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Anerkennung Behinderung nach Stomaanlage, wie ist es nach de – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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20 Beiträge • Seite 2 von 21, 2

Anerkennung Behinderung nach Stomaanlage, wie ist es nach de

Beitrag von Trudi » 30.04.2017, 17:50

http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html

Weit nach unten scrollen und zusammensuchen!
I.d.R. wird das Schlimmste genommen und für den Rest noch was dazugezählt.
Allerdings wwrden nicht alle Handicaps einfach zusammengezählt!

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Trudi

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Anerkennung Behinderung nach Stomaanlage, wie ist es nach de

Beitrag von adison » 30.04.2017, 20:48

Hallo, bei diesem Antrag ist es auch von sehr großer Bedeutung, dass du genau darstellst, wie die
Krankheit dich beeinträchtigt. Also, ruhig etwas mehr ausholen und mit Angabe "aller" Behinderungen
nicht sparen. Ich habe zweimal Widerspruch eingelegt und dann hat es auch geklappt. Einen schönen
Abend adison

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adison

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Anerkennung Behinderung nach Stomaanlage, wie ist es nach de

Beitrag von coga » 01.05.2017, 08:24

Okay vielen vielen Dank für die vielen informativen Antworten!! Ihr habt mir sehr geholfen
Den Link hatte ich mir vorher schon mal durch gelesen, allerdings ist dort nicht meine Krankheit aufgelistet noch finde ich etwas zur Entfernung des Dickdarms

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coga

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Anerkennung Behinderung nach Stomaanlage, wie ist es nach de

Beitrag von Trudi » 01.05.2017, 10:15

Hallo Coga,

da gibts dann bestimmt eine amtsdeutschige Formulierung für! :? :? :?
Magen und Darm findest du unter Punkt 10....

Mein Stoma heißt z.B. "Kunstafter", Franzi, der Kunstafter und ich mussten seeeeehr lachen!. Er machte "Puuuuuuuuffffff-Blubbbbbbbäääär-Ziiiiiiischschsch!"

Wenn schon 20 cm was gegen, sollte der ganze Dickdarm wohl erst recht ein paar Prozente mehr bringen. :troesten: :troesten: :troesten:

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Trudi

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Anerkennung Behinderung nach Stomaanlage, wie ist es nach de

Beitrag von coga » 02.05.2017, 08:57

Achso, okay Dankeschön :-) ich fülle den Antrag die nächsten Tage aus und dann mal schauen was dabei heraus kommt

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coga

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Anerkennung Behinderung nach Stomaanlage, wie ist es nach de

Beitrag von Martha » 02.05.2017, 23:29

hallo coga :-)

Du solltest Deinen Antrag so schnell wie möglich stellen.
Denn ab einem gewissen GdB steht Dir zusätzlicher Urlaub zu und zwar so viele Tage im Jahr, wie Du wöchentlich arbeitest.
Dies gilt aber erst ab Antragstellung. Das heißt, wenn Du 5 Tage die Woche arbeitest, hast Du jetzt schon 2 von 5 Urlaubstagen für dieses Jahr verloren. Im nächsten Jahr sind es dann aber volle 5 Tage :-)
Und diese Extra-Tage sind keine Almosen auf Kosten Deiner Kollegen sondern sie stehen Dir gesetzlich zu ! Also nimm sie ;)
Ebenso kannst Du ab einem gewissen GdB früher in Rente gehen. Ist bei Dir noch etwas hin, aber der Tag wird ja hoffentlich kommen :-) Und in höherem Alter weiß man zwei Extra-Jahre sehr zu schätzen.
Auch steuerliche Vergünstigungen sind mit einem GdB unter Umständen drin.
Viele Dinge sind bei Vorlage eines Schwerbehinderten Ausweises auch vergünstigt (Eintrittspreise, Fahrkarten und sowas).
Und mit dem Ausweis solltest Du unbedingt auch einen Schlüssel für Behinderten-WCs beantragen. Dieser eine Schlüssel passt deutschlandweit für alle Behinderten-WCs. Das ist nicht nur auf Autobahnraststätten nützlich, sondern auch, wenn Du z. B. Konzerte besuchst. Dann musst Du nicht mit den anderen Mädels stundenlang anstehen sondern darfst auf Dein "eigenes" Klo durchmaschieren, wo Du dann große Einzelkabinen mit Waschbecken und Ablageflächen vorfindest.
Und hör bitte auf das, was Adison gesagt hat:
Lügen sollst Du nicht in Deinem Antrag. Aber Du darfst gerne auf 2 oder 3 Seiten Deinen Leidensweg, Deine Beeinträchtigungen und Deine psychische Belastung ( ! ) anschaulich schildern.
Denn wenn Du stattdessen schreibst, dass Du eigentlich gut zurecht kommst aber doch mal freundlich anfragen wolltest..... dann kriegst Du vielleicht einen GdB von 20 oder 30 zuerkannt. Davon hast Du im Grunde nichts und es entspricht auch nicht der Schwere Deiner Erkrankung.

Viel Erfolg und weiterhin gute Besserung wünscht Dir

Martha

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Martha

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Beitrag von coga » 03.05.2017, 10:33

Vielen Dank für die informative Antwort! Denkst du denn ich bekomme mehr als 20 oder 30 anerkannt?

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coga

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Anerkennung Behinderung nach Stomaanlage, wie ist es nach de

Beitrag von Webkänguru » 08.05.2017, 06:05

Hallo coga,

in deiner Situation würde ich mit einem GdB von 70-80 rechnen. Wichtig ist, dass du mind. 50 erreichst, dann erst giltst du als schwerbehindert und hast Anspruch auf Nachteilsausgleiche wie Zusatzurlaub, Steuerermäßigungen usw.

Viele Grüße,
Christian

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Webkänguru

Moderator

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Beitrag von coga » 08.05.2017, 07:11

Okay danke, dass ist gut zu wissen!

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coga

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Beitrag von coga » 09.05.2017, 15:51

Ich habe mal versucht zu beschreiben wie mich die Krankheit einschränkt. Vielleicht könnte ja der ein oder andere mir sagen ob ich es so lassen kann und mit dem Antrag zusammen wegschicken kann oder ob ich es ändern muss. :)

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coga

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