halten ... und jeweils eine Fahrt von 50 Km zum Doc und zurück im Auge.
Also flugs die KK angeschrieben, was das solle und gleich BEANTRAGT ( dann muss mir nämlich ein rechtsmittelfähiger Bescheid gegeben werden bei einer Ablehung ), die Menge wieder auf 200 Btl. hochzusetzen.
Krankenkasse schrieb auch fein zurück, dass der Doc nach "wirtschaftlichen und medizinischen Gesichtspunkten die Verschreibungshoheit" habe und "die Krankenkasse die Verordnungen des Arztes nicht in Frage stellen" dürfe.
Heute dann - mit mentaler Hilfe meines Mannes ( boa, jetzt merk ich erst mal, wie gut es ist, einen Ehemann zu haben *feix* ) mich ins Gewühl der Praxis dort gestürzt und meinen Fall "vorgetragen".
Rausgewackelt mit weichen Knien, aber einem Rezept über 200 Btl. - also es geht doch.
Und - um den Tag noch schöner zu machen - hab ich sogar mein Movicol bekommen statt des seit einiger Zeit gegebenen ekligen Macrogols.
Gruß, Biggi
von Hanna70 » 31.07.2012, 19:54
Häslein hat geschrieben:Übrigens bin ich auch der Meinung, dass sinnvolle Prophylaxe übernommen werden soll. Solange es nicht anders geregelt ist, bleibt mir nichts übrig als die Mittelchen zu bezahlen.
[quote="Biggi0001"]Sich wehren hilft manchmal
Krankenkasse schrieb auch fein zurück, dass der Doc nach "wirtschaftlichen und medizinischen Gesichtspunkten die Verschreibungshoheit" habe und "die Krankenkasse die Verordnungen des Arztes nicht in Frage stellen" dürfe.
Das finde ich ja in anderer Hinsicht ganz interessant. Ich habe meine Chemotabletten immer von einer Firma bekommen. Bei der letzten "Ration" wollte man mir in der Apotheke eine Packung einer anderen Firma geben. Gut, die sind meistens "baugleich" aber ich hab auf die bestanden. Ich solle beim nächsten Mal drauf achten, dass der Firmenname mit angegeben ist oder das Kreuz an der richtigen Stelle gemacht wird, sonst macht die KK Ärger.
Das habe ich in der Praxis vorgetragen und die meinten, dass sie das nicht dürften (Warum nicht, wenn die KK das nicht in Frage stellen darf?) und eigentlich wäre es ihnen auch egal, Hauptsache der Wirkstoff stimmt.
Na gut, wenigstens weiß ich jetzt, das andere, mit dem Wirkstoff auch ok sind. Aber bei den Hammerdingern war mir das erstmal nicht egal.
Schönen Tag.... billy64
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