von Cadini » 11.05.2016, 10:50
Hallo liebe Foris,
im Sommer 2015 wurde mir ein Colostoma aufgrund Divertikulitis gelegt, welches jetzt
im März wieder rückverlegt wurde.
Zwischenzeitlich hatte ich einen Bescheid vom Amt für Soziales mit einem Grad der Behinderung (50)
erhalten. Nachprüfung seitens des Amtes soll im März 2017 erfolgen.
Frage: Muss ich die RV melden und der Grad der Behinderung wird wieder auf "0" gesetzt? Oder
gilt die Grunderkrankung Divertikulitis in irgendeiner Form weiter?
Lieben Dank vorab für eure Meinungen hierzu!
LG Gisela
von Trudi » 11.05.2016, 15:14
Schau mal hier nach, ich hatte das auch schon hier eingestellt:
http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html
Es wird nicht zusammengerechnet!
Aber es steht so ziemlich alles drin, wofür es einen GB gibt, musst bloß recht lange scrollen!
Alles Gute und viel Erfolg!
von Börny » 12.05.2016, 22:39
Hallöle....
Da du voresrt Deinen Behindertengrad von 50 % für 2 Jahre erhalten hast.....( meistens werden sie direkt für 5 Jahre vergeben ) gehe ich davon aus......daß Dir das Versorgungsamt zumindest versucht...Dir Deine Prozente durch die RV zu mindern....
Das ist mal meine persönliche Einschätzung......
Melden mußt du sicher Deine RV nicht......aber sie werden auch dann sicher wieder von Deinen Ärzten neue Befunde anfordern....
LG aus Hilden sendet Dir Bernhard
von coga » 29.04.2017, 10:15
Hallo,
ich hätte zu dem Thema auch eine Frage. Die Internetseite habe ich mir schon durch gelesen, aber leider wie so oft von meiner Krankheit nichts gefunden, weshalb auch immer.
Ich habe FAP. Letztes Jahr von Ende Juni bis Mitte November habe ich 4 OP's über mich ergehen lassen. Mir wurde der gesamte Dickdarm entfernt und ein Pouch angelegt, das Stoma ist im November zurück verlegt worden und im zuge dessen noch ein Stück Dünndarm entfernt. Nun bin ich von vielen Toilettengängen "geplagt", welche mich teilweise nicht nur am Tag sondern auch in der Nacht einschränken.
Nun meine Frage, habe ich mit meiner Krankheit bzw. Meinem fehlenden Organ einen Behindertengrad?
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Vielen Dank im voraus
von crab » 29.04.2017, 16:56
Hallo Coga,
als FAPler kann ich Dir sagen, dass ein Grad der Behinderung von 80 möglich ist. Entscheident sind
hier die Berichte der behandelten Ärzte sowie des Hausarztes. Mit der Entfernung des Dickdarmes
ist aber die FAP nicht weggewischt, sie ist immer noch da, und wird es bis zum letzten Atemzug auch
bleiben. Das wichtigste ist die jähr/halbjährliche Spiegelung des Magens, Zwölffingerdarms und des
Pouches.
Auf folgender Seite kannst Du dich ausführlich informieren.
Solltest Du Fragen haben, nur her damit.
http://familienhilfe-polyposis.de/infomaterial/
LG Wolfgang
von Merlina » 29.04.2017, 22:20
Hallo Coga,
ich habe für mein Stoma und den fehlenden Dickdarm auch einen GdB von 80 bekommen. Wenn Du einen Pouch hast, musst Du vermutlich den Bereich der teilweisen Inkontinenz einbeziehen.
Es hilft, wenn Du ein paar einschränkende oder belastende Erlebnisse aus Deinem Alltag dem Antrag in Form einer Stellungnahme beifügst.
Und hier findest Du weitere Informationen...
http://www.versorgungsmedizinische-grun ... e%20Grundsätze.html
LG, Merlina
von coga » 30.04.2017, 10:57
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Wie muss ich denn so einen Antrag stellen bzw. wo muss ich mich hin wenden? Muss ich das über die Krankenkasse machen?
Als Einschränkung seh ich halt, dass ich nachts (von 00.00 bis 6.00 uhr) 2-3 mal zur Toilette muss, somit nicht mehr durch schlafen kann. Während den 8-9 Std auf der Arbeit (ich bin Erzieherin und arbeite mit Kindern von 0-3 Jahren) muss ich min. 6 mal zur Toilette, somit muss immer meine Abwesendheit von anderen Kollegen gebrückt werden, heben darf/kann ich die Kinder nicht, bei diversen Verletzungen muss ich eine Kollegin hinzurufen die das Kind hebt, bzw. beim Spazieren gehen muss ich immer hoffen dass ich nicht zur Toilette muss, so auch im Privatenbereich, es muss immer eine Toilette in der Nähe sein, was nicht immer machbar ist, dazu kommt dass ich oft ein problem damit habe auf fremde Toiletten zu gehen. Essen und trinken darf ich theoretisch wieder alles, allerdings "liegt" mir Kohlensäurehaltige Getränke und Blähende Lebensmittel sowie rohe Karotten sehr schwer im Bauch. Kann ich das alles als Einschränkung dazu einreichen?
Ich weiß erst seit ca. 3 Jahren dass ich diese Krankheit habe und ich vermute dass ich nur das grob notwendigste über diese Krankheit weiß, daher stell ich all diese Fragen.
Vielen Dank für eure Hilfe
von Börgi » 30.04.2017, 13:18
Hallo coga,
den Antrag bekommst Du beim örtlichen Versorgungsamt!
Ist ein einfacher und leicht auszufüllender Antrag! Ich hab dann von all meinen Arzt-bzw.OP-Berichten eine Kopie mit reingelegt. Es kann mit der Bearbeitung etwas dauern aber entscheidend ist der Tag der Antragsstellung.
Viel Glück wünscht Börgi!!!!
von doro » 30.04.2017, 13:50
Hallo Coga,
leider kann man bei Dir nicht sehen,in welchem Bundesland Du wohnst,hier ein Link zum Antrag für
Niedersachsen,da kannst Du schon einmal schauen,was man dort wissen möchte
http://www.soziales.niedersachsen.de/download/364/Erstantrag_SGB_IX_mit_Merkblatt_zum_Ausdrucken.pdf
Wenn Du bei Google eingibst,Antrag für Schwerbehinderten Ausweis Download, bekommst Du einen Antrag und muss nicht unbedingt zur Zweigstelle Deines Versorgungsamtes.
Man wird für den Antrag auch einen oder einige Arztberichte Deiner Ärzte anfordern, bitte sorge dafür,das sie auf dem aktuellen Stand sind.
Da auch andere Krankheiten bei der Berechnung eine Rolle spielen,bitte aller Ärzte angeben,denn bei mir zählt z.B. Migräne und meine Magenreduktion auch eine Rolle.
von Hanna70 » 30.04.2017, 15:43
Hallo Coga,
Deine Einschränkungen im Beruf sind Argumente, die Du anführen kannst/musst, auch dass Du nicht mehr durchschlafen kannst.
Dass Du Probleme auf fremden Toiletten hast und bestimmte Lebensmittel Dir "sehr schwer im Bauch" liegen, solltest Du besser im Antrag weglassen. Fremde Toiletten nutzt kaum jemand gern und nahezu jeder reagiert auf irgendein Lebensmittel mit irgendeinem Unwohlsein.
Nichtsdestotrotz steht Dir bestimmt ein Grad der Behinderung zu, schon wegen des Fehlens eines Organs. Die Begründung im Antrag muss logisch nachvollziehbar sein und insbesondere den Unterschied zu Gesunden im Alltag hervorheben.
LG Rosi
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